Landschaftswarte starten in die neue Saison
Mai-Feiertage, milde Temperaturen, üppige Natur – viele Menschen im Landkreis Lüneburg wird es in den kommenden Tagen ins Grüne ziehen. Aber auch Tiere und Pflanzen starten in eine neue Saison, und sie müssen geschützt werden. Deshalb sind die drei Landschaftswarte des Landkreises Lüneburg wieder in den Naturschutzgebieten in der Hansestadt und im Kreisgebiet unterwegs. Sie beantworten Fragen zu den Schutzgebieten und erklären, welche Regeln dort für Mensch und Tier gelten. Sollte sich ein Ausflugsgast uneinsichtig verhalten, dürfen sie auch Verstöße melden, was zu Bußgeldern führen kann. Die meisten Verstöße passieren aber unbeabsichtigt und sind mit einem schnellen Gespräch aufgeklärt.
Erkennbar sind die Landschaftswarte an ihrer Kleidung: Dunkle Westen mit dem Landkreis-Logo auf der Brust. „Viele Menschen sprechen uns von sich aus an, wenn sie uns mit unseren Westen sehen“, sagt Andreas Moldenhauer, einer der drei Landschaftswarte. Er und seine Kollegen Siegfried Wagner-Kemper und Burkhard Hoferichter sind in den Naturschutzgebieten „Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten“, „Kalkberg“, „Hasenburger Mühlenbachtal“ unterwegs – vor allem am Wochenende, in den Abendstunden und an Feiertagen.
Die Landschaftswarte und der Landkreis Lüneburg weisen daher auf folgende Verhaltensregeln hin, um die Natur für alle zu schützen:
- Die ausgewiesenen Wege nutzen: Mit oder ohne Hund, zu Fuß, zu Pferd oder auf dem Fahrrad – im Naturschutzgebiet müssen alle auf den offiziellen Wegen bleiben. Nur dort wird der empfindliche Lebensraum von Tieren und Pflanzen nicht gestört. Maike Mangelsdorf vom Fachdienst Umwelt des Landkreises Lüneburg appelliert: „Bitte nutzen Sie keine Trampelpfade. Sie führen direkt in das Zuhause der Tiere, in dem sie ihre Jungtiere aufziehen.“
- Mit dem Kanu und beim Stand-up-Paddling Rücksicht nehmen: Im tiefen Wasser bleiben und das Ufer meiden – so schützt man seltene Uferpflanzen und bedrohte Tierarten. „Steigen Sie nur an den öffentlichen Stellen ein und aus, die sie an den vorhandenen Holzstegen erkennen. Bitte vermeiden Sie das Staken im Gewässergrund, auch hier leben sehr empfindliche Arten wie die Bachmuschel“, so Mangelsdorf.
- Leinenpflicht für Hunde beachten: Schon ein kurzer Ausflug in die Böschung oder angrenzende Wiese kann in Naturschutzgebieten zum Beispiel Vogeleltern von ihren Jungen verjagen. Auch andere Jungtiere werden durch streunende Hunde gestört. „Schon das kurze Stöbern eines Hundes kann ausreichen, damit Rehkitze von ihren Eltern allein gelassen werden und verenden“, erklärt Maike Mangelsdorf.
- Offizielle Rastplätze nutzen: In den Naturschutzgebieten gibt es offene Sandflächen, die zwar einladend wirken, aber nicht betreten werden dürfen. Seltene Kleintierarten, wie etwa Sandlaufkäfer oder auch Brutvögel sind auf die kleinen Sandbänke dringend angewiesen.
- Kein Feuer machen: Lagerfeuer, Grills und natürlich offene Feuer sind in Naturschutzgebieten generell verboten. Sie bedeuten Brandgefahr, beunruhigen die Tiere und gefährden die Pflanzenwelt. Das gilt auch für Gas- oder Elektrogrills.
- Müll entsorgen: Sämtlicher Müll muss mit nach Hause genommen werden. Im Naturschutzgebiet darf nichts verbleiben. Das gilt auch für organische Stoffe wie Essensreste, Obst und Hundekot.
Eine Übersicht zu den Naturschutzgebieten, den Verhaltensregeln in der Natur und den Landschaftswarten finden Sie unter www.landkreis-lueneburg.de/landschaftswarte.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Die neuesten Pressemitteilungen
Melden Sie sich zu unserem Newsletter an
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Grallwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr