Änderungen im Waffengesetz verzögern Erteilung von waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnissen
Ende vergangenen Monats hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems beschlossen. Damit einher gehen auch eine Reihe von Änderungen des Waffengesetzes. So sind bei waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen der kommunalen Waffenbehörden seit dem 1. November auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt zu beteiligen. Dies erfordert Anpassungen am vollelektronischen Abfrageverfahren, die noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Dadurch verzögern sich derzeit die Rückmeldungen der zu beteiligten Stellen innerhalb des Überprüfungsverfahrens.
Waffenrechtliche Anträge, für die bis zum 31. Oktober keine abgeschlossene Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt ist, bedürfen daher derzeit einer längeren Bearbeitungszeit. Betroffen sind unter anderem Voreinträge in Waffenbesitzkarten, die in vielen Fällen Voraussetzung für den Kauf einer Waffe sind. Das betrifft beispielsweise Kurzwaffen für Jäger und Sportschützen oder halbautomatische Langwaffen für Sportschützen. Gleiches gilt für die Bearbeitung jagdrechtlicher Anträge wie der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen.
Dessen ungeachtet können Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Lüneburg Waffenscheine, Waffenbesitzkarten oder den europäischen Feuerwaffenpass weiterhin online im Serviceportal der Kreisverwaltung beantragen. Das Portal findet sich unter www.landkreis-lueneburg.de/ewaffe.
Weitere Informationen gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/waffenrecht.
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