Planfeststellung
Die Planfeststellung ist ein besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Der Landkreis Lüneburg führt auf Antrag Planfeststellungsverfahren als zuständige Anhörungs- und Genehmigungsbehörde durch.
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Aktuelle Planfeststellungsverfahren
Auslegung des Plans zum Zwecke der Planfeststellung für das Vorhaben Neubau einer Elbbrücke zwischen Darchau / Neu Darchau
Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau- und Unterhaltung (nachfolgend: Vorhabenträger), hat am 30.04.2024 für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt.
Die Planung umfasst den Neubau einer Straßenbrücke über die Elbe bei Darchau (Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg) und Neu Darchau (Samtgemeinde Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Gegenstand des Vorhabens ist zudem eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L 231 anschließt. Bei der geplanten festen Elbbrücke handelt es sich um eine große freitragende Stabbogenbrücke über den Schifffahrtsweg mit anschließenden Vorlandbrücken. Die Gesamtlänge der Brücke umfasst rund 1.100 m. Zum Maßnahmenumfang gehören weiterhin die erforderlichen Anbindungen an die innerörtlichen Straßen L 231 und K 61 sowie die dort erforderlichen Umbaumaßnahmen für die verkehrstechnischen Anschlüsse.
Allgemeine Einsichtnahmen
1. Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wurde in der Zeit vom 27.08.2024 bis 26.09.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme während der ortsüblichen Öffnungszeiten beim Landkreis Lüneburg und Lüchow-Dannenberg, bei der Stadt Bleckede und Lübtheen, bei den Gemeinden Amt Neuhaus und Neu Darchau sowie den Samtgemeinden Dahlenburg und Elbtalaue ausgelegt.
Stellungnahmen und Einwende konnten bis zum 07.11.2024 abgegeben werden.
Plangenehmigung nach § 38 NStrG i. V. m. § § 72 bis 78 VwVfG für das Vorhaben: Neubau eines Radweges entlang der Kreisstraße 28 von der L 221 nach Nutzfelde
Der Landkreis Lüneburg plant den Neubau einer Radstrecke entlang der Kreisstraße 28 (K28) Richtung Nutzfelde. Für das Vorhaben wurde eine Plangenehmigung nach § 38 Abs. 4 Satz 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt.
Die Plangenehmigung der Planfeststellungsbehörde des Landkreises Lüneburg vom 24.07.2024, die das Vorhaben betrifft, wird im Zeitraum vom 26.08.2024 bis zum 10.09.2024 an der folgenden Stelle ausgelegt:
Bei der Samtgemeinde Scharnebeck, Martkplatz 1, 21379 Scharnebeck (auf dem Flur vor dem Büro 2.03)
Montag - Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Darüber hinaus steht die Plangenehmigung auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Rechtsbelehrung
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg erhoben werden.
Neubau eines Radweges südlich der Landesstraße 216 von „Am Sportpark“ bis „Eulenbusch“ in der Gemeinde Reppenstedt
Antrag auf Plangenehmigung nach § 38 NStrG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben: Neubau eines Radweges südlich der Landesstraße 216 von „Am Sportpark“ bis „Eulenbusch“ in der Gemeinde Reppenstedt.
Die Gemeinde Reppenstedt plant den Neubau einer Radstrecke entlang der Landesstraße 216 am Ortseingang Reppenstedt. Für das Vorhaben wurde eine Plangenehmigung nach § 38 Abs. 4 Satz 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) i. V. m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt.
Allgemeine Einsichtnahmen
Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 25.03.2024 bis 10.04.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt:
Bei der Samtgemeinde Gellersen, Rathaus (Raum 14), Dachtmisser Straße 4, 21391 Reppenstedt.
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 – 12.00. Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 24.04.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben.
Die Einwendungen oder Stellungnahmen können entweder per E-Mail an: plangenehmigung_radweg_reppenstedt@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.
Gegenstand des Vorhabens
Die Gemeinde Reppenstedt beabsichtigt die Geh- und Radwegeverbindungen zu verbessern.
Zur Verbesserung der Mobilität für Fußgänger und Radfahrer sowie zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit (z. B. Begegnungsverkehr vermeiden) soll auf der südlichen Straßenseite der L 216 im Wald- und Siedlungsbereich ein neuer und von der vorhandenen Fahrbahn abgesetzter Radweg umgesetzt werden. Der hier zu beurteilende geplante Neubau verläuft zwischen den Straßen „Am Sportpark“ bis „Eulenbusch“.
Auslegung des Plans zum Zwecke der Planfeststellung für das Vorhaben Neubau einer Elbbrücke Darchau / Neu Darchau
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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07:30 bis 12:30 Uhr
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