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Im Hintergrund stehen zwei Männer und eine Frau. Im Vordergrund liegt ein Bauplan mit einer Schutzbrille und einem Bauhelm.
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Planfeststellung

Die Planfeststellung ist ein besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Der Landkreis Lüneburg führt auf Antrag Planfeststellungsverfahren als zuständige Anhörungs- und Genehmigungsbehörde durch.

Alle Informationen auf einen Blick

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Regional- und Bauleitplanung
Lena Eileen Lampe
Fachdienstleiterin
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Gebäude 3, Zimmer 206
Regional- und Bauleitplanung
Agnieszka Paschek
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Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Plangenehmigung nach § 38 NStrG in Verbindung mit § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) und §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetztes (VwVfG) für das Vorhaben: Neubau eines Radweges entlang der Kreisstraße 28 von der L 221 nach Barendorf

Allgemeine Einsichtnahmen

Die Plangenehmigung des Landkreises Lüneburg vom 25.11.2024, die das o.g. Bauvorhaben betrifft, liegt einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung in der Zeit vom 02.01.2025 bis 17.01.2025 an der folgenden Stelle aus:

Bei der Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinderathaus Ostheide, Schulstraße 2, 21397 Barendorf, Zimmer 1.4

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag: 12.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch: 8.00 – 12.00. Uhr

Donnerstag 07.00 – 12.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

Die Plangenehmigung kann auch auf der Internetseite des Landkreises Lüneburg unter www.landkreis-lueneburg.de/planfeststellung eingesehen werden.

Die Plangenehmigung wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt. (§ 74 Abs. 5 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz)

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Plangenehmigung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim

 

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg

erhoben werden.

Gemäß § 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen gegenüber, denen er nicht gesondert zugestellt wurde, mit dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist als zugestellt.

 

Lüneburg, 16.12.2024

Landkreis Lüneburg

Der Landrat

Im Auftrag

gez. Lampe

Plangenehmigung nach § 38 NStrG i. V. m. § § 72 bis 78 VwVfG für das Vorhaben: Neubau eines Radweges entlang der Kreisstraße 28 von der L 221 nach Nutzfelde

Der Landkreis Lüneburg plant den Neubau einer Radstrecke entlang der Kreisstraße 28 (K28) Richtung Nutzfelde. Für das Vorhaben wurde eine Plangenehmigung nach § 38 Abs. 4 Satz 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt.

Die Plangenehmigung der Planfeststellungsbehörde des Landkreises Lüneburg vom 24.07.2024, die das Vorhaben betrifft, wird im Zeitraum vom 26.08.2024 bis zum 10.09.2024 an der folgenden Stelle ausgelegt:

Bei der Samtgemeinde Scharnebeck, Martkplatz 1, 21379 Scharnebeck (auf dem Flur vor dem Büro 2.03)

Montag - Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr

Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Darüber hinaus steht die Plangenehmigung auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.

Rechtsbelehrung

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg erhoben werden.

Neubau eines Radweges südlich der Landesstraße 216 von „Am Sportpark“ bis „Eulenbusch“ in der Gemeinde Reppenstedt

Antrag auf Plangenehmigung nach § 38 NStrG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben: Neubau eines Radweges südlich der Landesstraße 216 von „Am Sportpark“ bis „Eulenbusch“ in der Gemeinde Reppenstedt.

Die Gemeinde Reppenstedt plant den Neubau einer Radstrecke entlang der Landesstraße 216 am Ortseingang Reppenstedt. Für das Vorhaben wurde eine Plangenehmigung nach § 38 Abs. 4 Satz 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) i. V. m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt.

Allgemeine Einsichtnahmen

Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 25.03.2024 bis 10.04.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt: 

Bei der Samtgemeinde Gellersen, Rathaus (Raum 14), Dachtmisser Straße 4, 21391 Reppenstedt.

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch: 8.00 – 12.00. Uhr

Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 24.04.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben.

Die Einwendungen oder Stellungnahmen können entweder per E-Mail an: plangenehmigung_radweg_reppenstedt@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.

Gegenstand des Vorhabens

Die Gemeinde Reppenstedt beabsichtigt die Geh- und Radwegeverbindungen zu verbessern.

Zur Verbesserung der Mobilität für Fußgänger und Radfahrer sowie zur Verbesserung der

Verkehrssicherheit (z. B. Begegnungsverkehr vermeiden) soll auf der südlichen Straßenseite der L 216 im Wald- und Siedlungsbereich ein neuer und von der vorhandenen Fahrbahn abgesetzter Radweg umgesetzt werden. Der hier zu beurteilende geplante Neubau verläuft zwischen den Straßen „Am Sportpark“ bis „Eulenbusch“.

Auslegung des Plans zum Zwecke der Planfeststellung für das Vorhaben Neubau einer Elbbrücke Darchau / Neu Darchau

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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