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Schülerbeförderung

Der Landkreis Lüneburg ist Träger der Schülerbeförderung und somit zuständig für Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnen und anspruchsberechtigt sind, mit dem Bus zur Schule und wieder nach Hause zu fahren. Der Anspruch ist in § 114 Niedersächsisches Schulgesetz und der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg geregelt. Für die Schülerbeförderung gilt grundsätzlich der Tarif des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv).

Die Umstellung der Schülerfahrkarte ohne Lichtbild ist der tariflichen Regelungen im Rahmen der Einführung des Deutschlandtickets geschuldet. Die Schülerfahrkarte ist zusammen mit einem Lichtbildausweis gültig.  Es genügt bei Schülerfahrkarten für Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) zur Legitimation ein Schülerausweis oder vergleichbares. Liegt kein Lichtbildausweis vor, wird auf die Legitimation verzichtet. Die Prüfdienste sind darüber informiert.

Die Schülerfahrkarten behalten ihren bisherigen Geltungsbereich und können nicht als Deutschlandticket (49 € Ticket) im ÖPNV genutzt werden.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Mobilität
Malte Seemann
Schülerbeförderung
+49 4131 26-1333E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 103
Mobilität
Sascya Witthöft
Schülerbeförderung
04131 26-1934E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 103
Mobilität
Corinna Bandura
Schülerbeförderung, Fahrtkostenerstattungen
04131 26-1933E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 104
Mobilität
Cornelia Peter
Mietwagenbeförderung
04131 26-1387E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 104
Mobilität
Schülerbeförderung Zentrale E-Mailadresse
E-Mail senden

Wie kann ich eine Schülerfahrkarte (hvv Card) beantragen?

Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, können dies online beim Landkreis beantragen. Die Schülerfahrkarten werden anschließend über die Schulen ausgehändigt. 

Bitte beachten Sie, dass alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler folgende Mindestkilometer erreichen müssen:

  • 1. bis 4.  Klasse: mehr als 2 Kilometer
  • 5. bis 6.  Klasse: mehr als 3 Kilometer
  • 7. bis 10. Klasse: mehr als 4 Kilometer und
  • 11. bis 13. Klasse und BBS-Schulen: mehr als 5 Kilometer
     

Wer muss einen neuen Antrag stellen (falls die Karte weiterhin benötigt wird)?

zukünftige Schülerinnen und Schüler ...

  • der 1. und 5. Klassen
  • der 10. Klasse der Hauptschule Bleckede
  • des Sek. II-Bereiches
  • der Berufsbildenden Schulen (außer Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung)
  • die bislang keine hvv Card durch den Landkreis Lüneburg erhalten haben und unabhängig von der Klassenstufe durch Umzug oder Schulwechsel berechtigt sind, eine Karte zu beantragen.
Bushaltestelle am Schulzentrum Oedeme

Weitere Anträge

Online-Erstantrag Schülerfahrkarte (hvv Card)

Bitte lesen Sie die Informationen, die im Online-Antrag zur Schülerfahrkarte ausgeführt werden, gründlich durch und folgen Sie den Hinweisen zum Ausfüllen des Antrags Schritt für Schritt. Nach vollständiger Eingabe und Bestätigung des Antrages wird dieser dem Team der Schülerbeförderung weitergeleitet und für Sie bearbeitet.

Online-Antrag Schülerfahrkarte

Informationen zur BundID

Online-Ersatzantrag Schülerfahrkarte (hvv Card)

Für die Ersatzausstellung einer Schülerfahrkarte (z.B. bei Verlust oder optischer Beschädigung) wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben.

Link zum Online-Antrag Ersatzkarte: https://lklg.eu/ersatzkarte

 

Bitte stellen Sie keinen Antrag bei einer offensichtlich nicht beschädigten hvv Card. Schicken Sie ein Foto der Vorder- und Rückseite von der hvv Card per Mail an: schuelerbefoerderung@landkreis-lueneburg.de

 

Änderungsantrag Schülerfahrkarte (hvv Card)

Diesen Antrag nur für Änderungen der persönlichen Daten im laufenden Schuljahr ausfüllen, wenn bereits eine Schülerfahrkarte mit ein-/mehrjähriger Gültigkeit über den Landkreis Lüneburg ausgehändigt wurde und kein Verlust vorliegt.

Änderungsantrag Schülerfahrkarte (hvv Card)

Antrag Erstattung Schülerbeförderungskosten

Antrag Mietwagenbeförderung

Die Schülerbeförderung ist soweit wie möglich im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchzuführen. Die Mietwagenbeförderung stellt eine Ausnahme von dieser Bestimmung dar. Weitere Informationen zur Schülerbeförderung über Rechtsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter Downloads.

Antrag und Anschreiben Mietwagenbeförderung für das Schuljahr 2024/2025

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