Lebensmittel
Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten einwandfreie und sichere Lebensmittel. Die Behörden der Lebensmittelüberwachung des Landkreises prüfen durch systematische Kontrollen und Probenentnahmen, ob die Lebensmittelunternehmerinnen und -unternehmer die Anforderungen des Lebensmittelrechts umgesetzt haben und einhalten und setzen diese ggf. durch. Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung, sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt.
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