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Gemüse mit Lupe
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Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

Die Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist es, Lebensmittel von der Produktion bis zur Abgabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu überwachen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Irreführung durchzuführen.

Alle Informationen auf einen Blick

Lebensmittelkontrollen

Durch Kontrollen soll sichergestellt werden, dass die nachfolgenden Bestimmungen auf allen Stufen des Verkehrs mit Lebensmitteln – also von der Produktion bis zum Verbraucher – eingehalten werden. 

Die Kontrollen beziehen sich auf folgende Bereiche:

  • Schutz der menschlichen Gesundheit
  • Schutz vor Täuschung
  • Hygiene
  • Kennzeichnung
  • Kenntlichmachung
  • Werbung
  • Zusatzstoffe
  • Rückstände und Umweltkontaminanten
  • Schadstoffe
  • Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
  • betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
  • neuartige Lebensmittel

Zudem wird auch der Verkehr mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Artikeln, Wasch- und Reinigungsmitteln, freiverkäuflichen Arzneimitteln, Gefahrstoffen und Bedarfsgegenständen (zum Beispiel Bekleidung, Spielwaren, Schmuck) überwacht. Es werden routinemäßig oder bei einem Verdacht Proben genommen und in darauf spezialisierten Labors des Landes untersucht.

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Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Die Lebensmittelüberwachung möchte Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher stärken und schützen. Deshalb informieren wir Sie gerne über Lebensmittel, Bedarfsgegenstände sowie Angelegenheiten, die den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit betreffen.

Informationen für Unternehmen

Die geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften regeln die Pflichten der Lebensmittelunternehmerinnen und -unternehmer. Dadurch soll die Sicherheit der Lebensmittel auf allen Stufen der Lebensmittelkette gewährleistet werden. Die Hauptverantwortung dabei liegt bei der Lebensmittelunternehmerin bzw. beim Lebensmittelunternehmer. Hier finden Sie Hilfestellung bei der Umsetzung und Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften.