Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Die Lebensmittelüberwachung möchte Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher stärken und schützen. Deshalb informieren wir Sie gerne über Lebensmittel, Bedarfsgegenstände sowie Angelegenheiten, die den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit betreffen.
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Beanstandungen von Lebensmitteln
Sollte es beim Kauf von Lebensmitteln zu Beanstandungen kommen, wird die Verkäuferin oder der Verkäufer in der Regel die mangelhafte Ware ersetzen. Es ist daher zu empfehlen, dass Beschwerden in leichteren Fällen direkt im Geschäft vorgetragen werden, zum Beispiel bei offensichtlichen Mängeln wie Schimmelbefall oder Fäulnis.
Wenn es sich jedoch um größere Beanstandungen handelt oder das Geschäft die Reklamation ablehnt, sollte die Lebensmittelüberwachung benachrichtigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn Personen nach dem Verzehr von Lebensmitteln erkranken. Dazu müssen die Herkunft und das Kaufdatum der Ware bekannt sein. Das Lebensmittel selbst und die Verpackung, soweit vorhanden, können nach vorheriger Terminabsprache hier im Amt abgegeben werden.
Beispiele für Beschwerdegründe:
- Offensichtlicher Verderb
- Abweichungen in Geschmack, Geruch oder Aussehen
- Körperliche Beschwerden nach dem Verzehr
- Kennzeichnungsmängel auf der Verpackung
Der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin wird über das Ergebnis der Untersuchung informiert.