Kommunalaufsicht
Der Landkreis Lüneburg übt die Rechtsaufsicht (Kommunalaufsicht) über die kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden aus. Davon ausgenommen ist die Hansestadt Lüneburg als große selbständige Stadt. Insgesamt fallen darunter somit sieben Samtgemeinden mit 39 Mitgliedsgemeinden sowie drei Gemeinden, die keiner Samtgemeinde angehören.
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Rechtsaufsicht über Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg
Die Kommunalaufsicht stellt sicher, dass die Gemeinden die geltenden Gesetze beachten. Für die Aufsicht gilt der Grundsatz, dass die Entschlusskraft und Verantwortungsfreude der Gemeinden nicht beeinträchtigt werden soll. Die Aufsicht wird nur im öffentlichen Interesse ausgeübt, das heißt, sie dient nicht dem Schutz von Einzelinteressen. Ein Rechtsanspruch Dritter auf aufsichtsbehördliche Maßnahmen besteht nicht.
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
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Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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07:30 bis 12:30 Uhr
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