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Kommunalaufsicht

Der Landkreis Lüneburg übt die Rechtsaufsicht (Kommunalaufsicht) über die kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden aus. Davon ausgenommen ist die Hansestadt Lüneburg als große selbständige Stadt. Insgesamt fallen darunter somit sieben Samtgemeinden mit 39 Mitgliedsgemeinden sowie drei Gemeinden, die keiner Samtgemeinde angehören.

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Kommunalaufsicht, Wahlen
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Rechtsaufsicht über Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg

Die Kommunalaufsicht stellt sicher, dass die Gemeinden die geltenden Gesetze beachten. Für die Aufsicht gilt der Grundsatz, dass die Entschlusskraft und Verantwortungsfreude der Gemeinden nicht beeinträchtigt werden soll. Die Aufsicht wird nur im öffentlichen Interesse ausgeübt, das heißt, sie dient nicht dem Schutz von Einzelinteressen. Ein Rechtsanspruch Dritter auf aufsichtsbehördliche Maßnahmen besteht nicht. 

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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Fr

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08:00 bis 12:00 Uhr

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