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Verfahren rund ums Bauen
Von Bauvoranfragen und Bauanträge über Baumitteilungen bis hin zu Baugenehmigungen – wir unterstützen Sie gern in allen baurechtlichen Fragen. Wir beraten zur Eintragung von Baulasten und leiten gegebenenfalls Maßnahmen gegen rechtswidriges Bauen ein.
Hinweis: Bauanträge bitte nur noch online vorbereiten und einreichen!
Die Bauaufsicht im Landkreis Lüneburg bearbeitet Ihren Bauantrag vollständig digital. Eine Bauakte in Papierform gibt es nicht mehr. Lösen Sie Ihren Bauantrag bitte papierlos im Internet aus. Entsprechende Online-Formulare finden Sie im Bereich der Antragsverfahren. Vielen Dank!
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Bauen
Corinna Wojak
Fachdienstleiterin, Fachgebietsleiterin Bauaufsicht
04131 26-1026E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 116
Hier finden Sie wichtige Downloads:
pdf | 0.3 MB
Anträge / Mitteilungen / Anzeigen
Baugenehmigung
Hier finden Sie Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und zu verfahrensfreien Baumaßnahmen.
Baumitteilung
Unter bestimmten Bedingungen können Sie einen Bau ohne vorherige Baugenehmigung errichten, müssen ihn jedoch gemäß § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) anzeigen.
Bauvoranfrage
Mittels einer Bauvoranfrage, können einzelne Fragestellungen, über die in einem Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre, im Vorfeld zu einem Verfahren geklärt werden. Dies kann auch im Vorfeld zu einem Grundstückskauf sinnvoll sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Abweichungen vom Baurecht
Ein Bauvorhaben muss grundsätzlich immer öffentlichem Baurecht entsprechen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Abweichungen vom öffentlichen Baurecht zugelassen werden.
Abbruchanzeige
Der Gesetzgeber hat den Abbruch und die Beseitigung bestimmter baulicher Anlagen und Teile baulicher Anlagen genehmigungsfrei gestellt. Diese sind jedoch anzeigepflichtig.
Weitere Verfahren
Abnahme - Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden. Beispiele hierfür sind Riesenräder, Karusselle, Zelthallen, Kletterwände oder Tribünen. Die Abnahme hierfür erfolgt seitens des Bauamts.
Ordnungsrechtliche Verfahren
Als untere Bauaufsichtsbehörde wachen wir über die Einhaltung des öffentlichen Baurechts. Nähere Information dazu erhalten Sie hier.
Baulastenverfahren
Nicht immer lässt sich eine Bebauung ohne Probleme realisieren. Baulasten können einen Weg darstellen, einige baurechtliche Hindernisse zu überwinden.
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
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