Bauvoranfrage
Über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbständig beurteilt werden können (zum Beispiel Bebaubarkeit eines Grundstückes), kann auf Antrag im Vorfeld zur Genehmigung entschieden werden. Mehr Infos erfahren Sie auf dieser Seite.
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Mehr Informationen zur Bauvoranfrage
Für das Einreichen einer Bauvoranfrage ist in der Regel kein qualifizierter Entwurfsverfasser erforderlich. Je nach Fragestellung behalten wir uns vor, Unterlagen einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers bzw. einer Fachplanerin oder eines Fachplaners nachzufordern. Je genauer die Unterlagen zur Bauvoranfrage, desto genauer ist eine Antwort möglich.
Die Fragestellung, die in einer Bauvoranfrage beantwortet wurde, wird im Genehmigungsverfahren in der Regel nicht erneut geprüft. Dies gilt dann nicht, wenn ein sich anschließendes Genehmigungsverfahren von der Bauvoranfrage abweicht.
Der Bauvorbescheid berechtigt noch nicht zum Bauen. Er erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung ein Bauantrag gestellt wird.
Ein Informationsblatt zum Antrag auf Bauvorbescheid finden Sie im Downloadbereich.