Ordnungsrechtliche Verfahren
Die Bauaufsichtsbehörde prüft Hinweise auf vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen das Baurecht. Verstöße sind zum Beispiel ungenehmigte Errichtungen oder Änderungen baulicher Anlagen (sogenannte Schwarzbauten) sowie ungenehmigte Nutzungsänderungen. Liegt ein Verstoß vor, so kann die Bauordnungsbehörde je nach Sachverhalt mit einer bauordnungsrechtlichen Verfügung, Untersagung oder anderweitigen Anordnungen reagieren. Auch die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren ist je nach Verstoß möglich.
Hinweis: Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass gerade nachbarschaftliche Verhältnisse manchmal schwierig sein können. Trotz aller Differenzen empfehlen wir, bei Problemen mit dem Nachbarn zunächst das direkte Gespräch zu suchen. Viele Dinge lassen sich auch ohne behördliche Mitwirkung klären.