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Baulastenverfahren
Die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer eines Grundstücks kann sich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde freiwillig bereiterklären, bestimmte Pflichten in Bezug auf ein Grundstück zu übernehmen (Baulasten). Die Bauaufsichtsbehörde verzeichnet Baulasten in einem amtlichen Baulastenverzeichnis und erteilt hieraus Auskünfte.
Alle Informationen auf einen Blick
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Service/ Baulasten/ Wohnbauförderung
Petra Krause
Baulasten
04131 26-1273E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 108
Service/ Baulasten/ Wohnbauförderung
Sabine Reymann
Wohnraumförderung: für den gesammten Landkreis Lüneburg, Baulasten: Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1299E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 106
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In Deutschland geläufige Beispiele für Baulasten sind:
- Abstandsflächenbaulast:
Die Grundstückseigentümer übernehmen einen Teil der Abstandsfläche, die eigentlich von den Nachbarn eingehalten werden muss. - Anbaubaulast:
Hier sind die Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, grenzständig an ein oder mehrere Nachbargebäude anzubauen. - Erschließungsbaulast:
Bestimmte Flächen eines Grundstücks können durch einen Dritten als Zufahrt oder Durchfahrt genutzt werden. - Stellplatzbaulast:
Die Eigentümer eines Grundstücks müssen die Nutzung von Stellplätzen durch Dritte dulden. - Überfahrbaulast:
Diese wird eingetragen, wenn beispielsweise eine Feuerwehrzufahrt zu einem anderen Grundstück gewährleistet sein muss.
Baulastenauskunft
Grundsätzlich ist es möglich, bei uns Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis zu erhalten. In Kürze wird diese Leistung auch digital abrufbar sein. Zu diesem Zweck werden die Akten derzeit nach und nach digitalisiert. Dies führt dazu, dass nicht immer alle Akten auf Abruf zur Verfügung stehen und wir Anfragen nicht immer zeitnah bedienen können. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.