Barrierefreiheits-Erklärung
Was ist barrierearm auf diesem Portal?
(19. Dezember 2024 – Stand der Erklärung)
Seit Dezember 2024 haben wir das Tool eye-able für Einfache Sprache und 25 andere Einstellungsmöglichkeiten eingeführt.
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.landkreis-lueneburg.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht mit § 9b NBGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
Wir bemühen uns, die Linktexte nach und nach zu implementieren. - Ein Seite hat keine Sprache in HTML hinterlegt. | WCAG: 3.1.1
Auch hier werden wir uns gemeinsam mit den Dienstleistern für Verbesserungen einsetzen. - Auf einzelnen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
Wir werden uns gemeinsam mit den Dienstleistern für Verbesserungen einsetzen. - Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
Wir werden uns gemeinsam mit den Dienstleistern unserer Website für Verbesserungen einsetzen. - Auf allen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
- Auf allen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten. | WCAG: 4.1.2
- Auf allen Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung. | WCAG: 2.5.3
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:
- Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
Wir werden uns gemeinsam mit den Dienstleistern für Verbesserungen einsetzen.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:
- Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
Wir bemühen uns, die Beschriftungen nach und nach zu implementieren. - Auf fast allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
Die Kontraste können per eye-able Assistenzsoftware individuell angepasst werden. - Auf einer Seite gibt es ein 'iframe' Element, dessen Beschriftung bereits vergeben ist. Sind die Elemente nicht eindeutig zuordbar, können Nutzende von Screenreadern die Elemente verwechseln. | WCAG: 4.1.2
Wir werden uns gemeinsam mit den Dienstleistern für Verbesserungen einsetzen. - Auf mehreren Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar. | WCAG: 1.4.1
Wir werden uns gemeinsam mit den Dienstleistern für Verbesserungen einsetzen.
Diese Erklärung wurde am 19.12.2024 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Feedback und Kontaktangaben
Über das folgend eingefügte Kontaktformular können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Landkreis Lüneburg
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
info@landkreis-lueneburg.de
04131260
Schlichtungsstelle
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen
Postfach 141
30001
Hannover
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
0511 120 4010
www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de
Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)
Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:
https://www.landkreis-lueneburg.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Hierbei werden teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt.
Datum der Veröffentlichung der Website: November 2021