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Digitale Antragsstellung Bauen

Wir bieten Online-Services rund ums Bauen für Antragstellende und Planende. Eine Übersicht über unsere Online-Dienstleistungen erhalten Sie auf dieser Seite.

Unsere Online-Formulare finden Sie auf der Seite Verfahren rund ums Bauen.

Seit dem 1. Januar 2022 ist die neue Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in Kraft getreten. Neben unter anderem diversen Erleichterungen für die Schaffung von Wohnraum sowie der Erweiterung der Möglichkeit vom Mitteilungsverfahren nach § 62 NBauO Gebrauch zu machen, ändern sich auch einige verfahrensrechtlich Dinge. So wird beispielsweise das das elektronische Verfahren zum Regelverfahren werden. Die Rechtsänderung räumt den Bauaufsichtsbehörden die Möglichkeit ein, den Beginn der elektronischen Kommunikation auf spätestens den 1. Januar 2024 festzulegen.

Ab diesem Datum hat die Kommunikation für die in § 3a NBauO genannten Leistungen ausschließlich in elektronischer Weise zu erfolgen.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Bauen
Zentrale Fachdienst Bauen
04131 26-1026E-Mail senden
Bauaufsicht
Andreas Kohnert
Projektleitung Bauen Online, Baurechtsservice: Gemeinde Deutsch Evern
04131 26-1581E-Mail senden
Gebäude 3, Zimmer 115

Dies sind unsere Leistungen:

Alle Dienstleistungen

Online-Services im Überblick

Anträge / Mitteilungen / Anzeigen online ausfüllen und elektronisch einreichen
- NAVO - (Niedersächsisches Antragssystem)

Über das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO BCL) können Sie Verwaltungsleistungen online nutzen, auch über Ihr Smartphone. Das System ermöglicht es Ihnen bereits gestartete Anträge weiter zu bearbeiten und diese nach erfolgter elektronischer Signatur bzw. nach Identifikation mittels Personalausweisfunktion digital einzureichen. 

 

Registrierung

Die Nutzung des NAVO setzt eine Registrierung der erklärenden Person beim Servicekonto Bund (Bund-ID) voraus (das Servicekonto Niedersachsen ist abgeschaltet worden). Erklärende Person ist die/der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin/Entwurfsverfasser; für Bauvoranfragen alternativ auch die Bauherrin bzw. der Bauherr. Hintergrund: Die Übermittlung und der Nachweis der Identität der erklärenden Person haben unter Verwendung eines Nutzerkontos  der erklärenden Person nach § 2 Abs. 5 Satz 1 des Onlinezugangsgesetzes zu erfolgen (§ 3a Abs. 1 Satz 2 NBauO). Ein „Nutzerkonto" ist eine zentrale Identifizierungs- und Authentifizierungskomponente, die eine staatliche Stelle anderen Behörden zur einmaligen oder dauerhaften Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer zu Zwecken der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen der öffentlichen Verwaltung bereitstellt. 

Abhängig von Ihrer gewünschten Authentifikation ergeben sich für die Registrierung folgende Optionen: 

• Variante 1| Authentizierung mittels qualifiziert elektronischer Signatur (qeS):

   • BundID-Konto mit Benutzername + Passwort

• Variante 2| Authentifizierung mittels Online-Personalausweisfunktion (eID):

   • BundID-Konto mit Online-Ausweis

Achtung: Es ist keine Hybrideinreichung möglich! Das NAVO bietet derzeit zwar die technische Möglichkeit einer hybriden Einreichung (Absenden digitaler Unterlagen ohne Authentifizierung zzgl. der Übermittlung einer unterschriebenen Papierausfertigung). Diese Option ist mit § 3a NBauO nicht vereinbar und lässt sich administrativ in der aktuellen NAVO-Version nicht ausblenden.

Der Registrierungsvorgang ist kostenfrei. Sie benötigen eine E-Mailadresse und - sofern Sie über keine qualifzierte elektronische Signatur verfügen - Ihren Personalausweis mit PIN (eID). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, sich persönlich zu registrieren. Hintergrund: Der Gesetzgeber beabsichtigte mit dem § 3a NBauO eine personenbezogene Identifizierung zu gewährleisten. Sowohl das Elster-Organisationszertifikat (Mein Unternehmenskonto) des Landes Niedersachsen als auch das Nutzerkonto des Bundes für Organisationskonten erfüllen diese Voraussetzungen (derzeit) nicht. Sehen Sie an der Stelle bitte davon ab, sich stattdessen mit Ihrem persönlichen ELSTER-Zertifikat zu authentifizieren. Dies erfüllt zwar die Anforderungen des 3a NBauO, wird (derzeit) durch das NAVO technisch nicht unterstützt.

 

Anmeldung

Für die Anmeldung genügt die E-Mailadresse und das Passwort (Zugangsdaten entsprechend Registrierung).

Abhängig von Ihrem gewünschten Arbeitsschritt ergeben sich für die Anmeldung folgende Optionen:

• Variante 1| Antrag / Mitteilung / Anzeige starten

   • Start-Link zu Formular verwenden: auf unserer Website, im Bereich Verfahren rund ums Bauen

      • der Aufforderung zur Anmeldung mit E-Mailadresse und Kennwort (NAVO-Zugangsdaten) folgen

      • gewähltes Online-Formular wird dann implizit mit Ihrem NAVO-Online-Schreibtisch verknüpft

   • Das Starten eines neuen Vorgangs vom NAVO-Online-Schreibtisch aus ist hingegen nicht möglich.

• Variante 2| bereits gestartete(n) Antrag / Mitteilung / Anzeige zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten

   • direkten Link zum NAVO verwenden: Hier geht es zum NAVO.

      • Anderenfalls (Verwendung eines Start-Links) würde ein weiteres Vorhaben auf Ihrem Online-Schreibtisch generiert werden. 

 

Formular bearbeiten / Bauvorlagen hinzufügen

• Formular über die Schaltfläche [Formular bearbeiten] editieren

• Ggf. erforderliche Bauvorlagen über die entsprechenden Schaltflächen auf der Antragsübersichtsseite hinzufügen

   • Für die Sichtbarkeit der Schaltflächen ist es erforderlich, im Formular anzukreuzen, welche Unterlagen beigefügt werden.

 

Authentifizieren

Vor dem Absenden des Vorgangs hat die erklärende Person sich zu authenfizieren.

Abhängig von Ihrer durchgeführten Registrierung ergeben sich zwei Optionen:

• Variante 1| Signieren von Antrag / Mitteilung / Anzeige und den Bauvorlagen mittels qualifiziert elektronischer Signatur (qeS)

   • Stapelsignatur über das Menü möglich

• Variante 2| Authentifizieren von Antrag / Mitteilung / Anzeige und den Bauvorlagen mittels Online-Personalausweisfunktion (eID)

   • In der aktuell verwendeten NAVO-Version ist eine Authentifikation mittels eID nicht mehr möglich, weil das dafür erforderliche Servicekonto Niedersachsen abgeschaltet worden ist und eine Authentifikation mittels eID über die Bund-ID erst mit der neuen NAVO-Version möglich wird.

   • Wir arbeiten daran, die neue NAVO-Version produktiv zu nehmen.

   • Das Authentifkationslevel ist vor diesem Hintergrund vorübergehend herabgesetzt worden. Für das Einreichen genügt zur Authentifikation übergangsweise die Verifizierung mittels der Zugangsdaten.  

Alle auf dem Online-Schreibtisch von Ihnen angelegten Anträge / Mitteilungen / Anzeigen werden nach 180 Tagen regelmäßig vom NAVO gelöscht. Das NAVO weist Sie darauf im Vorfeld mit einer automatisierten E-Mailbenachrichtigung hin. Für einen bereits abgesendeten Vorgang, der bereits bei uns eingegangen ist, hat dies keine Auswirkung.

Bei Rückfragen zum NAVO melden Sie sich bei Bedarf unter: bauenonline@landkreis-lueneburg.de 

Das eigene Vorhaben von zu Hause im Blick behalten
- Bauherrenauskunft -

Über die Online-Plattform Bauen haben Sie als Bauherrin oder Bauherr die Möglichkeit, sich jederzeit über den Stand der Bearbeitung Ihres Bauantrages oder Ihrer Bauvoranfrage zu informieren. Sie erhalten die wichtigsten Informationen zum Genehmigungsverfahren, zum Beispiel darüber, welche Stellen am Verfahren beteiligt sind. Zudem werden Dokumente, wie die Unterlagennachforderung oder die Genehmigung, zur Verfügung gestellt. So bekommen Sie einen umfassenden Überblick über Ihr Antragsverfahren.

Zugang und weitere Fragen

Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem baurechtlichen Verfahren wenden Sie sich bitte an die jeweils in der Bauherrenauskunft/Eingangsbestätigung angegebene Ansprechperson.

Die Zugangsdaten zur Online-Plattform Bauen halten Sie mit der Eingangsbestätigung Ihres Antrags bzw. Ihrer Voranfrage. Die Daten bestehen aus dem Aktenzeichen Ihres Verfahrens und einem individuellen Kennwort.

Hier geht es zur Online-Plattform Bauen.

Bei Rückfragen zur Bauherrenauskunft melden Sie sich bei Bedarf unter: bauenonline@landkreis-lueneburg.de

In laufende Vorgänge einsehen und Unterlagen elektronisch nachreichen
- Auskunft für Planende -

 

Über die Online-Plattform Bauen erhalten Sie als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser einen umfassenden Überblick über Ihre eingereichten Verfahren. Sie können sich über den Bearbeitungsstand informieren, Ihre Bauvorlagen einsehen und Schriftverkehrsdokumente abrufen. Über relevante Schreiben informieren wir Sie per E-Mail-Benachrichtigung, sobald wir diese auf die Plattform eingestellt haben (zum Beispiel Unterlagennachforderung oder Genehmigung).
 

Online oder als App

Für das Nachreichen von Bauvorlagen beachten Sie bitte Folgendes:

Sie können nachzureichende Bauvorlagen, die Sie (in der App) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen haben, direkt in der App hochladen. Nutzen Sie dafür bitte im Register der Bauvorlagen die Schaltfläche [signiertes Dokument in Akte einstellen].

Das Signieren in der Online-Plattform ist dagegen aufgrund technischer Reglementierungen in den Browsern nicht mehr möglich. In der Online-Plattform können noch nachzurichende Bauvorlagen, die zuvor lokal auf dem PC signiert worden sind (Inline-Signatur), als bereits signierte Dokumente hochgeladen werden. Bei Bedarf nutzen Sie dafür bitte im Register Bauvorlagen die Schaltfläche [Dokument in Akte einstellen].

An einer weiteren Alternative, nachzureichende Unterlagen durch Identifizierung mittels eID (Online-Personalausweisfunktion) in der Online-Plattform einzustellen (analog der Antragstellung über NAVO2), wird gearbeitet. 

Bei inhaltlichen Fragen zu Ihren Verfahren wenden Sie sich bitte an die jeweils in der Eingangsbestätigung angegebene Ansprechperson.

Hier geht es zur Online-Plattform Bauen
 

Die Online-Plattform Bauen als App (Windows)

Wir empfehlen, die Anwendung der Online-Plattform als App für Windows-Betriebssysteme herunterzuladen und zu installieren.

Nach der Installation und dem Start des Programms bekommen Sie eine Maske mit drei Eingabefeldern angezeigt. Füllen Sie diese bitte wie folgt aus:

Internetadresse: Wählen Sie Landkreis Lüneburg aus dem Klapp-Menü aus.

Nutzername: Hier tragen Sie bitte Ihre Zugangsdaten ein.

Kennwort: Hier tragen Sie bitte Ihr Kennwort ein.

Hier können Sie die Windows-App herunterladen.

Installationsvoraussetzung ist eine Java-Runtime ab Version 1.8. Sie können aus Lizenzgründen eine freie Java-Version benutzen. Beispiele dazu finden Sie hier.

Bei Rückfragen zur Online-Plattform / App melden Sie sich bei Bedarf unter: bauenonline@landkreis-lueneburg.de

Elektronische Dokumente rechtssicher elektronisch unterschreiben
- Elektronisch unterschreiben -

Rechtlicher Rahmen (Vgl. § 3a NBauO)

Die Mehrzahl der baurechtlichen Anträge und Anzeigen sind der Bauaufsichtsbehörde elektronisch zu übermitteln. Dies gilt auch für Bauvorlagen, die als Anlagen zu einem Antrag eingereicht werden. Jede übermittelte Bauvorlage muss von der für ihren Inhalt verantwortlichen Person oder Stelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Die qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich, wenn

1. die Bauvorlage ein qualifiziertes elektronisches Siegel einer Behörde oder Stelle trägt oder

2. die für den Inhalt der Bauvorlage verantwortliche Person die Unterlagen über ein eigenes Nutzerkonto - hier das Servicekonto Niedersachsen (auslaufend) bzw. die sog. BundID (erst ab neuer NAVO-Version) - übermittelt.

Um elektronische Formulare und elektronische Bauvorlagen unterschreiben zu können, benötigen Sie:
 

Variante 1 | eID (Online-Personalausweisfunktion)

• Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN-Nummer,

   • weitere Informationen unter: https://www.personalausweisportal.de/ 

   zum Auslesen des Personalausweises:

• AusweisApp + NFC-fähiges Smartphone (ODER) 

• spezielles, mit dem PC verbundenes Kartenlesegerät.

   • weitere Informationen unter: https://www.ausweisapp.bund.de/kompatible-geraete/kartenlesegeraete/
 

Variante 2 | qaualifizierte elektronische Signatur

Eine solche Signatur können Sie bei einem Anbieter von Zertifizierungsdiensten erwerben. Beachten Sie, dass Software-Zertifikate die Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur in aller Regel nicht erfüllen.

• Signaturkarte (Empfehlung: Multi-Signaturkarte, um mehrere Dokumente in einem Arbeitsgang elektronisch zu unterschreiben),

• Kartenlesegerät,

• Für das Signieren im NAVO: die Installation des aktuellen DATA Boreum WE,

Hier können Sie den DATA_Boreum_WE (NAVO-Link) herunterladen.

• Für das Signieren in der App der Online-Plattform Bauen: eine Java-Runtime ab Version 1.8 (aus Lizenzgründen kann auch eine freie Java-Version benutzt werden, Beispiele dazu finden Sie hier.),

• Für das lokale Signieren auf Ihrem PC (Inline-Signatur): eine installierte Signatur-Software.

Bei Rückfragen zur Authentifizierung melden Sie sich bei Bedarf unter: bauenonline@landkreis-lueneburg.de

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
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