Wildvermarktung durch Jägerinnen und Jäger
Registrierungs- bzw. Zulassungspflicht bei Tätigkeiten rund um die Jagd
Alle Lebensmittelunternehmer*innen sind verpflichtet, ihr Unternehmen der zuständigen Behörde zu melden (Registrierung beim Veterinäramt). Aber wann bin ich als Jägerin oder Jäger eine Lebensmittelunternehmerin oder ein Lebensmittelunternehmer und unterliege der Registrierungspflicht? Mehr Infos hierzu erfahren Sie auf dieser Seite.
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Registrierungs- und Zulassungspflicht
Als Lebensmittelunternehmen bezeichnet man alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen.
In Bezug auf die Jagd gilt die Registrierungspflicht von Lebensmittelunternehmen, wenn …
- … die Jägerinnen und Jäger selbst erlegtes Wild in kleinen Mengen (Strecke eines Jagdtages) aus der Decke geschlagen oder gerupft und zerwirkt direkt an Privatpersonen, Gastronomie oder Fleischereien abgeben, die dieses wiederum direkt an Privatpersonen abgeben oder
- … eine Abgabe an Wildbearbeitungsbetriebe erfolgt: Selbst erlegtes Wild wird in der Decke an zugelassene Wildhandels- und bearbeitungsbetriebe abgegeben oder
- … Wildfleischprodukte hergestellt werden und eine Abgabe an Endverbraucherinnen und -verbraucher erfolgt oder eine Abnahme von Wild anderer Jägerinnen oder Jäger und wiederum die Abgabe an Endverbraucherinnen und -verbraucher oder den örtlichen Einzelhandel erfolgt.
Die Verwertung im eigenen Haushalt unterliegt nicht der Registrierungspflicht, ebenso gilt dies für die Abgabe von kleinen Mengen an Wild in der Decke direkt an Privatpersonen oder an die Gastronomie oder Fleischereien.
Über die Registrierungspflicht hinaus gilt die Zulassungspflicht des Lebensmittelbetriebs von Jägerinnen und Jägern, wenn …
- … mehr als ein Drittel der Gesamtproduktion von Fleischereien Wildfleischprodukte sind oder
- … eine Abgabe von mehr als einer kleinen Menge Wild erfolgt oder
- … die Produkte überörtlich an Lebensmittelunternehmen abgegeben werden oder
- … eine Abgabe von zugekauftem Wild an andere Lebensmittelunternehmer erfolgt.