Förderprogramme für Kommunen
Der Landkreis Lüneburg bietet zwei Förderprogramme im Bereich Klimaschutz für Kommunen an. Zum einen unterstützt der Landkreis Kommunen bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien für Energiekonzepte zur Wärmeversorgung sowie Nahwärmekonzepte. Zudem wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur bezuschusst. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und zur Antragstellung erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.
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Förderprogramm für die Erstellung von Machbarkeitsstudien zur kommunalen Wärmeplanung
Der Landkreis Lüneburg unterstützt Kommunen bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien für Energiekonzepte zur Wärmeversorgung sowie Nahwärmekonzepte für Bestandsquartiere und Neubaugebiete. Die Machbarkeitsstudien sollen dazu dienen, Lösungen zu identifizieren, die eine möglichst klimaneutrale und gleichzeitig wirtschaftliche Versorgung des Gebietes ermöglichen.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe und Unternehmen, die jeweils zu mind. 50 Prozent in kommunaler Trägerschaft stehen, mit Sitz im Landkreis Lüneburg.
Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit einem Höchstbetrag von 12.000 Euro (brutto) für Machbarkeitsstudien, Beratungen und Nahwärmekonzepte. Der Fördersatz für die begleitende Fachplanung und -beratung beträgt 80 Prozent mit einem Höchstbetrag von 6.000 Euro (brutto).
Die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich. Bei Rückfragen zu dem Förderprogramm wenden Sie sich gerne per Mail oder Telefon an die genannten Ansprechpersonen.
Förderprogramm zur Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung von Ladeinfrastruktur
Der Landkreis Lüneburg unterstützt kreisangehörige Kommunen finanziell bei der Schaffung von Ladeinfrastruktur.
Antragsberechtigt sind Kommunen im Landkreis Lüneburg, wobei je Stadt/Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde ein Förderantrag im Jahr möglich ist. DIe Samtgemeinde bündelt hierzu die Förderanträge ihrer Mitgliedskommunen.
Gefördert werden bis zu 15.000 Euro je Investitionsantrag, maximal jedoch 70 Prozent des kommunalen Eigenanteils der anfallenden Anschaffungskosten und des kommunalen Eigenanteils der anfallenden Bewirtschaftungskosten in den ersten drei Betriebsjahren.
Die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich. Bei Rückfragen zu dem Förderprogramm wenden Sie sich gerne per Mail oder Telefon an die genannten Ansprechpersonen.
Weitere Fördermöglichkeiten für Gemeinden
Finanzielle Unterstützung zur Energieeinsparung, zum Klimaschutz oder zur Anwendung erneuerbarer Energien können sich Kommunen vom Land Niedersachsen, von der EU oder vom Bund sichern. Einen guten Überblick über die Förderprogramme von Bund und Land bietet die Klima- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN). Den Link zur KEAN und zu weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie unter den Weblinks.
Sprechen Sie auch gerne uns vom Fachdienst Klimaschutz, Kreisentwicklung, Wirtschaft zu Ihrem speziellen Vorhaben an. Wir beraten Sie unter klimaschutz@landkreis-lueneburg.de oder 04131 26 1119