Trichinenproben
Entnahme von Trichinenproben
Zur ordnungsgemäßen Entnahme von Trichinenproben ist im Landkreis Lüneburg neben den Fleischbeschau-Tierärzten nur berechtigt, wer im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, an einer amtlichen Schulung zur Entnahme der Trichinenproben teilgenommen hat und formell vom Landkreis Lüneburg beauftragt wurde.
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Mehr Informationen zur Entnahmen von Trichinenproben
Die formelle Beauftragung zur Entnahme von Trichinenproben wird vom Veterinäramt des Landkreises Lüneburg auf Antrag erteilt. Diese berechtigt Sie im gesamten Landkreis Lüneburg Proben zu entnehmen.
Erst wenn die Trichinenuntersuchung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wurde, darf über das Fleisch verfügt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Trichinenprobenentnahme bei Schwarzwild, siehe Downloadbereich.