Belehrung zum Infektionsschutz, Terminvereinbarung in der Zulassungsstelle und mehr: Immer mehr Landkreis-Services gehen online
Wer – zum Beispiel – in der Gastronomie kocht, bedient oder Geschirr spült, muss eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren. Für die zweiwöchentlich stattfindenden Termine kann man sich jetzt auch online anmelden – oder nutzt gleich die Online-Belehrung, die rund um die Uhr zur Verfügung steht. Die Belehrung ist nicht die einzige Dienstleistung des Landkreises Lüneburg, die Bürgerinnen und Bürger online nutzen können.
Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz findet jeden zweiten Donnerstag im Gesundheitsamt statt. Die Online-Belehrung kann dagegen jederzeit absolviert werden. Voraussetzung sind die BundID und eine Möglichkeit, online zu bezahlen. Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Online-Belehrung: Sie steht in mehreren Sprachen zur Verfügung, im Gegensatz zur Belehrung im Gesundheitsamt, für die ausreichende Deutschkenntnisse zwingend erforderlich sind. Informationen zu den Belehrungen sowie eine Anleitung zur Einrichtung der BundID findet sich unter www.landkreis-lueneburg.de/infektionsschutzbelehrung
Auch für die KfZ-Zulassung oder die Informationsveranstaltung zum Elterngeld können sich Bürgerinnen und Bürger bereits online anmelden. Die Waffenbehörde des Landkreises Lüneburg bietet schon seit mehreren Monaten zahlreiche Anträge online an. Die Online-Terminanmeldungen finden sich unter https://landkreis-lueneburg.termine-reservieren.online/
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