Landkreis Lüneburg goes digital: Gemeinsames Bürgerservice-Portal mit Städten und Gemeinden
Noch mehr Online-Leistungen bei den Ämtern: Der Landkreis Lüneburg bereitet zusammen mit seinen Gemeinden und Städten ein gemeinsames Serviceportal vor. Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger noch einfacher Dienstleistungen online in Anspruch nehmen können. Die Besonderheit im Landkreis Lüneburg: In einer Arbeitsgruppe haben sich der Landkreis und alle elf Städte und Gemeinden darauf geeinigt, dass sie neben den jeweiligen regionalen Portalen zusätzlich ein gemeinsames Online-Portal für alle Bürgerinnen und Bürger gründen. Wer das übergeordnete Portal anwählt, wird automatisch zu der Stelle geleitet, die für sein Anliegen zuständig ist. Kürzlich (30./31. August 2022) fand ein Workshop mit den Verantwortlichen in der Konrad-Zuse-Allee statt.
Verantwortlich für die Koordination des Projekts beim Landkreis Lüneburg sind Dr. Kristina Lemmer, Chief Digital Officer (CDO), und Hendrik Lampe, Leiter des Fachdienstes Informations- und Kommunikationstechnik. Kristina Lemmer erklärt: „In Zukunft sollen viele unserer Leistungen als Behörde immer und überall für die Menschen abrufbar sein – zum Beispiel zu Themen wie KFZ-Zulassung, Personalausweis, Kinderbetreuung, Geburtsurkunden oder Hundesteuer. So gibt es das Online-Zugangsgesetz vor.“ Die technische Infrastruktur dafür stellt zu Teilen das Land Niedersachsen bereit und gemeinsam arbeiten die Beteiligten zurzeit an Schnittstellen zu den unterschiedlichen Systemen.
Das gemeinsame Portal macht es den Nutzerinnen und Nutzern dann sehr einfach: Sie starten alle auf einer Homepage-Seite und geben ihr Anliegen ein – und werden dann dorthin geleitet, wo ihr Anliegen richtig ist. Hendrik Lampe erläutert: „Das kann bei einer Gemeinde sein, bei einer Stadt oder auch beim Landkreis – die Bürgerin, der Bürger muss sich dazu keine Gedanken machen.“ Die Verwaltungen setzen die Digitale Transformation dafür in verschiedenen Bereichen um. Speziell zum gemeinsamen Serviceportal arbeitet ein Netzwerk aus Verantwortlichen der elf Kommunen und des Landkreises regelmäßig zusammen. „Wir als Landkreis sehen uns in der Rolle des Möglichmachers. Wir moderieren den Austausch der Kolleginnen und Kollegen aus den Gemeinden untereinander und bieten eine gemeinsame Arbeitsplattform“, erläutert Kristina Lemmer.
Zum aktuellen Workshop trafen sich alle Teilnehmenden im Landkreis-Gebäude an der Lüneburger Konrad-Zuse-Allee, das als Leuchtturmprojekt für New Work auf Gruppenarbeiten mit digitalen Tools gut vorbereitet ist: Zwei Bildschirme pro Person und Videokonferenz-Programme ließen es zu, dass die Teilnehmenden den Erklärungen der Landkreis-Kollegen gut folgen konnten und zugleich ihre eigenen digitalen Inhalte aufsetzten.
Hintergrund
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Insgesamt wurden knapp 600 Verwaltungsleistungen identifiziert, die laut OZG digital angeboten werden müssen. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern wie zum Beispiel "Familie & Kind" und "Unternehmensführung & -entwicklung" zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.
Mehr Informationen zum OZG beim Bundesministerium für Inneres und für Heimat unter www.onlinezugangsgesetz.de.
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