Belehrung zum Infektionsschutz am 25. Juli 2024 nur online
Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz am 25. Juli 2024 im Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg für Tätige im Gastronomie- und Lebensmittelbereich muss leider entfallen. Grund dafür sind personelle Engpässe. Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis.
Wer alternativ an einer Online-Belehrung teilnehmen möchte, kann einen Antrag unter: www.landkreis-lueneburg.de/belehrung stellen. Nach dem Ausfüllen des Online-Antrages startet anschließend die Online-Belehrung. Es wird eine Gebühr von 26,00 Euro fällig.
Weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz gibt es online unter www.landkreis-lueneburg.de/infektionsschutzbelehrung
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