Nur noch ein Monat Zeit für die Motorsäge: Rückschnitt ab 1. März verboten
Wer für den Frühling eine Hecke in Form bringen oder Bäume fällen will, der hat dafür nur noch einen Monat. Denn ab dem 1. März ist Vogelschutzzeit – und dann brauchen die Tiere Ruhe, um im Grünen zu nisten und ihren Nachwuchs zur Welt zu bringen.
„Hecken, Bäume, begrünte Zäune und Fassaden sind wertvolle Lebensräume und bieten einen guten Unterschlupf für Vögel und Insekten, aber auch kleine Säugetiere und Amphibien, wie Eichhörnchen und Eidechsen. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden Schatten, können sich verstecken und schlafen“, erklärt Dirk Rebohm von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg.
Deshalb dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht stark geschnitten oder entfernt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken haben also noch bis zum 28. Februar Zeit, wenn sie intensive Rückschnittarbeiten durchführen wollen. Wer vorher noch schnell einen Baum fällen muss, kann den Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde mittlerweile auch online stellen: www.landkreis-lueneburg.de/antrag-baum-faellen.
„Ein schonender Pflege- und Formschnitt ist auch noch im Frühling und Sommer erlaubt. Und wenn die Gesundheit der Pflanze bedroht ist oder die Verkehrssicherheit gewährleistet werden muss, dann ist der Schnitt ebenfalls erlaubt“, so Rebohm. Das gilt beispielsweise, wenn eine Hecke ein Verkehrsschild überwuchert oder abgeknickte Äste auf einen Gehweg ragen. Auch Sturmschäden können und sollen das ganze Jahr lang beseitigt werden. Aber selbst wenn es erlaubt ist, appelliert die Untere Naturschutzbehörde, Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Ende Juli durchzuführen: „Auch, wenn es in den Fingern juckt – die beste Zeit für den Rückschnitt ist bis Ende Februar.“
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