Geflüchtete Menschen zu Hause aufnehmen – was muss vorab bedacht werden?
(lk/ot) Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger zeigen in dieser Krisensituation eine große Solidarität und Hilfsbereitschaft und möchten geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine Unterkunft anbieten. Dies können ein oder mehrere Zimmer im eigenen Zuhause sein oder eine freistehende Wohnung bzw. ein freistehendes Haus. Einige Familien im Landkreis denken auch darüber nach, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei sich aufzunehmen. Doch wer Menschen ein Zuhause auf Zeit bietet, geht damit auch die Verpflichtung ein, für seine Gäste zu sorgen. Dazu Yvonne Hobro, Fachbereichsleitung Soziales des Landkreises: "Geflüchtete aufzunehmen und ihnen ein neues Leben in Deutschland zu ermöglichen, kann sehr bereichernd sein. Jeder, der diese Aufgabe annimmt, muss sich der Verantwortung bewusst sein und genügend Kraft, Zeit und Raum mitbringen. Denn wer nach der Flucht Schutz bei uns sucht, braucht vor allem eins: Verlässlichkeit."
Generell gilt: Bevor die Entscheidung getroffen wird, Menschen bei sich aufzunehmen, sollten sich potentielle Gastgeberinnen und Gastgeber gut auf die gemeinsame Zeit vorbereiten und sich folgende Fragen stellen:
- Wie lange kann eine kostenfreie Unterkunft gewährleistet werden?
- Kann den Gästen genügend Raum zur Verfügung gestellt werden (mindestens ein eigenes Zimmer), sodass allen Mitbewohner*innen die nötige Privatsphäre erhalten bleibt?
- Erlaubt die Vermieterin/der Vermieter, dass über längere Zeit eine oder mehrere Personen zusätzlich in der Wohnung bzw. im Haus wohnen?
- Welche Mehrkosten könnten auf die Gastgebenden zukommen und können sie sich diese auf Dauer leisten (z.B. Mehrkosten beim Verbrauch von Lebensmitteln, Strom, Heizung und Wasser, Transportkosten)?
- Wie wird sich die Gastfamilie mit ihren Gästen sprachlich, aber auch in Hinblick auf interkulturelle Unterschiede verständigen? Wie kann mit möglichen Konflikten umgegangen werden?
- Wie viel Zeit bleibt neben dem Beruf und der eigenen Familie, um den Gästen gerecht zu werden? (zum Beispiel für die Begleitung bei Behördengängen, für Gespräche, Hilfestellung bei der Alltagsorientierung, Kinderbetreuung u.v.m.)
Wer sich nach guter Überlegung und mit dem Einverständnis aller Familienmitglieder – auch der eigenen Kinder – sicher ist, dass er Menschen in Not bei sich aufnehmen möchte, kann sich bei der Ansprechperson in seiner Stadt oder (Samt-)Gemeinde melden – hier werden die Angebote der Bürgerinnen und Bürger gesammelt und koordiniert.
Eine Übersicht der Ansprechpersonen bietet die Ukraine-Themenseite des Landkreises: https://ukraine.landkreis-lueneburg.de/#ansprechpersonen-in-den-gemeinden.
Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten
Entscheidet sich eine Familie dafür, unbegleiteten Kindern und Jugendlichen ein Zuhause zu bieten, geht sie eine noch größere Verantwortung und Verpflichtung ein: Gastfamilien stellen dem Kind oder Jugendlichen für einen vorübergehenden Zeitraum ihre Familie als Lebensort zur Verfügung – das heißt, dass die jungen Geflüchteten komplett am Familienleben teilhaben. Die Gasteltern müssen die teils traumatisierten Kinder und Jugendlichen beim Ankommen in ihrem neuen Zuhause unterstützen, ihnen beim Erlernen der deutschen Sprache und bei der Orientierung in Schule, Ausbildung und Gesellschaft helfen. Zudem muss die Bereitschaft zur kontinuierlichen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bestehen, dem rechtlichen Vormund des minderjährigen Flüchtlings. So verpflichten sich die Gasteltern beispielsweise zur Teilnahme an entsprechenden Informationsveranstaltungen und Schulungen.
Wer geflüchtete Kinder und Jugendliche bei sich aufnehmen möchte, sollte sein Angebot an das für seinen Wohnort zuständige Jugendamt melden.
Mehr Infos bietet ebenfalls die Ukraine-Themenseite: https://ukraine.landkreis-lueneburg.de/thema/ich-biete-hilfe-an/.
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