Mehr Windenergie-Flächen: Raumordnungsprogramm soll 2023 in die Beteiligung
Bundesweit dreht sich aktuell viel um die Energieversorgung: Vor allem Windkraft wird künftig noch wichtiger, um Deutschlands Stromversorgung zu sichern. Um die neuen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und dabei die Planungen selbst in der Hand zu behalten, packt der Landkreis Lüneburg seine Vorranggebiete für Windenergie an und hat für sein Raumordnungsprogramm neue Vorgaben erarbeitet. Hierbei muss die Politik der Windkraft künftig mehr Fläche einräumen: 4,6 Prozent der Landkreis-Fläche sind im aktuellen Entwurf für die großen Wind-Stromerzeuger vorgesehen, bisher sind es 0,6 Prozent. Dieser Flächenkulisse stimmte der Ausschuss für Raumordnung jetzt (7. September 2022) im Beisein von rund 70 Bürgerinnen und Bürgern in der Ritterakademie einstimmig zu. Anfang des kommenden Jahres soll die gesamte Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramm mit den Plänen in die Öffentlichkeitsbeteiligung gehen, wenn der Kreistag dem zustimmt.
Es ist wichtig, Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen, erklärte Fachdienstleiterin Lena Schlag im Ausschuss: „Wenn wir als Landkreis die Flächen nicht selbst festlegen, können Investoren Windkraftanlagen privilegiert fast überall im Außenbereich bauen“, so die Bauoberrätin. Mit dem Raumordnungsprogramm nutze die Politik ihre Steuerungsmöglichkeiten. „Der Schutz von Mensch, Natur und Landschaft steht bei den Kriterien ganz weit oben.“ So liegen alle vorgesehenen Gebiete mindestens 900 Meter von den nächsten Wohnhäusern entfernt – das ist deutlich weiter als gesetzlich vorgegeben –, Siedlungen sollen nicht komplett umschlossen werden. Auch auf Natur- und Vogelschutz wie etwa Biotope oder Rotmilane wird Rücksicht genommen. Mindestens drei Anlagen sollen auf eine Fläche passen, um eine Bündelung zu erreichen, kleinere Flächen wurden ausgeschlossen, um eine „Verspargelung“ der Landschaft zu vermeiden. Insgesamt gibt es für die Festlegung der Windvorrang-Gebiete einheitliche Kriterien im gesamten Landkreis Lüneburg.
Alle Beteiligten gehen davon aus, dass im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung noch Flächen herausfallen: „Von den 4,6 Prozent der Kreisfläche – das sind 6.109 Hektar – wird nur ein Teil bleiben“, ist Landrat Jens Böther sicher. „Wir müssen aber dafür sorgen, dass wir am Ende die gesetzliche Mindestvorgabe einhalten, sonst waren alle Bemühungen umsonst und Windräder können wieder überall entstehen.“ In ganz Niedersachsen müssen bis Ende 2032 insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen bereitgehalten werden. Wieviel jeder einzelne Landkreis beisteuern muss, steht momentan noch nicht fest.
Wie genau das Regionale Raumordnungsprogramm sich zusammensetzt und welche Wirkung es hat, darüber will die Verwaltung die Menschen in der Region ausführlich informieren. Für die Beteiligung hat der Fachdienst bereits ein Online-Modul eingekauft, mit dem Bürgerinnen und Bürger, Kommunen wie auch die Träger öffentlichen Belange im Rahmen der öffentlichen Beteiligung ihre Hinweise auf einer Karte sowie in Texten im Internet markieren und online einreichen können.
Mehr Informationen zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms stellt der Landkreis Lüneburg im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/regionalplanung bereit. Informationen zum Thema Erneuerbare Energien gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/erneuerbare-energie. Dort informiert auch der Energiemonitor in Zusammenarbeit mit dem Energieversorger-Unternehmen Avacon in Echtzeit darüber, wie viel Strom aktuell erzeugt und verbraucht wird.
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