Fürs Wasser tragen alle Verantwortung: Bei Hitze dürfen Garten und Felder dürfen nicht mehr bewässert werden
Wasser verantwortungsbewusst nutzen: Ab 24 Grad Außentemperatur dürfen Gärten und Felder im Landkreis Lüneburg ab sofort nur noch zu kühleren Tageszeiten mit Grund- und Trinkwasser bewässert und beregnet werden. Ziel ist es, die kostbaren Grundwasser-Reserven zu schonen. Die angekündigte Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde tritt am heutigen Mittwoch (21. Juni 2023) im Landkreis Lüneburg – mit Ausnahme der Hansestadt Lüneburg – in Kraft. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss ab sofort mit Bußgeldern rechnen.
„Jeder Tropfen soll dort ankommen, wo er benötigt wird. Bei hohen Temperaturen und starkem Wind geht viel Wasser verloren, weil es verdunstet“, erklärt Landrat Jens Böther. „Das wollen wir vermeiden, denn unsere Grundwasserstände sinken seit Jahren.“ Um das Grundwasser zu schützen und ein Umdenken zu erreichen, hat der Landkreis daher die Allgemeinverfügung erlassen. „Viele Menschen beherzigen diese Regeln schon lange – einfach aus gesundem Menschenverstand heraus.“ Nun müsse man alle anderen erreichen. Denn: „Wir kommen an strengen Schutzmaßnahmen für unser Wasser nicht mehr vorbei“, so der Verwaltungschef.
Und hier sind die neuen Regeln zum Wasserschutz im Überblick:
- Ab 24 Grad dürfen öffentliche und private Grünflächen wie Gärten, Parks und Sportplätze zwischen 11 und 19 Uhr nicht mehr bewässert werden.
- Dies gilt für Trinkwasser aus der Leitung genauso wie für Wasser aus Grundwasser-Brunnen - auch wenn sie keine Erlaubnis benötigen. Regenwasser darf weiterhin verwendet werden.
- Kurz mit der Gießkanne die Blumen oder das Gemüse gießen, ist auch zwischen 11 und 19 Uhr erlaubt – oft aber nicht sinnvoll, weil einfach mehr Wasser verdunstet.
- Landwirtschaftliche Flächen dürfen bis 28 Grad und einer Windgeschwindigkeit von bis zu 5 Metern pro Sekunde weiterhin ganztägig bewässert werden, um die Ernte nicht zu gefährden.
- Ab 28 Grad gilt auch auf Feldern: Zwischen 11 und 19 Uhr müssen die Beregnungsanlagen abgestellt werden. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte besonders sparsame Anlagen.
Die neue Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30. September 2023. Danach will die Untere Wasserbehörde gemeinsam mit den Wasserversorgern und Fachbehörden wie dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasser-, Küsten- und Naturschutz die Situation neu bewerten. „Wenn es weiterhin lange so trocken bleibt - und damit müssen wir aufgrund des Klimawandels rechnen -, müssen wir die Regelung beibehalten oder langfristig sogar verschärfen“, erklärt Landrat Jens Böther. „Mein Appell daher: Machen Sie mit - nutzen Sie aufgefangenes Regenwasser statt Grund- und Trinkwasser und setzen Sie Wasser insgesamt sparsam ein.“
Mehr Informationen unter www.landkreis-lueneburg.de/wasser.
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