Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 414-000 „Maßnahmen der Gesundheitspflege“, Pos. 15 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ (hier: Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners) in Höhe von 28.864,64 € wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.
14.07.2014 - Kreisausschuss
N 8 - ungeändert beschlossen
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28.07.2014 - Kreistag
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 414-000 „Maßnahmen der Gesundheitspflege“, Pos. 15 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ (hier: Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners) in Höhe von 28.864,64 € wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.