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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/206  

Betreff: Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners;
Anschaffung eines Vorrates des Bekämpfungsmittels Dimilin 80 WG für die Jahre 2015 und 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Böther, Ute
Federführend:Gesundheit Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Produkte:17.2. 414-000 Maßnahmen der Gesundheitspflege
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
14.07.2014    Kreisausschuss      
Kreistag
28.07.2014 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 414-000 „Maßnahmen der Gesundheitspflege“, Pos. 15 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ (hier: Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners) in Höhe von 28.864,64 € wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Durch den Kontakt mit den Brennhaaren des Eichenprozessionsspinners (EPS) kann es bei Menschen zu allergischen Reaktionen (Hautreizungen, Atemprobleme, Augenreizungen) bis hin zum allergischen Schock kommen. Im Jahr 2012 wurden dem Gesundheitsamt 130, teilweise sehr schwere, Fälle mit gesundheitlichen Folgen nach Kontakt mit dem EPS gemeldet.

 

Der Landkreis Lüneburg bekämpft seit 2013 im Rahmen seiner Aufgabe „Maßnahmen der Gesundheitspflege" gemeinsam mit den Samt- und Einheitsgemeinden den Eichenprozessionsspinner.

 

Als Bekämpfungsmittel wird Dimilin 80 WG eingesetzt. Der Auswahl dieses Stoffes ging eine umfangreiche Beurteilung der verschiedenen Aspekte unter Einbeziehung aller verfügbaren Studien und der Experten aus Gesundheitswesen, Behörden und Forstwirtschaft voraus.

 

Dimilin 80 WG zeigt in der Abwägung von unerwünschten Nebeneffekten auf Natur und Mensch einerseits und Wirksamkeit auf der anderen Seite erhebliche Vorteile, die sich in den Bekämpfungsaktionen der Jahre 2013 und 2014 bestätigt haben.

 

Als Alternative wird häufig DIPEL ES in der Praxis verwendet, das zwar etwas weniger stark auf Nichtzielorganismen wirkt, dafür aber auch den Eichenprozessionsspinner nicht in gleicher Weise bekämpft und außerdem sensibilisierend auf die menschliche Haut wirkt.

 

Dimilin 80 WG wird außerhalb der Ortschaften mit dem Hubschrauber ausgebracht, innerorts erfolgt eine Besprühung der betroffenen Bäume vom Fast Truck aus oder an Stellen, die für Maschinen unzugänglich sind, von Personen mit Rückenspritzen.

 

Die Zulassung des Mittels Dimilin 80 WG als Biozid läuft aus, es darf noch bis Ende 2014 in den Verkehr gebracht, das heißt verkauft werden. Endverbraucher dürfen das Mittel noch bis 30.06.2016 verwenden. Der Hersteller von Dimilin 80 WG wird die Produktion einstellen. Wie alle anderen vergleichbaren Biozide auch, werden diese Stoffe weit überwiegend auch als Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Der Hersteller sieht in diesem Markt keine ausreichenden Gewinnchancen mehr und wird sein Engagement mit diesem Produkt zurückziehen. Die Verwendung als Biozid spielt wirtschaftlich für den Hersteller keine Rolle.

 

Der Fachdienst Gesundheit beabsichtigt, für die Bekämpfung in den Jahren 2015 und 2016 einen Vorrat an Dimilin anzuschaffen. In 2014 wurden für die Bekämpfung vom Boden und aus der Luft nach Angaben der beteiligten Firmen ca. 37,5 kg Dimilin verbraucht. Es zeichnet sich ab, dass sich der EPS weiter ausbreitet, aktuell gibt es gehäuft Meldungen aus der Samtgemeinde Bardowick mit Strecken, die bisher nicht bekämpft wurden.

 

Es ist davon auszugehen, dass ca. 40 kg/Jahr benötigt werden.

Es gibt folgendes Angebot:

 

80 kg Dimilin 80 WG für 24.256,00 €+MwSt. =               28.864,64 €

 

Die Verwaltung hat Vergleichsangebote eingeholt. Bei dem genannten Preis handelt es sich mit Abstand um das günstigste Angebot.

 

Sowohl die Hubschrauberfirma als auch die Firma, die bisher die Bodenbekämpfung durchgeführt hat, haben auf Nachfrage erklärt, dass sie das von hier zur Verfügung gestellte Mittel in den Jahren 2015 und 2016 verwenden werden.

 

Die Kosten für das Dimilin fallen in jedem Fall noch 2014 an, da das Mittel nur bis Ende 2014 veräert werden darf. Da die Mittel, die 2014 für die Bekämpfung des EPS im Haushalt eingestellt waren, bereits verbraucht sind, und ein Betrag von 28.864,64 € nicht aus dem übrigen Budget des Fachdienstes Gesundheit aufgebracht werden kann, ist eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich.

 

Da das Mittel nicht mehr produziert wird und derzeit nur noch die Restbestände veräert werden, kann eine Entscheidung nicht aufgeschoben werden. Alternativ einzusetzende Bekämpfungsmittel wären um ein Vielfaches teurer. Das jetzt angestrebte Verfahren bietet somit für den Landkreis mittelfristig für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 erhebliche finanzielle Vorteile.

 

Die Einheits- und Samtgemeinden beteiligen sich zur Hälfte an den Kosten für die Besprühungsaktion, der Betrieb Straßenbau und -Unterhaltung trägt 50 % der Kosten für den Hubschraubereinsatz. Die Verteilung der Kosten erfolgt nach dem jeweiligen Verbrauch je Kostenträger. Eine Kostenbeteiligung im Vorwege ist nicht praktikabel. Eine anteilige Kostenerstattung kommt den Haushaltsjahren 2015 und 2016 zugute.

 

Die überplanmäßige Aufwendung ist unter den gegebenen Umständen zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Deckung ist durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen (Produkt 611-000 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen", Pos. 2 „Zuwendungen und allgemeine Umlagen") gewährleistet.

 

 

 

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