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Auf einem bauplan liegen ein Bauhelm, eine Brille, Postits, ein Stift und eine Brille.
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Verfahren rund ums Bauen

Von Bauvoranfragen und Bauanträge über Baumitteilungen bis hin zu Baugenehmigungen – wir unterstützen Sie gern in allen baurechtlichen Fragen. Wir beraten zur Eintragung von Baulasten und leiten gegebenenfalls Maßnahmen gegen rechtswidriges Bauen ein.

Hinweis: Bauanträge bitte nur noch online vorbereiten und einreichen!

Die Bauaufsicht im Landkreis Lüneburg bearbeitet Ihren Bauantrag vollständig digital. Eine Bauakte in Papierform gibt es nicht mehr. Lösen Sie Ihren Bauantrag bitte papierlos im Internet aus. Entsprechende Online-Formulare finden Sie im Bereich der Antragsverfahren. Vielen Dank!

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Bauen
Zentrale Fachdienst Bauen
04131 26-1026E-Mail senden
Bauen
Corinna Wojak
Fachdienstleiterin, Fachgebietsleiterin Bauaufsicht
04131 26-1026E-Mail senden
Gebäude 3, Zimmer 116

Dies sind unsere Leistungen:

Alle Dienstleistungen

 Anträge / Mitteilungen / Anzeigen

Baugenehmigung

Hier finden Sie Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und zu verfahrensfreien Baumaßnahmen.

Baumitteilung

Unter bestimmten Bedingungen können Sie einen Bau ohne vorherige Baugenehmigung errichten, müssen ihn jedoch gemäß § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) anzeigen.

Bauvoranfrage

Mittels einer Bauvoranfrage, können einzelne Fragestellungen, über die in einem Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre, im Vorfeld zu einem Verfahren geklärt werden. Dies kann auch im Vorfeld zu einem Grundstückskauf sinnvoll sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Abweichungen vom Baurecht

Ein Bauvorhaben muss grundsätzlich immer öffentlichem Baurecht entsprechen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Abweichungen vom öffentlichen Baurecht zugelassen werden.

Abbruchanzeige

Der Gesetzgeber hat den Abbruch und die Beseitigung bestimmter baulicher Anlagen und Teile baulicher Anlagen genehmigungsfrei gestellt. Diese sind jedoch anzeigepflichtig.

Weitere Verfahren

Abnahme - Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden. Beispiele hierfür sind Riesenräder, Karusselle, Zelthallen, Kletterwände oder Tribünen. Die Abnahme hierfür erfolgt seitens des Bauamts.

Ordnungsrechtliche Verfahren

Als untere Bauaufsichtsbehörde wachen wir über die Einhaltung des öffentlichen Baurechts. Nähere Information dazu erhalten Sie hier.

Baulastenverfahren

Nicht immer lässt sich eine Bebauung ohne Probleme realisieren. Baulasten können einen Weg darstellen, einige baurechtliche Hindernisse zu überwinden.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

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