Förderprogramme zum Klimaschutz für Privatpersonen
Bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen werden Sie vielseitig unterstützt. Sowohl der Landkreis Lüneburg, die Hansestadt Lüneburg als auch verschiedene Samtgemeinden im Landkreis bieten Förderprogramme an.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick, welche konkreten Maßnahmen finanziell bezuschusst werden und an wen Sie sich bei Fragen zur Antragstellung wenden können.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen erhalten Sie im Downloadbereich. Bei Fragen und für die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen aus dem Landkreis, den Samtgemeinden bzw. der Hansestadt.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Hier finden Sie wichtige Downloads:
Förderprogramm Energetisches Sanieren
Der Fördertopf ist für das Jahr 2024 ausgeschöpft. Der Landkreis Küneburg kann deshalb keine neuen Anträge mehr annehmen. Ab dem 02.01.2025 können wieder Anträge eingereicht werden.
Der Landkreis Lüneburg fördert ab 2025 wieder verschiedene Sanierungsmaßnahmen von Einfamilien, Doppel- und Reihenhäusern sowie von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, beispielsweise die Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen, den Austausch von Fenstern oder die Optimierung der Heizungsanlage. Der Fördersatz beträgt 30 Prozent mit einem Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Wohneinheit.
Die Förderrichtlinie sowie eine Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen finden Sie oben im Downloadbereich.
Bei weiteren Rückfragen schreiben Sie uns gerne eine Mail an klimaschutz@landkreis-lueneburg.de oder rufen Sie uns an unter der Telefonnummer +49 4131 26-1119.
Häufige Fragen zum Förderprogramm Energetisches Sanieren
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden die folgenden Maßnahmen, deren detaillierte Beschreibung sowie deren technische Mindestanforderung sich aus der Anlage I im Downloadbereich ergeben.
Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Optimierung der Heizungsanlage (Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen)
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
- Wärmedämmung von Innenwänden, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Wohnungstüren
- Optimierung der Heizungsanlage (falls separat pro Wohneinheit; Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen)
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
In der Richtlinie nicht aufgeführte Maßnahmen können im Einzelfall förderfähig sein, wenn sie der Zielerreichung des Förderprogramms dienen. Bei entsprechenden Anträgen erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Der Einbau einer Wärmepumpe wird nicht gefördert. Welche konkreten Maßnahmen zur Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage gefördert werden, entnehmen Sie bitte der Liste der förderfähigen Maßnahmen und deren technischen Mindestanforderungen im Downloadbereich.
Warum muss ich eine unabhängige Beratung vor Antragsstellung in Anspruch nehmen?
Mit der Förderrichtlinie möchte der Landkreis Lüneburg zum Ziel der Klimaneutralität beitragen. Eine unabhängige Energieberatung ermöglicht privaten Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümern eine bestmögliche Beratung, die ggfs. weitere Sanierungspotenziale aufzeigen kann. Daher ist eine unabhängige Beratung vor Antragsstellung Voraussetzung, um eine Förderung zu erhalten.
Nutzen Sie die Angebote des Landkreises zur Energieberatung, das Angebot der Verbraucherzentrale oder suchen Sie beispielsweise eigenständig nach einem Energie-Effizienz-Experten.
Kann ich die Förderung beantragen, wenn ich schon ein Unternehmen beauftragt habe?
Nein, der vollständige Antrag muss vor Beauftragung eines Unternehmens gestellt werden. Sie können sich selbstverständlich im Vorfeld Angebote von einem oder verschiedenen Unternehmen einholen. Das Angebot darf aber noch nicht von Ihnen unterschrieben sein. Der Antrag muss spätestens bis zum 15.12. eines Jahres gestellt werden.
Ich nehme eine andere Förderung in Anspruch. Kann ich trotzdem die Förderung des Landkreises erhalten?
Ja, eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, sofern Vorschriften der anderen Zuschussgeber dem nicht entgegenstehen. Die Gesamtförderung durch Zuschüsse darf eine Höhe von 49 % der Gesamtkosten (brutto) nicht übersteigen. Eine bestehende gleichartige Förderrichtlinie einer Kommune im Landkreis Lüneburg ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte § 7 des Förderprogramms des Landkreises Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum.
Ich habe Rückfragen zum Förderprogramm. An wen kann ich mich wenden?
Konkrete Fragen können Sie gerne schriftlich an klimaschutz@landkreis-lueneburg.de schicken. Wir werden Ihre Anfragen schnellstmöglich beantworten.
Auch können Sie unsere telefonische Förderprogramm-Sprechstunde nutzen. Diese ist dienstags von 10 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen außerhalb dieser Sprechstunden ab.
Informationen zu den lokalen Förderprogrammen
Zu einigen Klimaschutzmaßnahmen in privaten Häusern oder Wohnungen gibt es Förderprogramme der Hansestadt Lüneburg als auch verschiedener Samtgemeinden im Landkreis. Hier finden Sie die Programme im Überblick.
Hansestadt Lüneburg
Die Hansestadt Lüneburg bietet im Jahr 2023 folgende Förderprogramme an:
- Nutzung regenerativer Energien
- Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum
- Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung
- Regenwassernutzung
Die aktuellen Fassungen der Förderrichtlinien finden Sie auf der Webseite der Hansestadt Lüneburg.
Anträge für die Förderprogramme können ausschließlich bei der Hansestadt Lüneburg gestellt werden.
Gemeinde Adendorf
In der Gemeinde Adendorf werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Stecker-Solar-Geräte, Balkonmodule) mit 100 Euro je Haushalt gefördert.
Dachbegrünungen werden in Adrendorf mit 5,00 Euro pro m² begrünter Dachfläche bezuschusst, höchstens aber mit 200 Euro.
Die aktuelle Fassungen der Förderrichtlinien finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Adendorf.
Anträge für die Förderprogramme können ausschließlich bei der Gemeinde Adendorf gestellt werden.
Samtgemeinde Ilmenau
In der Samtgemeinde Ilmenau werden Stecker-Solar-Anlagen (sog. Balkonkraftwerke) gefördert mit 100 € pro Anlage für maximal 25 Anlagen im Jahr
Darüber hinaus fördert die Samtgemeidne Ilmenau PV-Anlagen auf Bestandsgebäuden (5 Jahre nach Erstbezug) mit einem Förderbetrag in Höhe von 400 Euro. Es können maximal 10 Anlagen im Jahr gefördert werden.
Die aktuellen Fassungen der Förderrichtlinien finden Sie auf der Webseite der Samtgemeinde Ilmenau.
Anträge für die Förderprogramme können ausschließlich bei der Samtgemeinde Ilmenau gestellt werden.
Samtgemeinde Ostheide
In der Samtgemeinde Ostheide werden Solaranlagen zur Warmwasserbereitung pro Wohneinheit mit 300 € bezuschusst. Maximal werden drei Wohneinheiten pro Jahr gefördert, sodass eine Zuschussobergrenze von 900 Euro gilt.
Zudem gibt eine Förderrichtlinie für die Bezuschussung von Solarstromerzeugung. Solaranlagen werden mit 10 %, maximal jedoch mit 500 Euro, bezuschusst.
Darüberhinaus fördert die Samtgemeinde Ostheide Regenwassernutzungsanlagen. Der Zuschuss beträgt 30 % der nachgewiesenen Installationskosten, höchstens aber 1.000 Euro.
Die aktuellen Fassungen der Förderrichtlinien finden Sie auf der Webseite der Samtgemeinde Ostheide.
Anträge für die Förderprogramme können ausschließlich bei der Samtgemeinde Ostheide gestellt werden.
Samtgemeinde Scharnebeck
Die Samtgmeinde Scharnebeck bietet drei Förderprogramme im Bereich Klimaschutz an:
Solaranlagen zur Warmwassererwärmung werden pro Wohneinheit mit 300 Euro bezuschusst. Es werden maximal drei Wohneinheiten pro Jahr gefördert.
Die Anlage von Dachbegrünungen für private und für gewerbliche Bauten werden mit bis zu 500€ gefördert. Die zu begrünende Fläche muss mindestens 10 m² groß sein.
Der Rat der Samtgemeinde Scharnebeck hat die Förderung von Balkonkraftwerken beschlossen. Der Zuschuss für die Anschaffung einer sogenannten Steckersolaranlage beträgt 75,- €.
Die aktuellen Fassungen der Förderrichtlinien finden Sie auf der Webseite der Samtgemeinde Scharnebeck.
Anträge für die Förderprogramme können ausschließlich bei der Samtgemeinde Scharnebeck gestellt werden.