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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage der FDP-Fraktion vom 12.06.2014 (Eingang: 13.06.2014); Handlungsempfehlungen des Arbeitskreises Wolf für den Landkreis Lüneburg  

Kreistag
TOP: Ö 23.3
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 28.07.2014    
Zeit: 14:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/178 Anfrage der FDP-Fraktion vom 12.06.2014 (Eingang: 13.06.2014);
Handlungsempfehlungen des Arbeitskreises Wolf für den Landkreis Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

LR Nahrstedt erläutert, dass das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ende 2007 einen Arbeitskreis Wolf eingerichtet habe. Dort seien u.a. verschiedene Landesbehörden, Landkreise, Jagdverbände, Naturschutzverbände und Förster vertreten. Der Arbeitskreis habe seitdem einmal getagt. Der damals entwickelte Managementplan und die Handlungsempfehlungen seien zwar noch gültig, aber in Teilen nicht mehr aktuell. Deshalb sei der Arbeitskreis vom Umweltministerium neu strukturiert und in seiner Besetzung auf andere betroffene Gruppen ausgeweitet worden. Dazu gehören zum Beispiel Pferdehalter, Rinderhalter, Schafzüchter, die IHK und das Landvolk. Der Landkreis Lüneburg sei durch seinen Wolfsberater Matthias Holsten seit 2007 Mitglied des Arbeitskreises, Anlass sei ein Wolfsriss in Amt Neuhaus gewesen. 2007 sei Lüneburg der einzige Landkreis gewesen, inzwischen seien auch andere Landkreise vertreten. In der neuen Zusammensetzung habe der Arbeitskreis erstmalig am 1. Juli 2014 getagt. Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

  1. Welche konkreten Handlungsempfehlungen für den Landkreis Lüneburg ergeben sich aus den aktuellen Beratungen des Arbeitskreises Wolf?

 

Antwort:

Aus den aktuellen Beratungen des Arbeitskreises Wolf ergeben sich keine konkreten Handlungsempfehlungen für den Landkreis Lüneburg. In seiner ersten Sitzung am 1. Juli 2014 sei es in der Hauptsache um die Konstituierung gegangen und weniger um konkrete Handlungsempfehlungen. Der Landkreis Lüneburg habe deshalb mit Hilfe des MU eigene Empfehlungen erarbeitet, die allen Kreistagsabgeordneten vorliegen. Es seien Informationsveranstaltungen durchgeführt worden und er selbst bzw. die Presse habe darüber berichtet.

 

  1. Ab welchem Zeitpunkt können Eigentümer im Landkreis Lüneburg im Falle von Schäden durch Nutztierrisse mit Zahlungen auf der Grundlage der von der Landesregierung angekündigten Entschädigungsrichtlinie rechnen?

 

Antwort:

Nutztierrisse eines Wolfes werden heute schon entschädigt. Der Riss sei durch den Wolfsberater zu dokumentieren. Die weitere Zuständigkeit liege beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Es sei die sogenannte rderrichtlinie Herdenschutz in Vorbereitung. Wann sie in Kraft trete, könne die Verwaltung nicht sagen. Die Landkreise seien hierzu um Stellungnahme gebeten worden. Der Landkreis Lüneburg habe zum Beispiel thematisiert, dass gerissene Hütehunde entschädigt werden, andere sogenannte Diensthunde nicht. Regelungsbedarf bestehe auch für den Fall, dass ein Wolf im Straßenverkehr angefahren werde. Auch ein Thema, das der Landkreis Lüneburg in den Arbeitskreis eingebracht habe.

 

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