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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/193  

Betreff: Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 17.06.2014 (Eingang: 19.06.2014);
Open Data-Strategie für den Landkreis Lüneburg - Chancen für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 01.09.2014)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
14.07.2014    Kreisausschuss      
Kreistag
28.07.2014 
Kreistag geändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
15.09.2014 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten geändert beschlossen   
Kreisausschuss
06.10.2014    Kreisausschuss      
Kreistag
20.10.2014 
Kreistag geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag FDP Unab Data-Strategie  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag FDP Unab Data-Strategie (65 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen:

 

  1. „Der Kreistag bekennt sich zur politischen Leitstrategie des sog. „Open Government“, das auf mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger, die Bereitstellung offener Daten („Open Data“) und neue Formen der politischen Mitwirkung gerichtet ist.

 

  1. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung einer Open Data-Strategie für den Landkreis Lüneburg zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Strategie sind die Chancen und der mögliche Nutzen einer Öffnung von öffentlichen Daten darzustellen und aufzuzeigen, inwieweit eine Datenbereitstellung vollständig und unmittelbar aus der Quelle, maschinenlesbar und aktuell, leicht zugänglich und diskriminierungsfrei realisierbar ist.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zur Beschlussfassung in der nächsten Kreistagssitzung am 28. Juli 2014 stellt die Gruppe FDP/Die Unabhängigen den beigefügten Antrag. Zur Begründung siehe Antrag.

 

 

 

Ergänzende Sachlage vom 01.09.2014:

Sachstand Kreisverwaltung:

Ein solches Konzept ist nicht vorhanden, gleichwohl der IT-Service sich aufgrund der Aktualität bereits mit dem Thema Open Data auseinander gesetzt hat. In gängiger Literatur steht OpenData für die Öffnung von Informationen und Daten des öffentlichen Sektors für die Allgemeinheit.

Die Umsetzung eines Konzeptes/Leitfaden bezüglich Open Data würde somit mehr Transparenz der Kreisverwaltung schaffen und in den eigens gesetzten Anspruch einer bürgerorientierten Verwaltung passen.

Entgegen des oben genannten Antrages muss ein Open Data Konzept jedoch keine Zielgruppen- und Bedarfsanalyse beinhalten, da es bei Open Data nicht um einzelne Daten, sondern vielmehr um einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Daten geht. Insofern Daten nicht:

 

  •                                   urheberrechtlich geschützt
  •                                   sicherheitsrelevant
  •                                   personenbezogen (Datenschutz)

 

sind, spricht nichts gegen eine Veröffentlichung im Kontext von Open Data. Es geht also nicht darum zu identifizieren welche Daten veröffentlich werden (bis auf genannte Ausnahmen), sondern die Daten so aufzubereiten, dass Sie den Kriterien von Open Data genüge tragen. Die Daten müssten also unter anderem:

 

  •                                 maschinenlesbar (nicht pdf sondern csv, xml,…)
  •                                 offener Standard (nicht proprietär )
  •                                 kostenfrei (Daten sind indirekt durch Steuerzahler bezahlt)
  •                                 leicht zugänglich (zum Beispiel keine Diskriminierung durch Registrierung)

 

sein. Obwohl der Landkreis momentan eine Vielzahl von Daten (Geodaten, Einwohnerzahlen,…) auf seiner Webseite veröffentlicht, können diese aufgrund der genannten Kriterien nicht als Open Data gezählt werden. Die Veröffentlichung der Daten im Internet ist sicherlich zeitgemäß, sollte zukünftig  jedoch auf einem speziellen „Open Data Portal“ erfolgen.

Ein zentrales Open Data Portal des Landes Niedersachsen auf dem der Landkreis sich präsentieren könnte ist momentan nicht vorhanden. Vom Land Niedersachsen wird eine Lösung der Firma GovConnect empfohlen.  Folgende Alternativen gilt es abzuwägen:

 

1. Nutzung des Open Data Portal des Bundes  (keine individuale Darstellung, Portal befindet

    sich im Testbetrieb, sehr viele Daten)

2. Eigenes  Open Data Portal von der Firma GovConnect (jährlich Kosten in Höhe von 2500 €)

3. Landkreis weites Portal welches von allen Gemeinden und Samtgemeinden nutzbar ist

   (jährlich Kosten in Höhe von 5000 €)

 

Sachstand beim Land Niedersachsen:

Die Landesregierung beabsichtigt, die Daten der Verwaltung im Sinne des Open-Data-Ansatzes bereitzustellen, soweit dies rechtlich möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Die Landesdienststellen stehen als bedeutende Datenproduzenten am Anfang der wissensbasierten Wertschöpfungsketten, deren Wirkung und Innovationskraft durch die Offenheit der Daten maßgeblich beeinflusst wird. Offene Daten fördern die Transparenz des Verwaltungshandelns und bieten Gelegenheit zur

Teilhabe und Zusammenarbeit.

Auch in Niedersachsen soll eine umfassende Open-Data-Strategie, ergänzt um ein modernes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz, vorgelegt werden.

Die Inhalte des Informationsfreiheitsgesetzes und die Open-Data-Strategie werden Auswirkungen auf die technische Umsetzung eines Open-Data-Portals haben. Hier werden folglich zunächst politische Vorgaben zu diesem Thema abzuwarten sein.

Am 09.04.2013 hat die Landesregierung beschlossen, dass unter Federführung des Justizministeriums ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz erarbeitet werden soll.

Das Justizministerium wird den Referentenentwurf in enger Abstimmung mit den Ministerien und den niedersächsischen Kommunen erarbeiten. Der Gesetzentwurf soll zum Jahreswechsel 2014/2015 in den Landtag eingebracht werden.

 

Da insbesondere die rechtlichen Regelungen des geplanten Gesetzes Auswirkungen auf die Konzeption zur Umsetzung von Open Data und auch die finanziellen Erfordernisse haben werden, ruhen die Planungen in Erwartung des Gesetzes zur Konzeption der Open Data Strategie folgerichtig.

 

Andere Bundesländer haben bereits ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz. In Brandburg  ist das Gesetz beispielsweise unter dem Titel „Akteneinsichts- und Informationsgesetz“ in Kraft getreten.

Das Akteneinsichts- und Informationsgesetz in Brandenburg unterstreicht, wie bereits oben erwähnt, dass nicht alle Daten auf Anfrage veröffentlicht werden dürfen oder müssen.

Gleichzeitig existieren einige Daten, die Kraft ihrer Eigenschaften oder Entstehung öffentlich sind und auch nicht von einem entsprechenden Gesetz von der Veröffentlichung ausgeschlossen werden können (z. B. Wahlergebnisse).

Die blaue Teilmenge in Abbildung 1 sind die amtlichen Informationen, die durch ein Transparenzgesetz geschützt werden.

Abbildung 1: Open Data als Teilmenge von Verwaltungs-Transparenz

 

Empfehlung der Verwaltung:

Ohne dem Gesetzgeber vorzugreifen, können die bereits jetzt öffentlichen Daten in „Open-Data-konforme“ Formate gebracht und auf einer entsprechenden Plattform veröffentlicht werden.

Konkret sind das derzeit Geodaten und Wahlergebnisse.

Weitere strukturierte Daten sollten nach Inkrafttreten des Gesetzes zeitnah auf der – dann bereits erprobten – Plattform („Open-Data-Portal“) veröffentlicht werden.

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