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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners; Anschaffung eines Vorrates des Bekämpfungsmittels Dimilin 80 WG für die Jahre 2015 und 2016   

Kreistag
TOP: Ö 10
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.07.2014    
Zeit: 14:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/206 Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners;
Anschaffung eines Vorrates des Bekämpfungsmittels Dimilin 80 WG für die Jahre 2015 und 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Böther, Ute
Federführend:Gesundheit Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Produkte:17.2. 414-000 Maßnahmen der Gesundheitspflege
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Dziuba-Busch stellt dar, dass es hier zwar um eine überplanmäßig Ausgabe gehe, dennoch sollte hinterfragt werden, weshalb gerade dieses Mittel ausgewählt worden sei. Denn die Zulassung für dieses Mittel laufe aus. Auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums sei eine Liste veröffentlicht worden über die verfügbaren Mittel nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht im Jahr 2013 zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Dort seien mehrere Mittel grün unterlegt und es werde erläutert, warum die Mittel geeignet seien. Dimilin sei nicht aufgeführt. Deshalb - insbesondere an die Grüne-Fraktion gerichtet- die Frage, weshalb ein Mittel gewählt worden sei, welches nicht in der Liste stehe.

 

EKR Krumböhmer macht deutlich, dass ihm diese Liste nicht bekannt sei. Die Verwaltung habe sich jedoch sehr intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, welches Mittel r die Bekämpfung in Frage komme. Gemeinsam mit Frau Dr. Wunderlich - der Leiterin des Fachdienstes Gesundheit - habe er diverse Fachveranstaltungen und Gespräche auch auf Ministerialebene zu dem Thema besucht. Frau Dr. Wunderlich habe verschiedene Studien zu dem Thema gelesen. Die Verwaltung sei sehr gut im Thema. Dimilin sei seit Jahrzehnten ein Mittel, welches angewendet werde im Pflanzenschutz. Dies sei auch wirtschaftlich betrachtet - die Hauptanwendung. Im Bereich Biozid werde viel weniger verkauft. Deshalb spiele für den Hersteller die Zulassung als Biozid kaum eine Rolle. Die Zulassung würde einen großen Zeit- und Kostenaufwand mit sich bringen. Für die Hersteller lohne sich der Aufwand nicht, wenn das Mittel gar nicht als Biozid, sondern als Pflanzenschutzmittel verkauft werden soll. Trotzdem sei Dimilin natürlich zugelassen. Im Moment sei dies noch eine vorläufige Zulassung. Fast alle verfügbaren Mittel seien bis vor wenigen Monaten ebenfalls nur vorläufig zugelassen gewesen. Es gebe nur ein einziges Mittel, für das dies nicht gelte. Dies sei das Mittel „Dipel Es“, was von den meisten anderen Behörden genommen werde. Es handele sich dabei um ein Bakterium, welches etwas spezifischer auf die Larve des Eichenprozessionsspinners wirke als Dimilin. Der Nachteil sei, dass dieses Mittel weniger wirksam sei. Außerdem sei „Dipel Es“r den Menschen schädlicher. Wenn es in Kontakt mit der menschlichen Haut komme, führe dies zu einer Sensibilisierung. Dies sei bei Dimilin nicht der Fall. Die Verwaltung habe sich die Entscheidung für Dimilin nicht leicht gemacht und dabei sehr fundiert geprüft. Dass dieses Mittel jetzt auslaufe, habe wirtschaftliche Gründe. Frau Dr. Wunderlich mmere sich bereits um die Frage eines Nachfolgemittels. Das Auslaufen des Mittels liege allein darin begründet, dass der Einsatz als Biozid für das Unternehmen wirtschaftlich nicht interessant sei. Deshalb werde eine endgültige Zulassung nicht beantragt. Ansonsten gebe es überhaupt keinen Grund, dieses Mittel nicht zu nehmen.

 

KTA Plaschka hrt aus, dass die Gruppe FDP/Die Unabhängigen den Beschlussvorschlag mittrage. Die Auswahl des Mittels sei sehr sorgfältig abgewogen worden, dies haben die Ausführungen von EKR Krumböhmer deutlich gemacht. Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sei ein hochbrisantes Thema. Im letzten und im vorletzten Jahr habe es zahlreiche Artikel in der Landeszeitung dazu gegeben. Eine Bürgerinitiative habe sehr aktiv darauf gedrängt, den Eichenprozessionsspinner zu bekämpfen. Denn für viele Menschen berge es erhebliche gesundheitliche Risiken, wenn sie mit den Härchen dieses Tieres in Berührung kommen. Es sei sehr sinnvoll, sich mit Dimilin zu bevorraten, da dieses Mittel wirksam sei. Dies sei der entscheidende Punkt. Man sei davon überzeugt, dass damit sorgfältig umgegangen werde. Der gesamte Kreistag sollte dies mittragen.

 

KTA Glodzei erläutert, dass die Grüne-Fraktion generell Bedenken habe, wenn ein Pflanzenschutzmittel aus der Luft mit dem Hubschrauber aufgebracht werden soll. Dieses Vorgehen werde grundsätzlich nicht befürwortet. Mit dem Befall durch den Eichenprozessionsspinner liege jedoch eine besondere Situation vor und es werde trotz der bestehenden Bedenken Zustimmung erfolgen. Denn hier stehe der Schutz des Menschen im Vordergrund. Es sei bekannt, was der Eichenprozessionsspinner anrichten könne. Der Einsatz von Dimilin werde mitgetragen, da dieses Mittel spitz wirke und dadurch keine Breitbandwirkung entfalte. Zudem sei es relativ gut verträglich für Menschen, die zufällig damit in Kontakt kommen. Ein Kontakt lasse sich schwer vermeiden, wenn ein Mittel mit dem Hubschrauber aufgebracht werde. Es sei richtig, die Restbestände des Mittels aufzukaufen, auch wenn die Zulassung für das Mittel nicht verlängert werde. Das Auslaufen der Zulassung liege lediglich daran, dass sich der Hersteller nicht um eine Verlängerung bemühe.

 

KTA Perschel stellt dar, dass es den Eichenprozessionsspinner bereits seit 175 Jahren gebe. Vor gut 20 Jahren sei die Ausbreitung schnell vorangegangen und die Population sei groß. Leider gebe es bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners keine übergeordnete koordinierende Stelle. Natürlich müsse der Landkreis Lüneburg reagieren und habe sich sehr intensiv eingebracht. Frau Dr. Wunderlich habe immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig es sei, den Eichenprozessionsspinner zu bekämpfen. Auch bei der Auswahl des richtigen Bekämpfungsmittels sei viel recherchiert und abgewogen worden. r den Einsatz von Dimilin überwiegen die Vorteile. Die Nachteile können in Kauf genommen werden. Die Anschaffung des Mittels sei sinnvoll und werde unterstützt.

 

EKR Krumböhmer merkt an, dass ihm die Liste des Bundesumweltministeriums über die verfügbaren Mittel zwischenzeitlich vorgelegt worden sei. Das Mittel sei dort aufgeführt. Allerdings nicht mit dem Handelsnamen Dimilin 80, sondern der Wirkstoff heiße Dibflubenzuron. Und dieser Wirkstoff stehe auf der Liste und sei ein zugelassenes Biozid.

 

KTA Schröder-Ehlers schließt sich der Auffassung an, dass das Mittel Dimilin beschafft werden sollte und spricht ihren Dank aus an die Verwaltung für das umsichtige und sorgfältige Vorgehen. Es sei immer ein sehr intensiver Abgrenzungs- und Abstimmungsprozess, wie und in welchem Umfang das Mittel eingesetzt werden müsse. Aber es sei völlig klar, dass gehandelt werden müsse.

 

- 5 -

Beschluss:

Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 414-000 „Maßnahmen der Gesundheitspflege“, Pos. 15 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ (hier: Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners) in Höhe von 28.864,64 € wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

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