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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat  

Kreistag
TOP: Ö 8
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.07.2014    
Zeit: 14:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/169 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ostermann, RolfAktenzeichen:34
Federführend:Recht und Kommunales Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Produkte:28.1. 111-220 Allgemeine Rechtsangelegenheiten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

EKR Krumböhmer erläutert den Sachverhalt. Der Beschwerdeführer habe aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung im Landkreis Lüneburg einen Bußgeldbescheid erhalten. Daraufhin habe er um die Übersendung der Akten gebeten, um das Messprotokoll und das Eichprotokoll einsehen zu können. Eine Einsichtnahme in Akten nne jedoch nur in den Räumen der Kreisverwaltung stattfinden, diese Auffassung werde auch vom Amtsgericht vertreten. Der Beschwerdeführer habe sich damit nicht einverstanden erklärt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde erlassen. Es sei dabei nicht um das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegangen, sondern um eine sachliche Frage. Am Ende habe der Beschwerdeführer darauf bestanden, dies auch als eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat zu werten.

Der Landrat habe seine Dienstpflichten jedoch ordnungsgemäß erfüllt. Die Beschwerde sei als unbegründet zurückzuweisen.

 

- 34 -

Beschluss:

Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat wird zurückgewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschwerdeführer entsprechend zu bescheiden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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