Auszug - Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
EKR Krumböhmer erläutert den Sachverhalt. Der Beschwerdeführer habe aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung im Landkreis Lüneburg einen Bußgeldbescheid erhalten. Daraufhin habe er um die Übersendung der Akten gebeten, um das Messprotokoll und das Eichprotokoll einsehen zu können. Eine Einsichtnahme in Akten könne jedoch nur in den Räumen der Kreisverwaltung stattfinden, diese Auffassung werde auch vom Amtsgericht vertreten. Der Beschwerdeführer habe sich damit nicht einverstanden erklärt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde erlassen. Es sei dabei nicht um das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegangen, sondern um eine sachliche Frage. Am Ende habe der Beschwerdeführer darauf bestanden, dies auch als eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat zu werten.
Der Landrat habe seine Dienstpflichten jedoch ordnungsgemäß erfüllt. Die Beschwerde sei als unbegründet zurückzuweisen.
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Abstimmungsergebnis: einstimmig