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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 14.07.2014 (Eingang: 14.07.2014); Resolution: Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in Schulmensen  

Kreistag
TOP: Ö 19
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.07.2014    
Zeit: 14:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/219 Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 14.07.2014 (Eingang: 14.07.2014);
Resolution: Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in Schulmensen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Walter erläutert den vorliegenden Antrag. Mit der Resolution soll ein Zeichen in Richtung des Gesetzgebers gesendet werden. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% soll auch für Speisen, die in Schulmensen ausgegeben werden, in Anwendung gebracht werden. Es gebe bereits verschiedene Ausnahmeregelungen, wann in Zusammenhang mit Speisen der ermäßigte Steuersatz angewendet werden dürfe. Zum Beispiel werden gelieferte Speisen anders versteuert als Speisen, die vor Ort verzehrt werden. Auch in Krankenhäusern dürfe der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Anwendung gebracht werden. Für Schulmensensse nachgebessert werden. Denn günstigere oder qualitätvollere Mahlzeiten seien gerade in Zeiten der Ganztagsschule besonders wichtig. Der ermäßigte Steuersatz rde eine Win-win-Situation für Schüler, Eltern und Schulträger zur Folge haben. Es werde um Zustimmung gebeten.

 

KTA Plaschka ist der Auffassung, dass der Kreistag die falsche politische Bühne für den Antrag sei. Es handele sich um eine Bundesangelegenheit. Natürlich sei jeder dafür, dass in Schulmensen das Essen möglichst preisgünstig angeboten werden könne. Man hätte jedoch die regionalen Mitglieder des Bundestages und des Landtages direkt ansprechen können, damit sie sich für diese Gesetzesänderung einsetzen. Dafür hätte es den Antrag nicht gebraucht.

 

KTA Kamp umt ein, dass KTA Plaschka mit ihren Aussagen richtig liege. Dennoch könne man in der Sache eigentlich nicht gegen den Antrag sein und sollte deshalb zustimmen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb in einem Bereich unterschiedliche Mehrwertsteuersätze greifen. Hierzu könne eine Resolution auf den Weg gebracht werden. Die Frage sei jedoch, ob man sich als Kreistag mit allen Steuerdetails beschäftigen sollte. Der vorliegende Antrag sei in Ordnung, das Thema sollte jedoch nicht auf andere Bereiche ausgeweitet werden, wo es ebenfalls Ungerechtigkeiten in der Versteuerung gebe.

 

KTA Kruse-Runge macht deutlich, dass es der Grünen-Fraktion schwer falle, hier zuzustimmen. Natürlich möchte jeder, dass das Mensaessen so gut und so günstig wie möglich sei. Aber die Qualität des Essens sei noch einmal eine ganz eigene Diskussion. Hinsichtlich eines günstigen Preises würde die Grüne-Fraktion noch weiter gehen und sagen, dass das Essen für alle Kinder kostenfrei sein sollte. Dann sei man auf dem richtigen Weg. Das ganze Thema Steuern sei viel komplexer als die hier angesprochene Versteuerung von Mensaessen. Der Gesamtproblematik wolle man sich ausdrücklich noch einmal widmen. An dieser Stelle könne man jedoch nicht bedenkenlos mitgehen.

 

KTA Dieckmann-Kirks zeigt auf, dass die Senkung des Steuersatzes pro Essen nur etwa 8 bis 10 Cent an Vergünstigung ausmachen würde. Dies sei ein so geringer Betrag, dass er sich kaum bei den Schülern und Eltern bemerkbar machen würde. Wichtiger sei es, sich langfristig Gedanken darüber zu machen, wie man ein gutes und günstiges Essensangebot r alle Schülerinnen und Schüler hinbekommen könne. Dies werde die Aufgabe sein.

 

KTA Stilke ndigt an, dass die Grüne-Fraktion im Herbst ein Programm diskutieren werde, wie das Mensaessen verbessert werden könne. Dem vorliegenden Antrag könne nicht zugestimmt werden. Hierdurch würde die Aufnahme eines weiteren Ausnahmetatbestandes im Steuerrecht befürwortet. Dies würde jedoch zu einer weiteren Verkomplizierung führen anstatt zu einer Entrümpelung des Steuerrechts. Tatsächlich sei es nicht nachvollziehbar, vor welchem Hintergrund für Lebensmittel mal der eine und mal der andere Steuersatz greifen soll. Dies wäre eine weitergehende Zielrichtung, werde in dem Antrag jedoch nicht gefordert.

 

- 5 -

Beschluss:

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert den Gesetzgeber auf, den Umsatzsteuersatz auf Speisen, die in Schulmensen angeboten werden, von 19 % auf 7 % zu senken. Er bittet die regionalen MdL und MdB, sich für diese Gesetzesänderung einzusetzen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 11 Enthaltungen

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