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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion vom 12. Juni 2014 (Eingang: 13.06.14); Tätigkeit von Schulsozialarbeitern  

Kreistag
TOP: Ö 23.1
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 28.07.2014    
Zeit: 14:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/171 Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion vom 12. Juni 2014 (Eingang: 13.06.14);
Tätigkeit von Schulsozialarbeitern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Britta Ammoneit
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

  1. Wie viele Schulsozialarbeiter gibt es an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Lüneburg?

 

Antwort:

An den Schulen gibt es 10 Schulsozialarbeiter.

 

  1. An welchen kreiseigenen Schulen sind diese Schulsozialarbeiter beschäftigt?

 

Antwort:

Die Schulsozialarbeiter sind insgesamt an neun Schulen beschäftigt. Dies seien alle Haupt- bzw. Oberschulen, die IGS in Embsen und die Berufsbildende Schule III.

 

  1. Handelt es sich um Vollzeit- oder Teilzeitstellen?

 

Antwort:

Es handelt sich um neun Kräfte die halbtags beschäftigt sind und um eine Vollzeitkraft.

 

  1. Nach welchen Handlungsanweisungen, Kriterien oder Arbeitsplatzbeschreibungen sind sie tätig?

 

Antwort:

Es gibt eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Programms zur Profilierung der Hauptschulen und Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen. Außerdem gibt es ein Programm zur Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung. Dies sei die Grundlage. Eine Ausnahme bestehe für die IGS in Embsen. Dort sei die Sozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert. Man orientiere sich dort aber auch an der Arbeit in Hauptschulen. Bei den Berufsbildenden Schulen III gebe es noch eine Vollzeitstelle, die mit einer Landesbediensteten besetzt sei. Dort sei die Grundlage ein Erlass des Kultusministeriums „Sozialpädagogische Fachkräfte als pädagogische Mitarbeiter an öffentlichen berufsbildenden Schulen“.

 

  1. Gibt es ein landesweites Konzept Schulsozialarbeit?

 

Antwort:

Es sei ein Konzept in Erarbeitung, das den Landkreisen noch nicht vorliege.

 

  1. Gibt es ein Konzept Schulsozialarbeit auf Kreisebene?

 

Antwort:

Es gibt kein Konzept auf Kreisebene, da es übergeordnete Konzepte gebe.

 

Abschließend weise er darauf hin, dass der Landkreis Lüneburg aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch Schulsozialarbeit an Grundschulen finanziere. Dies erfolge über die Sozialräume und die entsprechenden Sozialraumverträge.

 

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