Beschluss:
Der Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Björn Adam wird gemäß § 52 Abs. (2) NKomVG aufgrund seiner Verzichtserklärung gemäß § 52 Abs. (1) NKomVG festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sabine Brunke-Reubold wird gemäß § 60 NKomVG durch den Landrat verpflichtet und gemäß § 54 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG auf die ihr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen.