Tagesordnung - Kreistag (Konstituierung)
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 Geschäftsordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Feststellung der Sitzungsleitung | 2016/282 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Verpflichtung der Kreistagsabgeordneten gem. § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG | 2016/255 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Konstituierung des Kreistages; Mitteilung über die Bildung von Fraktionen und Gruppen des Kreistages 2016 - 2021 (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.11.16) | 2016/241 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Wahl der oder des Vorsitzenden des Kreistages (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.11.2016) | 2016/258 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Wahleinspruch gegen die Kreiswahl 2016 | 2016/252 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.11.16) | 2016/257 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Vertretung des Kreistagsvorsitzenden oder der Kreistagsvorsitzenden (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.11.2016) | 2016/267 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Bildung und Besetzung des Kreisausschusses (im Stand der 5. Aktualisierung vom 20.11.2016) | 2016/265 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Wahl der ehrenamtlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen des Landrats (stellvertretende Landrätin/stellvertretender Landrat) (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.11.2016) | 2016/268 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Konstituierung des Kreistages; Bildung und Besetzung der Ausschüsse des Kreistages gemäß § 71 NKomVG und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gemäß § 73 NKomVG (im Stand der 7. Aktualisierung vom 20.11.2016) | 2016/242 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Konstituierung des Kreistages; Zuteilung der Ausschussvorsitze (im Stand der 4. Aktualisierung vom 18.11.2016) | 2016/275 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von Unternehmen und Einrichtungen (im Stand der 4. Aktualisierung vom 20.11.2016) | 2016/239 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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21.11.2016 - Kreistag | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
1. Hauptversammlung der Avacon AG, Helmstedt (gemäß § 14 der Satzung)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg als Aktionär.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn LR Manfred Nahrstedt, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Hauptversammlung der E.ON Avacon AG zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Hauptversammlung der Avacon AG:
2. Hauptversammlung der Osthannoverschen Eisenbahnen AG, Celle (gemäß § 18 der Satzung)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg als Aktionär.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn LR Manfred Nahrstedt, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Hauptversammlung der Osthannoversche Eisenbahnen AG zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Hauptversammlung der Osthannoverschen Eisenbahnen AG:
3. Gesellschafterversammlung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH, Hannover (gebildet gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn LR Manfred Nahrstedt, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Gesellschafterversammlung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH:
(gebildet gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages)
Anzahl der Mitglieder: 4 Mitglieder, davon 2 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg: a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 1 Mitarbeiter/in des Landkreises Lüneburg
Die Verwaltung schlägt vor, neben dem Herrn LR Manfred Nahrstedt weiterhin auch Herrn LKVD Martin Wiese und als neue Stellvertreterin Frau Claudia Kandel, Fachdienst Schule und Kultur, für die Dauer der Wahlperiode des Kreistags in die Gesellschafterversammlung zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH:
5. Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH, Lüneburg (gebildet gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder: 12 Mitglieder, davon 4 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg: a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 3 Mitglieder des Kreistages
Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt. Stellvertretende Mitglieder dürfen nicht benannt werden. Eine Vertretung erfolgt per Stimmbotschaft.
Der Kreistag beruft folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH:
6. Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (gebildet gemäß § 4 der Vereinbarung über die Umwandlung der GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt für die Dauer von 5 Jahren)
Anzahl der Mitglieder: 9 Mitglieder, davon 4 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg: a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 3 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder
Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.
Der Kreistag beruft folgende Mitglieder in den Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts:
Herr Landrat Nahrstedt benennt Frau Kreisrätin Sigrid Vossers als Vertreterin gemäß § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
7. Aufsichtsrat der DIENLOG GmbH, Bardowick (gebildet gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder: 11 Mitglieder, davon 4 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg: a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 3 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder
Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Aufgrund der fehlenden Verwendung der DIENLOG GmbH haben die verantwortlichen Gremien die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Die Liquidation der Gesellschaft wurde bereits beim elektronischen Bundesanzeiger angezeigt und veröffentlicht. In der Vergangenheit waren der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR und der Aufsichtsrat der DIENLOG GmbH personell identisch besetzt. Die Verwaltung empfiehlt, bis zum Abschluss des Liquidationsverfahrens weiterhin so zu verfahren.
Der Kreistag beruft folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat der DIENLOG GmbH:
Herr Landrat Nahrstedt benennt Frau Kreisrätin Sigrid Vossers als Vertreterin gemäß § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
8. Gesellschafterversammlung der Ausbildungszentrum Luhmühlen Lüneburger Heide GmbH, Salzhausen (gebildet gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages)
Anzahl der Mitglieder:3 Mitglieder, davon 1 Vertreter/in des Landkreises Lüneburg
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn EKR Jürgen Krumböhmer in die Gesellschafterversammlung zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Ausbildungszentrum Luhmühlen Lüneburger Heide GmbH:
9. Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH, Lüneburg (gebildet gemäß 6 des Gesellschaftsvertrages)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Kreisrätin Sigrid Vossers in die Gesellschafterversammlung zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung Hafen Lüneburg GmbH:
10. Aufsichtsrat der Hafen Lüneburg GmbH, Lüneburg (gebildet gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder: 7 Mitglieder, davon 1 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg: a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 1 vom Kreistag benanntes Mitglied
Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt. Stellvertretende Mitglieder dürfen nicht benannt werden. Eine Vertretung erfolgt per Stimmbotschaft.
Der Kreistag beruft folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Hafen Lüneburg GmbH:
Herr Landrat Nahrstedt benennt Frau Kreisrätin Sigrid Vossers als Vertreterin gemäß § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
11. Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost Niedersachsen mbH, Stade (gebildet gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages) Anzahl der Mitglieder: 24 Mitglieder, davon 3 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg: a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 2 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder
Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.
Der Kreistag beruft folgende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost Niedersachsen mbH:
Herr Landrat Nahrstedt benennt Herrn EKR Jürgen Krumböhmer als Vertreter gemäß § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
12. Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost Niedersachsen mbH, Stade (gebildet gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder: 16 Mitglieder, davon 2 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg: a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 1 vom Kreistag zu entsendendes Mitglied
Der Kreistag beruft folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost Niedersachsen mbH:
Herr Landrat Nahrstedt benennt Herrn EKR Jürgen Krumböhmer als Vertreter gemäß § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
13. Gesellschafterversammlung der Hamburger Verkehrsverbund Gesellschaft mbH, Hamburg (gebildet gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg als Gesellschafter.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn EKR Jürgen Krumböhmer in die Gesellschafterversammlung zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Hamburger Verkehrsverbund Gesellschaft mbH:
14. Hauptversammlung der Wachstumsinitiative Süderelbe AG, Hamburg (gemäß § 15 der Satzung) Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg als Aktionär.
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Kreisrätin Sigrid Vossers in die Hauptversammlung zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Hauptversammlung der Wachstumsinitiative Süderelbe AG:
15. Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH, Lüneburg (gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn EKR Jürgen Krumböhmer in die Gesellschafterversammlung zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH:
16. Gesellschafterversammlung Hamburg Marketing GmbH, Hamburg (gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn LR Manfred Nahrstedt, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Gesellschafterversammlung der Hamburg Marketing GmbH zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Hamburg Marketing GmbH:
17. Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH, Lüneburg (gebildet gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages) Anzahl der Mitglieder: 4 Mitglieder, davon 2 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg: a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 1 Mitarbeiter/in des Landkreises Lüneburg Die Verwaltung schlägt vor, neben dem Herrn LR Manfred Nahrstedt den Leiter des Finanzmanagements, Herrn KAR Björn Mennrich, zu berufen. Weiter wird vorgeschlagen, die stellvertretende Leitung des Finanzmanagements nach Abschluss des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens als stellvertretendes Mitglied für Herrn Mennrich in der Gesellschafterversammlung zu benennen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH:
18. Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH, Lüneburg (gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder: 8 Mitglieder, davon 3 Vertreter/innen des Landkreises: a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 2 Mitglieder des Kreistages
Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages sind Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung nach dem gültigen Auszählungsverfahren kein Sitz entfallen ist, berechtigt, ein zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt. Stellvertretende Mitglieder dürfen nicht benannt werden. Eine Vertretung erfolgt per Stimmbotschaft.
Über die o. g. Mitglieder hinaus ist eine extern Fachkraft zu benennen. Die Verwaltung schlägt in Absprache mit der Hansestadt Lüneburg vor, die bisherige externe Fachkraft, Frau Prof. Dr. Christa Cremer-Renz, Leuphana-Universität Lüneburg, zu benennen.
Der Kreistag beruft folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH:
Der Kreistag entsendet folgende externe Fachkraft in den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH:
19. Gesellschafterversammlung der Flusslandschaft Elbe GmbH, Bleckede (gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn EKR Jürgen Krumböhmer in die Gesellschafterversammlung zu berufen.
Der Kreistag beruft folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Flusslandschaft Elbe GmbH:
20. Aufsichtsrat der Flusslandschaft Elbe GmbH, Bleckede (gebildet gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages)
Anzahl der Mitglieder: 4 Mitglieder, davon 2 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg: a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 1 vom Kreistag zu entsendendes Mitglied
Die Verwaltung schlägt vor, als weiteren Vertreter das bisherige Aufsichtsratsmitglied, Herrn KA Ulrich Mentz, Sachbearbeiter für das Aufgabengebiet „Tourismus“ im Büro Landrat, in den Aufsichtsrat der Flusslandschaft Elbe GmbH zu berufen. Weiter wird vorgeschlagen, die/den Regionalmanager/in nach Abschluss des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens als stellvertretendes Mitglied für Herrn Mentz im Aufsichtsrat zu benennen.
Der Kreistag beruft folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Flusslandschaft Elbe GmbH:
21. Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg, Lüneburg (gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder: 13 Mitglieder, davon 4 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg: a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit b) 3 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder
Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.
Der Kreistag beruft folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg:
22. Aufsichtsrat der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gGmbH, Lüneburg (gebildet gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder:14 Mitglieder, davon 1 Vertreter/in des Landkreises Lüneburg.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn EKR Jürgen Krumböhmer in den Aufsichtsrat der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gGmbH zu berufen.
Der Kreistag beruft folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gGmbH:
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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Ö 16 | Konstituierung des Kreistages; Besetzung der sonstigen Stellen (im Stand der 3. Aktualisierung vom 18.11.2016) | 2016/240 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg sowie in den Stiftungsräten der Sparkasse Lüneburg (im Stand der 3. Aktualisierung vom 18.11.2016) | 2016/269 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht; Amtszeit vom 27. April 2017 bis zum 26. April 2022 (Schreiben Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 10. Oktober 2016) Vorschlagsliste (im Stand der 3. Aktualisierung vom 18.11.2016) | 2016/228 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19 | (nichtöffentlich) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 20 | (nichtöffentlich) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 21 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 22 | Schriftliche Anfragen gem. § 17 Abs. (2) Geschäftsordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 22.1 | Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 03.11.16 (Eingang: 03.11.16); Drohnen | 2016/266 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 22.2 | Anfrage der AfD-Fraktion vom 10.11.16 (Eingang: 10.11.16); Kinderehen im Landkreis Lüneburg | 2016/283 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 23 | Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß § 17 Abs. (3) Geschäftsordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 23.1 | Termine des Ausschusses für Soziales und Gesundheit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 24 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||