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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/267  

Betreff: Vertretung des Kreistagsvorsitzenden oder der Kreistagsvorsitzenden
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.11.2016)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sigrid RuthAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
21.11.2016 
Kreistag (Konstituierung) ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Vorsitzende des Kreistages hat eine Vertreterin/einen Vertreter.

 

  1. Die Vertreterin/der Vertreter wird für die Dauer der Wahlperiode bestellt.

 

  1. Die Bestellung erfolgt gemäß § 66 NKOMVG- Abstimmung - .

 

       4. Zum Vertreter des Kreistagsvorsitzenden wird Hans-Georg Führinger bestellt.

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Gemäß § 61 Absatz 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Kreistag über die Vertretung der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. Das erfordert zunächst folgende Beschlüsse gemäß § 66 NKomVG:

 

  1. Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter.
  2. Handelt es sich bei mehreren Vertreterinnen oder Vertretern um gleichberechtigte Vertreter und Vertreterinnen oder wird eine Reihenfolge festgelegt. (1., 2. usw. Vertreter/in).
  3. Werden die Vertreter oder Vertreterinnen wie der Vorsitzende für die Dauer der Wahlperiode bestellt.
  4. Ist die Bestellung durch Abstimmung gemäß § 66 NKomVG mit einfacher Mehrheit möglich oder ist hierfür ein Wahlbeschluss gemäß § 67 NKomVG erforderlich. Die Verwaltung schlägt Abstimmung vor.

 

Abschließend erfolgt die Bestellung der Vertreterinnen und Vertreter durch Wahl oder Abstimmung.


Ergänzende Sachlage vom 15.11.2016:

 

Am 14.11.2016 fand ein Gespräch der Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Vertreter beim Landrat statt. Ergebnis dieses Gesprächs ist die Aktualisierung des Beschlussdokuments.

 

 

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