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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Konstituierung des Kreistages; Besetzung der sonstigen Stellen (im Stand der 3. Aktualisierung vom 18.11.2016)  

Kreistag (Konstituierung)
TOP: Ö 16
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.11.2016    
Zeit: 14:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Soweit Sie nicht mit der App arbeiten, sollten Sie die Aktenmappe herunterladen.
2016/240 Konstituierung des Kreistages; Besetzung der sonstigen Stellen (im Stand der 3. Aktualisierung vom 18.11.2016)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sigrid Ruth
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

 

 

 

Die Sitzverteilung und Besetzung der sonstigen Stellen wird gemäß § 71 (6) NKomVG festgestellt.

 

1.     Alten- und Pflegekonferenz

Gebildet auf der Grundlage der Geschäftsordnung der Alten- und Pflegekonferenz in Landkreis und Hansestadt Lüneburg. Der Konferenz gehören an:

a)      Vorsitzende der Sozialausschüsse von Landkreis und Hansestadt Lüneburg: je 1 Sitz

b)      Vertreterin/Vertreter der im Kreistag oder im Rat der Hansestadt Lüneburg vertretenen Fraktionen: je 1 Sitz

c)       Verwaltung Landkreis Lüneburg: je 1 Sitz

d)      Verwaltung Hansestadt Lüneburg: je 1 Sitz

e)      Hauptverwaltungsbeamte: je 1 Sitz

f)        Stationäre, teilstationäre und ambulante Pflegeanbieter (frei gemeinnützige und private Einrichtungen): je 2 Sitze

g)      Wohlfahrtsverbände: 3 Sitze

h)      Gesetzliche Krankenkassen: 2 Sitze

i)         Private Krankenkassen: 1 Sitz

j)         Gesundheitsholding Lüneburg: 1 Sitz

k)       Kassenärztliche Vereinigung, Kreisstelle Lüneburg: 1 Sitz

l)         Medizinischer Dienst der Krankenkassen: 1 Sitz

m)    Sozialpsychiatrischer Verbund des Landkreises Lüneburg: 1 Sitz

n)      Behindertenbeirat: 1 Sitz

o)      Seniorenbeirat der Hansestadt Lüneburg: 1 Sitz

p)      Hospiz (ambulant und stationär): 2 Sitze

q)      Gesetzliche Betreuer: 1 Sitz

r)        Ehrenamtliche Betreuer: 1 Sitz

s)       Sprecher Heimbeiräte: 1 Sitz

t)        Seniorenservicebüro Region Lüneburg: 1 Sitz

u)      Vertreter Selbsthilfe: 2 Sitze

v)       Interessenvertretung Pflegekräfte (Verdi): 2 Sitze

w)     Berufsbildende Schule III (Altenpflege): 1 Sitz

x)       IWK Pflegeschule: 1 Sitz

 

 

Vertreter des Landkreises Lüneburg sind:

Vorsitzender Sozialausschuss:

Ingrid Dziuba-Busch

Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen:

SPD-Fraktion

Daniela Krüger

CDU-Fraktion

Christine Haut

Bündnis90/Die Grünen-Fraktion

Egbert Bolmerg

AFD-Fraktion

Stephan Bothe

Die Linke-Fraktion

Karlheinz Fahrenwaldt

FDP-Fraktion

Gisela Plaschka

Die Unabhängigen-Fraktion

Martin Gödecke

 

 

 

2.  Kooperationsgremium „Rechnungsprüfung

        

      Gemäß § 2 der Zweckvereinbarung gehören dem Gremium seitens des Landkreises Lüneburg an

Verwaltung:

Landrat Manfred Nahrstedt, vertreten durch

 

Ltd. KVD Hans-Richard Maul

1 ordentliches Mitglied des Kreistages:

 

Prof. Dr. Hinrich Bonin

 

Vertreter oder Vertreterin:

 

Stellvertr.Ausschussvorsitzende/r

AFP

 

 

 

 

 

3.    Lenkungsgruppe für das Bildungs- und Integrationsbüro

Gebildet gemäß Kreistagsbeschluss vom 19.11.2012. Der Lenkungsgruppe gehören an:

a)      Fraktionsvorsitzende oder Schulpolitische Sprecher oder Sprecherinnen der Fraktionen

b)      Schulausschussvorsitzende/r der Hansestadt

c)       Fachbereichsleiter 5 Landkreis Lüneburg

d)      Fachbereichsleiter 5 Hansestadt Lüneburg

e)       

              Vom Kreistag zu bestimmende Mitglieder aus den Fraktionen:

SPD-Fraktion

 

Brigitte Mertz

CDU-Fraktion

 

Ulrike Walter

Bündnis90/Die Grünen-Fraktion

 

Antje Aden-Meyer

AfD-Fraktion

 

Stephan Bothe

Die Linke-Fraktion

 

Frank Stoll

FDP-Fraktion

 

Gisela Plaschka

Die Unabhängigen-Fraktion

 

Stefan Mues

 

 

 

 

4.     Niedersächsischer Landkreistag, Landkreisversammlung

Gebildet gemäß § 7 der Satzung des NLT. Mitglieder sind der hauptamtliche Landrat, der vertreten wird durch seinen allgemeinen Vertreter und

        1 vom Kreistag zu Beginn der Wahlperiode zu bestimmendes Mitglied einschließlich Vertreter/Vertreterin.

 

Traditionell hat der Landkreis Lüneburg die stellvertretenden Landräte benannt. Die Verwaltung schlägt vor, auch in der aktuellen Wahlperiode so zu verfahren.

Ordentliches Mitglied

Vertreter/Vertreterin

Stellv.LR:

 

 

Die Besetzung dieser Stelle erfolgt im Kreistag am 19. Dezember 2016.

 

4.1 Niedersächsischer Landkreistag, Ausschuss für Umweltschutz und Raumplanung

Zuständig für die Bildung und Besetzung ist die Landkreisversammlung. Das Verfahren zum Vorschlagsrecht der Landkreise läuft derzeit.

 

Stellv.LR

 

 

Dem Landkreis Lüneburg ist in Aussicht gestellt worden, dass er einen weiteren Sitz erhält.

im

4.2 Niedersächsischer Landkreistag, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss

 

Stellv.LR

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung in der Landkreisversammlung schon jetzt Vertreter des Kreistages zu benennen. Zur Wahrung der Kontinuität schlägt die Verwaltung vor, für beide Ausschüsse jeweils einen stellvertretenden Landrat oder eine stellvertretende Landrätin zu benennen.

Stellvertreter sind in beiden Fällen nicht vorgesehen.

 

Die Besetzung der Stellen 4.1 und 4.2 erfolgt im Kreistag am 19.12.2016

 

 

5.   Vorstand Europa-Union Kreisverband Harburg-Lüneburg

Gemäß Satzung der EUROPA-UNION Deutschland Kreisverband Harburg-Lüneburg gehören dem  Vorstand an:

              1 stimmberechtigte/r Beisitzerin oder Beisitzer

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Kreistagsvorsitzenden zu entsenden.

             

Beisitzer/in:

Vertreter/in

 

KT-Vorsitzender: Rainer Dittmers

 

Stellv.KT-Vors.: H.G.Führinger

 

 


6. Mitgliederversammlung Verein Naherholung im Umland Hamburg e.V.

 

Gemäß § 5 der Satzung besteht die Mitgliedersammlung aus 3 Beauftragten der Hansestadt Hamburg sowie aus den Hauptverwaltungsbeamten und je drei weiteren Vertreterinnen oder Vertretern der Mitgliedskreise. Durch den Kreistag sind 3 Mitglieder zu entsenden.

 

Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:

Jeweils 1 Sitz für die Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNE

 

Ordentliche Mitglieder

Vertreter/in

SPD-Fraktion – 1 Mitglied –

Andreas Köhlbrandt

 

 

Dr. Inge Voltmann-Hummes

CDU-Fraktion – 1 Mitglied -

H.G. Führinger

 

Felix Petersen

GRÜNE-Fraktion – 1 Mitglied –

Ralf Gros

 

Michael Gaus

 

       

7. Schulgrundsatzausschuss

Gemäß Protokollnotiz zu § 4 der Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg ist ein Schulgrundsatzausschuss zu bilden, dem angehören

              - 5 Mitglieder des Kreistages des Landkreises Lüneburg

              - 5 Mitglieder des Rates der Hansestadt Lüneburg

 

Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:

2 Sitze SPD-Fraktion

1 Sitz CDU-Fraktion

1 Sitz Grüne-Fraktion

1 Sitz AfD-Fraktion

 

FDP/Unabhängige und AfD verzichten auf ein Losverfahren im Kreistag.

Es wird festgestellt, dass der Sitz der AfD-Fraktion zufällt.

 

 

Die Besetzung wird wie folgt vorgenommen:

ordentliche Mitglieder

Vertreter

SPD-Fraktion – 2 Sitze –

Brigitte Mertz

Dr. Inge Voltmann-Hummes

 

Achim Gründel

Nicole Ziemer

CDU-Fraktion – 1 Sitz –

Ulrike Walter

 

 

Christine Haut

GRÜNE-Fraktion – 1 Sitz –

Rolf Rehfeldt

 

 

Antje Aden-Meyer

 

AFD-Fraktion – 1 Sitz –

Christian-Eberhard Niemeyer

 

Frank Rinck

             

Fraktionen und Gruppen auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein beratendes Mitglied (Grundmandat) in den Ausschuss zu entsenden.

 

Das trifft auf die Linke Fraktion und die FDP-Unabhängige-Gruppe zu.

 

Grundmandat:

Linke-Fraktion

Frank Stoll

Vertreter:

Christoph Podstawa

FDP/Unabhängige

Finn van den Berg

Vertreterin:

Gisela Plaschka

 

             

Außerdem ist ein Vorsitzender aus den Reihen der Mitglieder des Kreistages zu bestimmen.

Der Vorsitz wechselt zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg.

 

Zum Vorsitzenden/zur Vorsitzenden

wird gewählt:

Vorsitzender Schulausschuss

Rolf Rehfeldt

 

Stellvertretende/r Vorsitzende/r Schulausschuss

  

 

  

 

Nicht in der konstituierenden Sitzung zu besetzen:

  1. Arbeitsgruppe medientechnische Ausstattung der kreiseigenen Schulen

Vertreten sind in der Arbeitsgruppe Vorsitzende oder Vorsitzender des Schulausschusses sowie Stellvertreter/in

 

  1. Arbeitsgruppe Radverkehr

Der Arbeitsgruppe gehörten an:

Je ein Vertreter aus den Fraktionen sowie der Radverkehrsbeauftragte

Zunächst ist über die Bestellung eines Radverkehrsbeauftragten zu entscheiden.

-          Siehe Ziffer 4. -

 

  1. Beirat Wachstumsinitiative Süderelbe AG

Nach § 18 der Satzung entscheidet der Aufsichtsrat über die Anzahl seiner Mitglieder und die Zusammensetzung. Die Berufung der Beiratsmitglieder erfolgt bis zum Ablauf der Amtszeit des jeweils amtierenden Aufsichtsrates. Derzeit ist Mitglied Prof. Dr. Hinrich Bonin – SPD-Fraktion - 

 

  1. Arbeitsgruppe Qualitätsoffensive Verkehr

Lenkungsgruppe Projekt „Integriertes Mobilitätskonzept“

Beide Arbeitsgruppen sollen zusammengelegt werden. Die Verwaltung wird hierzu eine Beratungsvorlage vorlegen.

Interfraktionell verständigen sich die Fraktionen/Gruppe darauf, dass auch die Arbeitsgruppe Radverkehr mit dieser neuen Arbeitsgruppe zusammen gelegt werden soll.

 

  1.  Integrationsbeirat Hansestadt und Landkreis Lüneburg

Die Zusammensetzung des Integrationsbeirates soll Anfang 2017 geklärt werden. LR Nahrstedt wird die Fraktionsvorsitzenden von Hansestadt und Landkreis im Januar 2017 zu einem Abstimmungsgespräch einladen. Dazu wird es zu gegebener Zeit eine Beratungsvorlage geben.

 

  1. Jury Jugendkunstpreis Sparkassenstiftung

Vertreter des Kreistages sind Vorsitzende/r und stellvertretender Vorsitzende/r des Ausschuss für Partnerschaft und Kultur

 

 

  1. Kuratorium Kulturförderpreis

Gebildet gemäß Richtlinie zur Vergabe des Kulturförderpreises (Kreistag vom 2.03.2009.)

              Mitglieder des Kuratoriums sind

- Je ein Vertreter aus den Bereichen Bildende Kunst und Musik

- der/die Vorsitzende des Kulturausschusses sowie sein/e Stellvertreter/in

- je ein Abgeordneter der im Kreistag vertretenen Fraktionen soweit nicht durch Vorsitz und Stellvertretung berücksichtigt

- der Landrat oder ein/e von ihm benannte/r Vertreter/in

Vor der endgültigen  Besetzung muss der stellvertretende Ausschussvorsitzende bzw. Ausschussvorsitzende im Ausschuss gewählt sein.

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit eine Beratungsvorlage erstellen.

 

  1. Grundsatzausschuss Energie

Gebildet gemäß Kreistagsbeschluss vom 05.03.2012 gehören dem Ausschuss an:

5 Mitglieder des Kreistages des Landkreises Lüneburg

5 Mitglieder des Rates der Hansestadt Lüneburg

Es besteht Klärungsbedarf, ob dieser Ausschuss weiterhin Bestand haben soll. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten. Zunächst ist eine Besetzung nicht geplant. Bei der Hansestadt ist der Ausschuss ebenfalls nicht besetzt worden.

 

  1. Zukunftsrat Landkreis, Hansestadt und Leuphana Universität Lüneburg

Gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.12.2012 gehören dem Zukunftsrat an:

Der Landrat und je ein Mitglied der Fraktionen

Es besteht Klärungsbedarf, ob dieser Rat weiterhin Bestand haben soll. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten. Zunächst ist eine Besetzung nicht geplant. Bei der Hansestadt ist ebenfalls keine Besetzung erfolgt. 

 

  1. Trägerversammlung Jobcenter

        Gemäß § 6 der Trägervereinbarung für die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Landkreis Lüneburg . Der Trägerversammlung gehören an

  1. Fachbereichsleiter Soziales Landkreis Lüneburg
  2. Erster Stadtrat Hansestadt Lüneburg
  3. Ein vom Kreistag benannter hauptamtlicher Bürgermeister = SG Bürgermeister Josef Röttgers

Die Besetzung ist nicht gebunden an die Wahlperiode des Kreistages, somit eine Neubesetzung nicht erforderlich.


 

  1. Mitgliederversammlung Verein Heimvolkshochschule Barendorf e.V.

Gemäß § 5 der Satzung besteht die Mitgliederversammlung aus 3 Beauftragten der Hansestadt Hamburg sowie aus den Hauptverwaltungsbeamten und je drei weiteren Vertreterinnen oder Vertretern der Mitgliedskreise.

Es besteht Klärungsbedarf, ob die Statuten der Heimvolkshochschule die Besetzung auch weiterhin vorsehen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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