Auszug - Anfrage der AfD-Fraktion vom 10.11.16 (Eingang: 10.11.16); Kinderehen im Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss |
LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage der AfD-Fraktion zu Kinderehen.
Die Fraktion führt in ihrer Anfrage aus, dass im Rahmen der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland zunehmend Fälle sogenannter "Kinderehen" bekannt werden.
Es sind dazu drei Fragen gestellt worden, die LR Nahrstedt wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Wie viele Fälle von Ehen, bei denen ein Ehepartner minderjährig ist, gibt es gegenwärtig
im Landkreis Lüneburg? (Bitte nach Alter und Herkunft aufschlüsseln)?
Antwort:
Im Landkreis Lüneburg sind keine Kinderehen bekannt. Es gibt auch keine Erkenntnisse darüber, dass minderjährige Ausländer nach Heimatrecht geheiratet haben und als Verheiratete in den Landkreis Lüneburg gekommen sind.
Die Landesstatistik weist für das Jahr 2015 für ganz Niedersachsen vier Eheschließungen unter Beteiligung Minderjähriger aus. Bei diesen Eheschließungen hat es in jedem Fall eine familiengerichtliche Genehmigung unter Beteiligung des Jugendamts gegeben.
Dieses Verfahren würde auch greifen, wenn Eheschließungen Minderjähriger im Landkreis Lüneburg geschlossen würden.
Frage 2:
Wenn Frage 1 bejaht wird, werden minderjährige Ehepartner mit ihrem volljährigen
Ehepartner gemeinsam untergebracht?
Antwort:
Das Problem hat sich bisher nicht gestellt.
Frage 3:
Falls Frage 2. bejaht wird: was unternimmt der Landkreis Lüneburg, um die Kinderrechte
des minderjährigen Ehepartners im Sinne der UN Kinderrechtskonvention zu gewährleisten?
Antwort:
Das Problem hat sich bisher im Landkreis Lüneburg nicht gestellt.
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