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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/269  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg sowie in den Stiftungsräten der Sparkasse Lüneburg (im Stand der 3. Aktualisierung vom 18.11.2016)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Björn Mennrich
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Kreistag
21.11.2016 
Kreistag (Konstituierung) ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Siehe Sitzungsvorlage

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

1.  Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg

 

Gemäß § 4 der Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg besteht die Verbandsversammlung aus 5 Vertreterinnen und Vertretern, von denen der Landkreis Lüneburg 3 und die Hansestadt Lüneburg 2 Personen entsendet. Die Vertreterinnen und Vertreter müssen für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitglieds wählbar sein.

 

Zu den Vertreterinnen und Vertretern gehören grundsätzlich auch die Hauptverwaltungsbeamten von Landkreis und Hansestadt Lüneburg. Ist der Hauptverwaltungsbeamte eines kommunalen Verbandsmitglieds allerdings ehrenamtlicher Geschäftsführer bzw. stellvertretender ehrenamtlicher Geschäftsführer des Verbandes, so entsenden Kreistag bzw. Rat der Hansestadt Lüneburg ein anderes ihrer Mitglieder in die Verbandsversammlung. Gemäß § 8 der Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg wird die ehrenamtliche Geschäftsführerin oder der ehrenamtliche Geschäftsführer von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder gewählt. Da Herr Landrat Nahrstedt demnach entweder zum ehrenamtlichen Geschäftsführer oder zum stellvertretenden ehrenamtlichen Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes gewählt wird, hat der Kreistag für ihn ein anderes Mitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden. Vom Kreistag sind somit insgesamt 3 Vertreterinnen bzw. Vertreter und 3 Ersatzpersonen zu entsenden. Für die Besetzung der Sitze in die Verbandsversammlung ist § 71 NKomVG anzuwenden.

 

Der Kreistag beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Vertreter/-innen in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes:

 

Ordentliches Mitglied:

Ersatzperson:

SPD-Fraktion:

Rainer Dittmers

 

Achim Gründel

CDU-Fraktion:

Hans-Georg Führinger

 

Annette Kork

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion:

Peter Christmann

Michael Gaus

 

 

2. Sparkassenstiftung Lüneburg

 

Nach der Satzung über die Sparkassenstiftung Lüneburg sind vom Landkreis Lüneburg für die Dauer der Kommunalwahlperiode 3 Stiftungsräte mit jeweils 3 Mitgliedern zu besetzen. Es handelt sich um folgende Stiftungsräte:

 

  • Kunst und Kultur
  • Jugend, Sport, Bildung und Soziales
  • Nachhaltigkeit

 

Für die Stiftungsräte sind Ersatzpersonen nicht vorgesehen. Für die Besetzung der Sitze gilt § 71 NKomVG.

 

Der Kreistag beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Vertreter/-innen in die Stiftungsräte der Sparkassenstiftung Lüneburg:

 

a) Stiftungsrat „Kunst und Kultur“

 

SPD-Fraktion:

Dr. Inge Voltmann-Hummes

 

CDU-Fraktion:

Hans-Georg Führinger

 

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion:

Antje Aden-Meyer

 

 

 

 

 

 

b) Stiftungsrat „Jugend, Sport, Bildung und Soziales“

 

SPD-Fraktion:

Nicole Ziemer

 

CDU-Fraktion:

Meinhard Perschel

 

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion:

Egbert Bolmerg

 

 

 

c) Stiftungsrat „Nachhaltigkeit“

 

SPD-Fraktion:

Ute Schaller

 

CDU-Fraktion:

Ingrid Dziuba Busch

 

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion:

Michael Gaus

 

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 15.11.2016:

Die von den Fraktionen benannten Personen werden mit ihrem Eingang bei der Verwaltung in die Listen eingetragen.

 

Ergänzende Sachdarstellung 18.11.2016:

Es sind weitere Namen eingetragen worden.

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