Vorlage - 2016/269
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Sachlage:
1. Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg
Gemäß § 4 der Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg besteht die Verbandsversammlung aus 5 Vertreterinnen und Vertretern, von denen der Landkreis Lüneburg 3 und die Hansestadt Lüneburg 2 Personen entsendet. Die Vertreterinnen und Vertreter müssen für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitglieds wählbar sein.
Zu den Vertreterinnen und Vertretern gehören grundsätzlich auch die Hauptverwaltungsbeamten von Landkreis und Hansestadt Lüneburg. Ist der Hauptverwaltungsbeamte eines kommunalen Verbandsmitglieds allerdings ehrenamtlicher Geschäftsführer bzw. stellvertretender ehrenamtlicher Geschäftsführer des Verbandes, so entsenden Kreistag bzw. Rat der Hansestadt Lüneburg ein anderes ihrer Mitglieder in die Verbandsversammlung. Gemäß § 8 der Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg wird die ehrenamtliche Geschäftsführerin oder der ehrenamtliche Geschäftsführer von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder gewählt. Da Herr Landrat Nahrstedt demnach entweder zum ehrenamtlichen Geschäftsführer oder zum stellvertretenden ehrenamtlichen Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes gewählt wird, hat der Kreistag für ihn ein anderes Mitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden. Vom Kreistag sind somit insgesamt 3 Vertreterinnen bzw. Vertreter und 3 Ersatzpersonen zu entsenden. Für die Besetzung der Sitze in die Verbandsversammlung ist § 71 NKomVG anzuwenden.
Der Kreistag beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Vertreter/-innen in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes:
Ordentliches Mitglied: | Ersatzperson: |
SPD-Fraktion: | |
Rainer Dittmers
| Achim Gründel |
CDU-Fraktion: | |
Hans-Georg Führinger
| Annette Kork |
Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: | |
Peter Christmann | Michael Gaus |
2. Sparkassenstiftung Lüneburg
Nach der Satzung über die Sparkassenstiftung Lüneburg sind vom Landkreis Lüneburg für die Dauer der Kommunalwahlperiode 3 Stiftungsräte mit jeweils 3 Mitgliedern zu besetzen. Es handelt sich um folgende Stiftungsräte:
- Kunst und Kultur
- Jugend, Sport, Bildung und Soziales
- Nachhaltigkeit
Für die Stiftungsräte sind Ersatzpersonen nicht vorgesehen. Für die Besetzung der Sitze gilt § 71 NKomVG.
Der Kreistag beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Vertreter/-innen in die Stiftungsräte der Sparkassenstiftung Lüneburg:
a) Stiftungsrat „Kunst und Kultur“
SPD-Fraktion: |
Dr. Inge Voltmann-Hummes
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CDU-Fraktion: |
Hans-Georg Führinger
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Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: |
Antje Aden-Meyer
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b) Stiftungsrat „Jugend, Sport, Bildung und Soziales“
SPD-Fraktion: |
Nicole Ziemer
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CDU-Fraktion: |
Meinhard Perschel
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Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: |
Egbert Bolmerg
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c) Stiftungsrat „Nachhaltigkeit“
SPD-Fraktion: |
Ute Schaller
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CDU-Fraktion: |
Ingrid Dziuba Busch
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Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: |
Michael Gaus
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Ergänzende Sachdarstellung vom 15.11.2016:
Die von den Fraktionen benannten Personen werden mit ihrem Eingang bei der Verwaltung in die Listen eingetragen.
Ergänzende Sachdarstellung 18.11.2016:
Es sind weitere Namen eingetragen worden.