Vorlage - 2016/282
|
|
Sachlage:
Gemäß § 61 Absatz 1 NKomVG wählt der Kreistag in seiner ersten Sitzung ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden. Die Wahl wird von dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten Mitglied geleitet, dem bis dahin auch die Leitung der Sitzung obliegt (vgl. Kommentierung „Thiele“ zu § 61).
Die ältesten Kreistagsmitglieder sind:
Hans-Detlef Jacobi (1942)
Dr. Hinrich Bonin (1945)
Karlheinz Fahrenwaldt (1947)