Auszug - Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.11.16)
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
FDLin Ruth erläutert die Vorlage. Der Kreistag habe sich eine Geschäftsordnung zu geben, welche das Verfahren regele. Die Verwaltung habe die Geschäftsordnung der vergangenen Wahlperiode dahingehend überprüft, was übernommen werden könne und was neu geregelt werden müsse. Das Ergebnis sei, dass sich die Geschäftsordnung in weiten Teilen in der vergangenen Wahlperiode bewährt habe und nach Auffassung der Verwaltung nur wenige Änderungen erforderlich seien. Im Wesentlichen seien dies Änderungen redaktioneller Art. Daneben sei eine wesentliche Änderung im Digitalen Sitzungsdienst, dass nun auch Anträge und Anfragen digital über das System eingereicht werden können. Auch habe der Kreistag der vergangenen Wahlperiode der Verwaltung aufgegeben, die „leichte Sprache“ einzuführen. Als ersten Schritt werde man die Geschäftsordnung in die „leichte Sprache“ übersetzen lassen.
Der Antrag der AfD-Fraktion zum Live-Stream wurde vorerst zurückgezogen und werde im Zusammenhang mit der Hauptsatzung neu thematisiert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der AfD-Fraktion, den Fraktionen und Gruppen des Kreistages Lüneburg die Räumlichkeiten des Landkreises auch für öffentliche Fraktionssitzungen zur Verfügung zu stellen, abzulehnen. Die Verwaltung sehe es als ausreichend an, dass den Fraktionen und Gruppen Räume für nichtöffentliche Fraktionssitzungen zur Verfügung gestellt werden. Für öffentliche Fraktionssitzungen reichen die Räume und Ressourcen der Verwaltung nicht aus.
KTA Bothe erläutert den Antrag der AfD-Fraktion zur Geschäftsordnung und spricht sich dafür aus, dass Bürgerinnen und Bürger an den Sitzungen der Fraktionen in den Räumlichkeiten teilnehmen dürfen. Dies wäre ein Zeichen von Transparenz und Bürgernähe, wenn auch die Bürger die Chance haben, an Fraktionssitzungen oder auch an öffentlichen Veranstaltungen, beispielsweise im Sitzungssaal teilzunehmen. Davon würden alle Fraktionen profitieren und er bittet um Zustimmung zu dem Antrag.
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- Der Antrag der AfD-Fraktion, den Fraktionen und Gruppen des Kreistages Lüneburg die Räumlichkeiten des Landkreises auch für öffentliche Informationsveranstaltungen zur Verfügung zu stellen, wird abgelehnt.
Abstimmung: mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen
- Die Geschäftsordnung der Wahlperiode 2016 bis 2021 für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Abstimmung: einstimmig bei 5 Enthaltungen