Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/257  

Betreff: Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.11.16)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sigrid RuthAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
21.11.2016 
Kreistag (Konstituierung) ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2016-2021_Entwurf_ Stand 05.11.16  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Neufassung Geschäftsordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-2021_Entwurf_ Stand 05.11.16 (98 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

.

  1. Der Antrag der AfD-Fraktion, den Fraktionen und Gruppen des Kreistages Lüneburg die Räumlichkeiten des Landkreises auch für öffentliche Informationsveranstaltungen zur Verfügung zu stellen, wird abgelehnt.

 

  1. Die Geschäftsordnung der Wahlperiode 2016 bis 2021 für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen

.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Für die Wahlperiode 2016 bis 2021 ist in der konstituierenden Kreistagssitzung eine Geschäftsordnung zu verabschieden. Nach Meinung der Verwaltung hat sich die Geschäftsordnung der Wahlperiode 2011 bis 2016 in ihren Grundzügen bewährt.

 

Die wesentlichen Änderungen sind in dem anliegenden Entwurf der Geschäftsordnung „rot“ gekennzeichnet. Es handelt sich sowohl um redaktionelle Änderungen als auch um Änderungen, die aufgrund neuer Voraussetzungen erforderlich sind.

 

§ 7 Abs 2, § 8 Abs. 1 – Sachanträge und Dringlichkeitsanträge -:

Das Allris Kreistagsinformationssystem bietet die Möglichkeit, Anträge kennwortgeschützt einzureichen. Die Behandlung der Sachanträge und Dringlichkeitsanträge ist entsprechend anzupassen. Bei einer kennwortgeschützten Einreichung im System kann auf die Unterzeichnung verzichtet werden. Sie ist vom System nicht mehr vorgesehen. In allen anderen Fällen muss weiterhin die Unterzeichnung erfolgen.

 

§ 13 – Anhörungen -:

Der NLT empfiehlt in seiner Mustersatzung auf eine qualifizierte Mehrheit zu verzichten.

 

§ 17 – Anfragen -

Auch für Anfragen gilt, dass sie im Allris Kreistagsinformationssystem eingereicht werden können – Absatz 3 -.

 

Zu Absatz 1 ist eine Anpassung an das praktizierte Verfahren erfolgt. Anfragen außerhalb von Gremien werden schon heute mit Hilfe von Informationsvorlagen beantwortet, was sowohl für die Kreistagsabgeordneten als auch für die Verwaltung eine Arbeitserleichterung und Transparenz bedeutet.

 

§ 23 Ziffer 4 kann wegfallen. Die Regelung bezieht sich auf das Leasing der Hardware.

 

 

Anträge der AfD-Fraktion (Eingang: 04.11.16):

 

Zur Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 21. November 2016 hat die AfD-Fraktion folgende Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung gestellt:

 

Beschlussvorschlag: 

Als neuer Zusatzpunkt des  §2 Fraktion der Geschäftsordnung:

Fraktionen und Gruppen des Kreistags Lüneburg  können die Räumlichkeiten des Landkreises auch für öffentliche Informationsveranstaltungen nutzen.

 

Begründung:

Die Fraktionen sollten die Möglichkeiten erhalten ihre Arbeit im Kreistag den Bürgern zu präsentieren und stetig im Dialog mit den Menschen zu treten. Leider haben wir als gewählte Vertreter beispielsweise keinerlei Möglichkeiten öffentliche Räumlichkeiten hierfür zu erhalten. Zudem wäre es ein Zeichen von Transparenz und Bürgernähe, wenn Bürger die Verwaltungsgebäude für Informationsveranstaltungen der Fraktionen besuchen könnten.

 

 

Beschlussvorschlag:  

Als neuer Zusatzpunkt im §4 Öffentlichkeit der Geschäftsordnung:

Kreistagssitzungen werden von der Verwaltung des Landkreises per Video aufgezeichnet und per Livestream auf der eigenen Internetseite übertragen. Zudem werden die Videos für eine abrufbare Mediathek auf der Internetseite des Landkreises aufgezeichnet. Die Ton- und Bildaufzeichnung findet so lange statt, wie nicht ein Kreistagsmitglied der öffentlichen Sitzungen dem expressis verbis widerspricht. Oder die Tagesordnungspunkte nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

 

Begründung: 

Demokratie lebt von der Anteilnahme der Bürger. Mit einer Videoübertragung der Kreistagssitzungen und deren Ausstrahlung über einen Livestream, würde der Kreistag Lüneburg seine Wahrnehmung und Transparenz gegenüber den Bürgern im Wesentlichen verbessern. Auch das Image des Kreistages Lüneburg als transparentes Parlament wird hiervon profitieren.

 

Dazu kommt, dass die Entscheidungen des Kreistages für den Bürger nachvollziehbarer werden, da dieser den Debattenverlauf und die Argumente der Ratsmitglieder direkt und unverändert mitbekommt. Zusätzlich haben der Kreistag und deren Mitglieder die Möglichkeit, seine Arbeit live zu präsentieren und für diese zu werben.

Videoübertragungen von Sitzungen des Bundes oder Landtages sind längst Standard. Hier sollte die Kommunalpolitik nicht zurückstehen.

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 15. November 2016:

Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Stephan Bothe, zieht den Antrag zu § 4 – Öffentlichkeit – hier zurück und stellt ihn erneut zur Änderung der Hauptsatzung. Nach § 64 NKomVG Abs. 2 NKomVG in der aktuellen Fassung sind derartige Regelungen in der Hauptsatzung zu treffen. Die Änderung der Hauptsatzung wird Thema im Kreistag am 19.12.2016 sein.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung