Auszug - Wahl der ehrenamtlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen des Landrats (stellvertretende Landrätin/stellvertretender Landrat) (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.11.2016)
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Beschluss |
Beschluss:
- Der Landrat hat drei gleichberechtigte ehrenamtliche Vertreter bzw. Vertreterinnen mit der Bezeichnung stellvertretender Landrat/stellvertretende Landrätin.
Abstimmung: einstimmig bei 5 Enthaltungen
- Gemäß § 67 NKomVG werden zu stellvertretenden Landräten gewählt:
Nicole Ziemer
Günter Dubber
Tanja Bauschke.
Wahlergebnis: einstimmig bei 5 Enthaltungen
Zuvor stimmen die Mitglieder des Kreistags einstimmig für eine en bloc-Wahl.