Tagesordnung - Kreistag (Konstituierung)
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 Geschäftsordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Feststellung der Sitzungsleitung | 2016/282 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Verpflichtung der Kreistagsabgeordneten gem. § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG | 2016/255 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Konstituierung des Kreistages; Mitteilung über die Bildung von Fraktionen und Gruppen des Kreistages 2016 - 2021 (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.11.16) | 2016/241 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Wahl der oder des Vorsitzenden des Kreistages (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.11.2016) | 2016/258 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Feststellung der Tagesordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Wahleinspruch gegen die Kreiswahl 2016 | 2016/252 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.11.16) | 2016/257 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Vertretung des Kreistagsvorsitzenden oder der Kreistagsvorsitzenden (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.11.2016) | 2016/267 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Bildung und Besetzung des Kreisausschusses (im Stand der 5. Aktualisierung vom 20.11.2016) | 2016/265 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Wahl der ehrenamtlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen des Landrats (stellvertretende Landrätin/stellvertretender Landrat) (im Stand der 1. Aktualisierung vom 15.11.2016) | 2016/268 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Konstituierung des Kreistages; Bildung und Besetzung der Ausschüsse des Kreistages gemäß § 71 NKomVG und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gemäß § 73 NKomVG (im Stand der 7. Aktualisierung vom 20.11.2016) | 2016/242 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Konstituierung des Kreistages; Zuteilung der Ausschussvorsitze (im Stand der 4. Aktualisierung vom 18.11.2016) | 2016/275 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von Unternehmen und Einrichtungen (im Stand der 4. Aktualisierung vom 20.11.2016) | 2016/239 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Konstituierung des Kreistages; Besetzung der sonstigen Stellen (im Stand der 3. Aktualisierung vom 18.11.2016) | 2016/240 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
21.11.2016 - Kreistag | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Sitzverteilung und Besetzung der sonstigen Stellen wird gemäß § 71 (6) NKomVG festgestellt.
1. Alten- und Pflegekonferenz Gebildet auf der Grundlage der Geschäftsordnung der Alten- und Pflegekonferenz in Landkreis und Hansestadt Lüneburg. Der Konferenz gehören an: a) Vorsitzende der Sozialausschüsse von Landkreis und Hansestadt Lüneburg: je 1 Sitz b) Vertreterin/Vertreter der im Kreistag oder im Rat der Hansestadt Lüneburg vertretenen Fraktionen: je 1 Sitz c) Verwaltung Landkreis Lüneburg: je 1 Sitz d) Verwaltung Hansestadt Lüneburg: je 1 Sitz e) Hauptverwaltungsbeamte: je 1 Sitz f) Stationäre, teilstationäre und ambulante Pflegeanbieter (frei gemeinnützige und private Einrichtungen): je 2 Sitze g) Wohlfahrtsverbände: 3 Sitze h) Gesetzliche Krankenkassen: 2 Sitze i) Private Krankenkassen: 1 Sitz j) Gesundheitsholding Lüneburg: 1 Sitz k) Kassenärztliche Vereinigung, Kreisstelle Lüneburg: 1 Sitz l) Medizinischer Dienst der Krankenkassen: 1 Sitz m) Sozialpsychiatrischer Verbund des Landkreises Lüneburg: 1 Sitz n) Behindertenbeirat: 1 Sitz o) Seniorenbeirat der Hansestadt Lüneburg: 1 Sitz p) Hospiz (ambulant und stationär): 2 Sitze q) Gesetzliche Betreuer: 1 Sitz r) Ehrenamtliche Betreuer: 1 Sitz s) Sprecher Heimbeiräte: 1 Sitz t) Seniorenservicebüro Region Lüneburg: 1 Sitz u) Vertreter Selbsthilfe: 2 Sitze v) Interessenvertretung Pflegekräfte (Verdi): 2 Sitze w) Berufsbildende Schule III (Altenpflege): 1 Sitz x) IWK Pflegeschule: 1 Sitz
Vertreter des Landkreises Lüneburg sind:
2. Kooperationsgremium „Rechnungsprüfung“
Gemäß § 2 der Zweckvereinbarung gehören dem Gremium seitens des Landkreises Lüneburg an
3. Lenkungsgruppe für das Bildungs- und Integrationsbüro Gebildet gemäß Kreistagsbeschluss vom 19.11.2012. Der Lenkungsgruppe gehören an: a) Fraktionsvorsitzende oder Schulpolitische Sprecher oder Sprecherinnen der Fraktionen b) Schulausschussvorsitzende/r der Hansestadt c) Fachbereichsleiter 5 Landkreis Lüneburg d) Fachbereichsleiter 5 Hansestadt Lüneburg e) Vom Kreistag zu bestimmende Mitglieder aus den Fraktionen:
4. Niedersächsischer Landkreistag, Landkreisversammlung Gebildet gemäß § 7 der Satzung des NLT. Mitglieder sind der hauptamtliche Landrat, der vertreten wird durch seinen allgemeinen Vertreter und 1 vom Kreistag zu Beginn der Wahlperiode zu bestimmendes Mitglied einschließlich Vertreter/Vertreterin.
Traditionell hat der Landkreis Lüneburg die stellvertretenden Landräte benannt. Die Verwaltung schlägt vor, auch in der aktuellen Wahlperiode so zu verfahren.
Die Besetzung dieser Stelle erfolgt im Kreistag am 19. Dezember 2016.
4.1 Niedersächsischer Landkreistag, Ausschuss für Umweltschutz und Raumplanung Zuständig für die Bildung und Besetzung ist die Landkreisversammlung. Das Verfahren zum Vorschlagsrecht der Landkreise läuft derzeit.
Dem Landkreis Lüneburg ist in Aussicht gestellt worden, dass er einen weiteren Sitz erhält. im 4.2 Niedersächsischer Landkreistag, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Die Verwaltung empfiehlt, vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung in der Landkreisversammlung schon jetzt Vertreter des Kreistages zu benennen. Zur Wahrung der Kontinuität schlägt die Verwaltung vor, für beide Ausschüsse jeweils einen stellvertretenden Landrat oder eine stellvertretende Landrätin zu benennen. Stellvertreter sind in beiden Fällen nicht vorgesehen.
Die Besetzung der Stellen 4.1 und 4.2 erfolgt im Kreistag am 19.12.2016
5. Vorstand Europa-Union Kreisverband Harburg-Lüneburg Gemäß Satzung der EUROPA-UNION Deutschland Kreisverband Harburg-Lüneburg gehören dem Vorstand an: 1 stimmberechtigte/r Beisitzerin oder Beisitzer
Die Verwaltung empfiehlt, den Kreistagsvorsitzenden zu entsenden.
6. Mitgliederversammlung Verein Naherholung im Umland Hamburg e.V.
Gemäß § 5 der Satzung besteht die Mitgliedersammlung aus 3 Beauftragten der Hansestadt Hamburg sowie aus den Hauptverwaltungsbeamten und je drei weiteren Vertreterinnen oder Vertretern der Mitgliedskreise. Durch den Kreistag sind 3 Mitglieder zu entsenden.
Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar: Jeweils 1 Sitz für die Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNE
7. Schulgrundsatzausschuss Gemäß Protokollnotiz zu § 4 der Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg ist ein Schulgrundsatzausschuss zu bilden, dem angehören - 5 Mitglieder des Kreistages des Landkreises Lüneburg - 5 Mitglieder des Rates der Hansestadt Lüneburg
Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar: 2 Sitze SPD-Fraktion 1 Sitz CDU-Fraktion 1 Sitz Grüne-Fraktion 1 Sitz AfD-Fraktion
FDP/Unabhängige und AfD verzichten auf ein Losverfahren im Kreistag. Es wird festgestellt, dass der Sitz der AfD-Fraktion zufällt.
Die Besetzung wird wie folgt vorgenommen:
Fraktionen und Gruppen auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein beratendes Mitglied (Grundmandat) in den Ausschuss zu entsenden.
Das trifft auf die Linke Fraktion und die FDP-Unabhängige-Gruppe zu.
Grundmandat:
Außerdem ist ein Vorsitzender aus den Reihen der Mitglieder des Kreistages zu bestimmen. Der Vorsitz wechselt zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg.
Nicht in der konstituierenden Sitzung zu besetzen:
Vertreten sind in der Arbeitsgruppe Vorsitzende oder Vorsitzender des Schulausschusses sowie Stellvertreter/in
Der Arbeitsgruppe gehörten an: Je ein Vertreter aus den Fraktionen sowie der Radverkehrsbeauftragte Zunächst ist über die Bestellung eines Radverkehrsbeauftragten zu entscheiden. - Siehe Ziffer 4. -
Nach § 18 der Satzung entscheidet der Aufsichtsrat über die Anzahl seiner Mitglieder und die Zusammensetzung. Die Berufung der Beiratsmitglieder erfolgt bis zum Ablauf der Amtszeit des jeweils amtierenden Aufsichtsrates. Derzeit ist Mitglied Prof. Dr. Hinrich Bonin – SPD-Fraktion -
Lenkungsgruppe Projekt „Integriertes Mobilitätskonzept“ Beide Arbeitsgruppen sollen zusammengelegt werden. Die Verwaltung wird hierzu eine Beratungsvorlage vorlegen. Interfraktionell verständigen sich die Fraktionen/Gruppe darauf, dass auch die Arbeitsgruppe Radverkehr mit dieser neuen Arbeitsgruppe zusammen gelegt werden soll.
Die Zusammensetzung des Integrationsbeirates soll Anfang 2017 geklärt werden. LR Nahrstedt wird die Fraktionsvorsitzenden von Hansestadt und Landkreis im Januar 2017 zu einem Abstimmungsgespräch einladen. Dazu wird es zu gegebener Zeit eine Beratungsvorlage geben.
Vertreter des Kreistages sind Vorsitzende/r und stellvertretender Vorsitzende/r des Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
Gebildet gemäß Richtlinie zur Vergabe des Kulturförderpreises (Kreistag vom 2.03.2009.) Mitglieder des Kuratoriums sind - Je ein Vertreter aus den Bereichen Bildende Kunst und Musik - der/die Vorsitzende des Kulturausschusses sowie sein/e Stellvertreter/in - je ein Abgeordneter der im Kreistag vertretenen Fraktionen soweit nicht durch Vorsitz und Stellvertretung berücksichtigt - der Landrat oder ein/e von ihm benannte/r Vertreter/in Vor der endgültigen Besetzung muss der stellvertretende Ausschussvorsitzende bzw. Ausschussvorsitzende im Ausschuss gewählt sein. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit eine Beratungsvorlage erstellen.
Gebildet gemäß Kreistagsbeschluss vom 05.03.2012 gehören dem Ausschuss an: 5 Mitglieder des Kreistages des Landkreises Lüneburg 5 Mitglieder des Rates der Hansestadt Lüneburg Es besteht Klärungsbedarf, ob dieser Ausschuss weiterhin Bestand haben soll. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten. Zunächst ist eine Besetzung nicht geplant. Bei der Hansestadt ist der Ausschuss ebenfalls nicht besetzt worden.
Gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.12.2012 gehören dem Zukunftsrat an: Der Landrat und je ein Mitglied der Fraktionen Es besteht Klärungsbedarf, ob dieser Rat weiterhin Bestand haben soll. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten. Zunächst ist eine Besetzung nicht geplant. Bei der Hansestadt ist ebenfalls keine Besetzung erfolgt.
Gemäß § 6 der Trägervereinbarung für die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Landkreis Lüneburg . Der Trägerversammlung gehören an
Die Besetzung ist nicht gebunden an die Wahlperiode des Kreistages, somit eine Neubesetzung nicht erforderlich.
Gemäß § 5 der Satzung besteht die Mitgliederversammlung aus 3 Beauftragten der Hansestadt Hamburg sowie aus den Hauptverwaltungsbeamten und je drei weiteren Vertreterinnen oder Vertretern der Mitgliedskreise. Es besteht Klärungsbedarf, ob die Statuten der Heimvolkshochschule die Besetzung auch weiterhin vorsehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg sowie in den Stiftungsräten der Sparkasse Lüneburg (im Stand der 3. Aktualisierung vom 18.11.2016) | 2016/269 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht; Amtszeit vom 27. April 2017 bis zum 26. April 2022 (Schreiben Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 10. Oktober 2016) Vorschlagsliste (im Stand der 3. Aktualisierung vom 18.11.2016) | 2016/228 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19 | (nichtöffentlich) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 20 | (nichtöffentlich) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 21 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 22 | Schriftliche Anfragen gem. § 17 Abs. (2) Geschäftsordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 22.1 | Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 03.11.16 (Eingang: 03.11.16); Drohnen | 2016/266 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 22.2 | Anfrage der AfD-Fraktion vom 10.11.16 (Eingang: 10.11.16); Kinderehen im Landkreis Lüneburg | 2016/283 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 23 | Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß § 17 Abs. (3) Geschäftsordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 23.1 | Termine des Ausschusses für Soziales und Gesundheit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 24 | Schließung der Sitzung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||