Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.09.2005:
„Der Kreistag des Landkreises Lüneburg
spricht sich gegen den Verkauf der Landeskrankenhäuser an private Unternehmen
aus und fordert die Landesregierung auf, die Allgemeinpsychiatrie und den
Maßregelvollzug weiterhin als hoheitliche Aufgabe, ggf. im Rahmen einer
öffentlich-rechtlichen Unternehmensform weiterzuführen.“
29.08.2005 - Kreisausschuss
N 21 - geändert beschlossen
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12.09.2005 - Kreistag
Ö 21 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, die Nieders. Landesregierung möge bei
der angestrebten Neustrukturierung der Landeskrankenhäuser folgende Punkte
beachten:
Die
hohe Qualität der ärztlichen und pflegerischen Versorgung der Patientinnen
und Patienten darf in keiner Weise verschlechtert werden.
Der
Maßregelvollzug ist als hoheitliche Aufgabe weiter zu sichern.
Der
heutige Sicherheitsstandard im Maßregelvollzug darf nicht abgesenkt
werden.
Die
Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeskrankenhauses
gilt es, dauerhaft am Standort Lüneburg zu sichern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 20 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 20 Enthaltungen