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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/020  

Betreff: Antrag der GRÜNEN-Kreistagsfraktion vom 28.01.2005 (Eingang: 31.01.2005);
Bürgersolardächer
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Beyer, DetlefAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Beteiligt:Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
31.01.2005    Kreisausschuss      
Kreistag
14.02.2005 
Kreistag geändert beschlossen   
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
11.04.2005 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
23.05.2005 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.07.2005    Kreisausschuss      
26.07.2005    Kreisausschuss      
Kreisausschuss
Kreistag
12.09.2005 
Kreistag (fortgesetzt am 10.10.2005) geändert beschlossen   
10.10.2005 
Kreistag (Fortsetzung vom 12.09.05)      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die GRÜNE-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 14.02.2005:

„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen

-              welche Dächer von kreiseigenen Gebäuden (inklusive der Eigenbetriebe, Schulen, etc.) geeignet sind für die Montage von elektrischen Solaranlagen (Photovoltaik),

-              wie ein geeignetes Konzept aussehen kann, mögliche geeignete Dächer als Bürgersolardächer kostenlos bereit zu stellen (vertragsrechtliche Überlegungen),

-              mit welchen Mitteln es dem Landkreis möglich ist, die Schaffung von Bürgersolardach-Gemeinschaften zu fördern (Öffentlichkeitsarbeit).“

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 11.05.2005:

Der Landkreis Lüneburg stellt interessierten Betreibern bzw. Betreibergemeinschaften auf Nachfrage geeignete Dächer an den kreiseigenen Schulen für die Montage von Solarstromanlagen (Photovoltaik) zur Verfügung. Mit den Betreibern wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, in dem der Landkreis neben Regelungen zum Aufbau und Betrieb insbesondere von allen Kosten freigestellt wird. Die Betreiber verpflichten sich, eine Informationstafel mit den relevanten Leistungsdaten für den Schulunterricht zu finanzieren. Mit privaten Betreibern wird eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 10 % vereinbart, die unmittelbar dem jeweiligen Schulbudget zufließt. Mit gewerblichen Investoren wird ein angemessener Mietzins ausgehandelt, von dem wiederum 10 % an die Schule abgeführt werden.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 20.07.2005:

Der Landkreis Lüneburg stellt interessierten Betreibern bzw. Betreibergemeinschaften auf Nachfrage geeignete Dächer an den kreiseigenen Schulen für die Montage von Solarstromanlagen (Photovoltaik) zur Verfügung. Mit den Betreibern wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, in dem der Landkreis neben anderen Regelungen von allen Kosten und Risiken freigestellt wird. Die Betreiber verpflichten sich, auf eigene Kosten eine Informationstafel mit den relevanten Leistungsdaten für den Schulunterricht zu installieren und zusammen mit der Solarstromanlage in Betrieb zu nehmen. Mit den Betreibern der Solarstromanlagen wird daneben eine feste Gewinnbeteiligung in Höhe von jährlich 5,50 € / kWp Leistung vereinbart, die unmittelbar dem jeweiligen Schulbudget zufließt.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 12.09.2005:

Die GRÜNE – Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.09.2005:

„Die Formulierung „auf Nachfrage“ im ersten Satz der Beschlussvorlage sowie der letzte Satz werden gestrichen.“

Begründung:

Begründung:

 

Zur Erreichung des politischen Zieles der CO2-Minderung leistet die alternative Energieerzeugung einen wesentlichen Beitrag. Diesem Anspruch trägt die Bundesregierung mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz Rechnung. Es sieht ausdrücklich eine Förderung von Solardächern über eine bescheidene, aber auskömmliche Einspeisevergütung vor.

 

Leider sind die Kommunen aufgrund ihrer knappen Haushaltsmittel nur in wenigen Fällen dazu bereit, die Möglichkeiten ihrer Gebäude zu nutzen und eigene Solaranlagen installieren zu lassen. Hier bieten so genannte Bürgersolardachgemeinschaften die Möglichkeit, auszuhelfen.

Der Landkreis stellt unentgeltlich geeignete Dächer zur Verfügung, die Bürgersolargemeinschaften tragen die investiven Kosten.

 

Die investierenden Bürgerinnen und Bürger bekommen neben der persönlichen Genugtuung, etwas gegen die Klimakatastrophe unternommen zu haben, eine bescheidene Verzinsung ihres Kapitals von 2 bis 3 % (sofern die Anlagen noch in diesem Jahr ans Netz gehen). Insbesondere Bürgerinnen und Bürger ohne Wohneigentum bekommen so die Gelegenheit, entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten den Ausbau regenerativer Energien zu unterstützen. Besonders in Bayern sind solche Projekte bereits erfolgreich realisiert worden (Landkreis Landshut, Bamberg, Regensburg, Hirschaid, Buttenheim...).

 

Bürgersolardächer stellen also, nach Klärung der rechtlichen und organisatorischen Fragen, für den Landkreis einen leicht zu erbringenden Beitrag zum Wohl der Umwelt dar. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Lüneburg, deren Rat über einen entsprechenden Antrag entscheiden wird, erachten wir als sinnvoll. Ebenso sollte versucht werden, die Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises in dieses Projekt zu integrieren.

Stammbaum:
2005/020   Antrag der GRÜNEN-Kreistagsfraktion vom 28.01.2005 (Eingang: 31.01.2005); Bürgersolardächer   Interne Dienste   Antrag an den Kreistag
2007/159   Antrag der FDP-Fraktion im Kreistag Lüneburg vom 21.02.2007; Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern kreiseigener Schulen   Gebäudewirtschaft   Antrag an den Kreistag

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