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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 09.08.2005 (Eingang: 11.08.2005); Privatisierung von niedersächsischen Landeskrankenhäusern  

Kreistag (fortgesetzt am 10.10.2005)
TOP: Ö 21
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 12.09.2005    
Zeit: 14:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bleckeder Haus
Ort: Bleckeder Haus, Schützenweg 1, 21354 Bleckede
2005/179 Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 09.08.2005 (Eingang: 11.08.2005);
Privatisierung von niedersächsischen Landeskrankenhäusern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

KTA Nahrstedt erläutert zum Antrag, dass das Sozialministerium mit Datum vom 05.07.2005 eine Pressemitteilung herausgegeben habe. Demnach plane das Ministerium, alle 10 niedersächsischen Landeskrankenhäuser an einen privaten Betreiber zu veräußern. Die SPD habe sich daraufhin gegen eine derartige Privatisierung ausgesprochen. So gehe es u.a. um den Maßregelvollzug, einer staatlichen und hoheitlichen Aufgabe, die nicht ohne weiteres an einen privaten Betreiber übergeben werden könne. Der Lüneburger Stadtrat habe eine Resolution gemeinsam mit CDU, FDP und GRÜNEN verabschiedet Diese Resolution liege als Änderungsantrag der GRUPPE dem Lüneburger Kreistag vor. KTA Nahrstedt sagt, er ziehe daher den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zurück und stelle einen Änderungsantrag zu dem Antrag der GRUPPE. Er beantrage, den Punkt 4 der Resolution der Stadt als Punkt 4 in dem Änderungsantrag der GRUPPE aufzunehmen. Der bisherige Punkt 4 werde dann Punkt 5. Punkt 4 laute dann wie folgt: „Bei einer Neustrukturierung sind Lösungen zu berücksichtigen, die sich in die bisherige Krankenhauslandschaft in Stadt und Landkreis Lüneburg integrieren und sowohl die gute medizinische Versorgung als auch die gute Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen aufrecht erhalten. Dabei ist die Möglichkeit einer engen gesellschaftlichen Verzahnung mit dem städtischen Klinikum in Lüneburg bevorzugt zu prüfen.“

 

KTA Schumann – Schilling sagt, dass es bereits in der Sitzung der GRUPPE rege Diskussionen über den Punkt 4 des Resolutionstextes der Stadt gegeben habe. Primär bestehe hier die Aufgabe, sich für den Landkreis und nicht für die Stadt zu äußern. Sie bitte daher dem Änderungsantrag der GRUPPE wie vorliegend zuzustimmen.

 

KTA Staudte sagt, dass der Antrag der GRUPPE nicht weitgehend genug und dass der Erstantrag der SPD der bessere sei. Erhalte die SPD-Kreistagsfraktion ihren Erstantrag nicht aufrecht, bringe sie die bisherige Formulierung als Antrag erneut ein. Inhaltlich führt sie aus, dass nicht nur eine Verschlechterung für die Mitarbeiter und Patienten eintrete, sondern ein Verkauf auch für den Landkreis immense Nachteile bedeuten würde. Letzteres nicht nur durch Lohndumping und die verminderte Kaufkraft die in der Region eintreten würde, sondern ein privater Investor habe immer das Bestreben die Bettenkapazitäten auszuweiten. Auch für die Folgekosten einer Wiedereingliederung sei der Landkreis Lüneburg Kostenträger. Der Psychiatriebeirat habe sich gerade im vergangen Jahr damit beschäftigt, wie diese Kosten gesenkt werden könnten. Sollte das Landeskrankenhaus an einen privaten Investor verkauft werden, könne sie sich nicht vorstellen, dass dieses künftig noch möglich sein werde. Ferner sei der Maßregelvollzug eine hoheitliche Aufgabe des Landes. Für diesen Personenkreis würden die Tagessätze vom Land und nicht von den Krankenkassen übernommen. Deshalb würden die Tagessätze auch künstlich niedrig gehalten. Dieses Interesse werde ein privater Investor nicht haben. Die Mehrkosten würden durch die Krankenhausumlage wieder auf die Kommunen zurückfallen. Es könne daher nur im Interesse des Landkreises sein, sich gegen einen Verkauf auszusprechen.

 

Laut KTA Dörbaum gehe es bei der Resolution und der heute vorgebrachten Änderung darum eine gemeinsame Resolution zu finden. Es sei nicht richtig, dass eine Privatisierung in die Resolution eingeschlossen werde. Die Resolution beinhalte, dass der Maßregelvollzug in der öffentlichen Trägerschaft bleiben müsse. Einzige Möglichkeit sei, eine öffentliche Trägerschaft in Form einer neuen Gesellschaftsform zu gründen. Der Punkt 4 sei in der Resolution des Stadtrates vor dem Hintergrund aufgenommen worden, dass – sobald versucht werde, die Landeskrankenhäuser zu verkaufen – die SPD eine Priorität in der Region Lüneburg sehe.  

 

LR Fietz verdeutlich, dass auch privatbetriebene Krankenhäuser durchaus leistungsfähig seien.

 

KTA Schurreit sagt, es gehe im Falle einer Privatisierung darum, dass die Stadt Lüneburg als Käufer auftrete und eine Institution mit 800 Beschäftigten in der Region sichere. 75 % dieser Beschäftigten kämen aus dem Landkreis Lüneburg. Ferner gehe es darum, dass die Stadt Lüneburg zum gegebenen Zeitpunkt das Landeskrankenhaus für den Wirtschaftsstandort Lüneburg sichern wolle. Die Resolution könne daher nur im Einvernehmen gefasst werden. 

 

Den Antrag der SPD habe er, so KTA Nahrstedt zurückgezogen, da in großem Einvernehmen parteiübergreifend in Stadt und Landkreis ein identischer Beschluss herbeigeführt werden solle. Dem Sozialministerium solle gezeigt werden, dass sich Stadt und Kreis für eine Trägerschaft in der Region aussprechen. Die Mitarbeiter des Landeskrankenhauses hätten deutlich gemacht, dass sie – auch im Falle einer Privatisierung – in der Region bleiben wollen.  

 

Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen-Kreistagsfraktion:

 „Der Kreistag des Landkreises Lüneburg spricht sich gegen den Verkauf der Landeskrankenhäuser an private Unternehmen aus und fordert die Landesregierung auf, die Allgemeinpsychiatrie und den Maßregelvollzug weiterhin als hoheitliche Aufgabe, ggf. im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unternehmensform weiterzuführen.“

 

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis: Ja – Stimmen: 2, Nein – Stimmen: 43

 

Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD – Kreistagsfraktion:

„Der Kreistag beschließt, die Nieders. Landesregierung möge bei der angestrebten Neustrukturierung der Landeskrankenhäuser folgende Punkte beachten:

  1. Die hohe Qualität der ärztlichen und pflegerischen Versorgung der Patientinnen und Patienten darf in keiner Weise verschlechtert werden.
  2. Der Maßregelvollzug ist als hoheitliche Aufgabe weiter zu sichern.
  3. Der heutige Sicherheitsstandard im Maßregelvollzug darf nicht abgesenkt werden.
  4. Bei einer Neustrukturierung sind Lösungen zu berücksichtigen, die sich in die bisherige Krankenhauslandschaft in Stadt und Landkreis Lüneburg integrieren und sowohl die gute medizinische Versorgung als auch die gute Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen aufrechterhalten. Dabei ist die Möglichkeit einer engen gesellschaftsrechtlichen Verzahnung mit dem städtischen Klinikum in Lüneburg bevorzugt zu prüfen.
  5. Die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeskrankenhauses gilt es, dauerhaft am Standort Lüneburg zu sichern.“

 

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis: Ja – Stimmen: 20, Nein – Stimmen: 25

 

 

-5-

Beschluss:

Beschluss:

Der Kreistag beschließt, die Nieders. Landesregierung möge bei der angestrebten Neustrukturierung der Landeskrankenhäuser folgende Punkte beachten:

  1. Die hohe Qualität der ärztlichen und pflegerischen Versorgung der Patientinnen und Patienten darf in keiner Weise verschlechtert werden.
  2. Der Maßregelvollzug ist als hoheitliche Aufgabe weiter zu sichern.
  3. Der heutige Sicherheitsstandard im Maßregelvollzug darf nicht abgesenkt werden.
  4. Die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeskrankenhauses gilt es, dauerhaft am Standort Lüneburg zu sichern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 20 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 20 Enthaltungen

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