Auszug - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 09.08.2005 (Eingang: 11.08.2005); Privatisierung von niedersächsischen Landeskrankenhäusern
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Nahrstedt erläutert zum Antrag, dass das
Sozialministerium mit Datum vom 05.07.2005 eine Pressemitteilung herausgegeben
habe. Demnach plane das Ministerium, alle 10 niedersächsischen
Landeskrankenhäuser an einen privaten Betreiber zu veräußern. Die SPD habe sich
daraufhin gegen eine derartige Privatisierung ausgesprochen. So gehe es u.a. um
den Maßregelvollzug, einer staatlichen und hoheitlichen Aufgabe, die nicht ohne
weiteres an einen privaten Betreiber übergeben werden könne. Der Lüneburger
Stadtrat habe eine Resolution gemeinsam mit CDU, FDP und GRÜNEN verabschiedet
Diese Resolution liege als Änderungsantrag der GRUPPE dem Lüneburger Kreistag
vor. KTA Nahrstedt sagt, er ziehe daher den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion
zurück und stelle einen Änderungsantrag zu dem Antrag der GRUPPE. Er beantrage,
den Punkt 4 der Resolution der Stadt als Punkt 4 in dem Änderungsantrag der
GRUPPE aufzunehmen. Der bisherige Punkt 4 werde dann Punkt 5. Punkt 4 laute
dann wie folgt: „Bei einer Neustrukturierung sind Lösungen zu berücksichtigen,
die sich in die bisherige Krankenhauslandschaft in Stadt und Landkreis Lüneburg
integrieren und sowohl die gute medizinische Versorgung als auch die gute
Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen aufrecht erhalten. Dabei ist die
Möglichkeit einer engen gesellschaftlichen Verzahnung mit dem städtischen Klinikum
in Lüneburg bevorzugt zu prüfen.“
KTA Schumann – Schilling sagt, dass es bereits in
der Sitzung der GRUPPE rege Diskussionen über den Punkt 4 des Resolutionstextes
der Stadt gegeben habe. Primär bestehe hier die Aufgabe, sich für den Landkreis
und nicht für die Stadt zu äußern. Sie bitte daher dem Änderungsantrag der
GRUPPE wie vorliegend zuzustimmen.
KTA Staudte sagt, dass der Antrag der GRUPPE nicht
weitgehend genug und dass der Erstantrag der SPD der bessere sei. Erhalte die
SPD-Kreistagsfraktion ihren Erstantrag nicht aufrecht, bringe sie die bisherige
Formulierung als Antrag erneut ein. Inhaltlich führt sie aus, dass nicht nur
eine Verschlechterung für die Mitarbeiter und Patienten eintrete, sondern ein
Verkauf auch für den Landkreis immense Nachteile bedeuten würde. Letzteres nicht
nur durch Lohndumping und die verminderte Kaufkraft die in der Region eintreten
würde, sondern ein privater Investor habe immer das Bestreben die
Bettenkapazitäten auszuweiten. Auch für die Folgekosten einer
Wiedereingliederung sei der Landkreis Lüneburg Kostenträger. Der
Psychiatriebeirat habe sich gerade im vergangen Jahr damit beschäftigt, wie
diese Kosten gesenkt werden könnten. Sollte das Landeskrankenhaus an einen
privaten Investor verkauft werden, könne sie sich nicht vorstellen, dass dieses
künftig noch möglich sein werde. Ferner sei der Maßregelvollzug eine
hoheitliche Aufgabe des Landes. Für diesen Personenkreis würden die Tagessätze
vom Land und nicht von den Krankenkassen übernommen. Deshalb würden die
Tagessätze auch künstlich niedrig gehalten. Dieses Interesse werde ein privater
Investor nicht haben. Die Mehrkosten würden durch die Krankenhausumlage wieder
auf die Kommunen zurückfallen. Es könne daher nur im Interesse des Landkreises sein,
sich gegen einen Verkauf auszusprechen.
Laut KTA Dörbaum gehe es bei der Resolution und der
heute vorgebrachten Änderung darum eine gemeinsame Resolution zu finden. Es sei
nicht richtig, dass eine Privatisierung in die Resolution eingeschlossen werde.
Die Resolution beinhalte, dass der Maßregelvollzug in der öffentlichen
Trägerschaft bleiben müsse. Einzige Möglichkeit sei, eine öffentliche
Trägerschaft in Form einer neuen Gesellschaftsform zu gründen. Der Punkt 4 sei
in der Resolution des Stadtrates vor dem Hintergrund aufgenommen worden, dass –
sobald versucht werde, die Landeskrankenhäuser zu verkaufen – die SPD eine
Priorität in der Region Lüneburg sehe.
LR Fietz verdeutlich, dass auch privatbetriebene
Krankenhäuser durchaus leistungsfähig seien.
KTA Schurreit sagt, es gehe im Falle einer
Privatisierung darum, dass die Stadt Lüneburg als Käufer auftrete und eine
Institution mit 800 Beschäftigten in der Region sichere. 75 % dieser
Beschäftigten kämen aus dem Landkreis Lüneburg. Ferner gehe es darum, dass die
Stadt Lüneburg zum gegebenen Zeitpunkt das Landeskrankenhaus für den
Wirtschaftsstandort Lüneburg sichern wolle. Die Resolution könne daher nur im
Einvernehmen gefasst werden.
Den Antrag der SPD habe er, so KTA Nahrstedt
zurückgezogen, da in großem Einvernehmen parteiübergreifend in Stadt und
Landkreis ein identischer Beschluss herbeigeführt werden solle. Dem
Sozialministerium solle gezeigt werden, dass sich Stadt und Kreis für eine
Trägerschaft in der Region aussprechen. Die Mitarbeiter des Landeskrankenhauses
hätten deutlich gemacht, dass sie – auch im Falle einer Privatisierung – in der
Region bleiben wollen.
Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen-Kreistagsfraktion:
„Der Kreistag des Landkreises Lüneburg spricht
sich gegen den Verkauf der Landeskrankenhäuser an private Unternehmen aus und
fordert die Landesregierung auf, die Allgemeinpsychiatrie und den
Maßregelvollzug weiterhin als hoheitliche Aufgabe, ggf. im Rahmen einer
öffentlich-rechtlichen Unternehmensform weiterzuführen.“
Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: Ja – Stimmen: 2, Nein – Stimmen: 43
Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD –
Kreistagsfraktion:
„Der Kreistag beschließt, die Nieders. Landesregierung möge bei
der angestrebten Neustrukturierung der Landeskrankenhäuser folgende Punkte
beachten:
- Die
hohe Qualität der ärztlichen und pflegerischen Versorgung der Patientinnen
und Patienten darf in keiner Weise verschlechtert werden.
- Der
Maßregelvollzug ist als hoheitliche Aufgabe weiter zu sichern.
- Der
heutige Sicherheitsstandard im Maßregelvollzug darf nicht abgesenkt
werden.
- Bei
einer Neustrukturierung sind Lösungen zu berücksichtigen, die sich in die
bisherige Krankenhauslandschaft in Stadt und Landkreis Lüneburg
integrieren und sowohl die gute medizinische Versorgung als auch die gute
Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen aufrechterhalten. Dabei ist die
Möglichkeit einer engen gesellschaftsrechtlichen Verzahnung mit dem
städtischen Klinikum in Lüneburg bevorzugt zu prüfen.
- Die
Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeskrankenhauses
gilt es, dauerhaft am Standort Lüneburg zu sichern.“
Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: Ja – Stimmen: 20, Nein – Stimmen: 25
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Beschluss:
Der Kreistag beschließt, die Nieders. Landesregierung möge bei
der angestrebten Neustrukturierung der Landeskrankenhäuser folgende Punkte
beachten:
- Die
hohe Qualität der ärztlichen und pflegerischen Versorgung der Patientinnen
und Patienten darf in keiner Weise verschlechtert werden.
- Der
Maßregelvollzug ist als hoheitliche Aufgabe weiter zu sichern.
- Der
heutige Sicherheitsstandard im Maßregelvollzug darf nicht abgesenkt
werden.
- Die
Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeskrankenhauses
gilt es, dauerhaft am Standort Lüneburg zu sichern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 20 Enthaltungen