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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/179  

Betreff: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 09.08.2005 (Eingang: 11.08.2005);
Privatisierung von niedersächsischen Landeskrankenhäusern
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
29.08.2005    Kreisausschuss      
Kreistag
12.09.2005 
Kreistag (fortgesetzt am 10.10.2005) geändert beschlossen   
10.10.2005 
Kreistag (Fortsetzung vom 12.09.05)      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.09.2005:

„Der Kreistag des Landkreises Lüneburg spricht sich gegen den Verkauf der Landeskrankenhäuser an private Unternehmen aus und fordert die Landesregierung auf, die Allgemeinpsychiatrie und den Maßregelvollzug weiterhin als hoheitliche Aufgabe, ggf. im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unternehmensform weiterzuführen.“

Sachlage:

Sachlage:

 

„Nach Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vom 05.07.2005 hat die Niedersächsische Landesregierung beschlossen, die zehn Landeskrankenhäuser zu privatisieren.

 

Sozialministerin Ursula von der Leyen erklärte: „Uns fehlen seit einigen Jahren rund 200 Plätze im Maßregelvollzug. Es ist an der Zeit, dass wir uns einen starken Partner suchen, um diese Lücke zu schließen.“ Die Landeskrankenhäuser haben aktuell 4044 Betten, davon 921 für den Maßregelvollzug. In den letzten Jahren arbeiten die Landeskrankenhäuser ohne Verluste und haben eine qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt.

 

Auch das Landeskrankenhaus Lüneburg hat einen Maßregelvollzugsbereich. Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke und suchtkranke Straftäter behandelt und so untergebracht, dass mögliche Gefährdungen für die Allgemeinheit ausgeschlossen werden. Der Maßregelvollzug soll somit auch sicherstellen, dass die Gesellschaft vor kranken Gewalttätern, die gefährlich sind, geschützt ist. Maßregelvollzug ist, wie auch der Justizvollzug, Ländersache.“

 

Begründung:

 

„Gegen die Privatisierung sprechen nicht nur wirtschaftliche und sozialpolitische Gründe, sondern auch Sicherheitsrisiken. Der Schutz der Bevölkerung ist eine der wichtigsten staatlichen Aufgaben. Die Betreuung von kranken und gefährlichen Straftätern an ausschließlich profitorientierte private Träger zu delegieren, gilt es zu verhindern.“

 

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