Vorlage - 2005/179
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Beschlussvorschlag:
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.09.2005:
„Der Kreistag des Landkreises Lüneburg
spricht sich gegen den Verkauf der Landeskrankenhäuser an private Unternehmen
aus und fordert die Landesregierung auf, die Allgemeinpsychiatrie und den
Maßregelvollzug weiterhin als hoheitliche Aufgabe, ggf. im Rahmen einer
öffentlich-rechtlichen Unternehmensform weiterzuführen.“
Sachlage:
„Nach Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für
Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vom 05.07.2005 hat die
Niedersächsische Landesregierung beschlossen, die zehn Landeskrankenhäuser zu
privatisieren.
Sozialministerin Ursula von der Leyen erklärte: „Uns fehlen
seit einigen Jahren rund 200 Plätze im Maßregelvollzug. Es ist an der Zeit,
dass wir uns einen starken Partner suchen, um diese Lücke zu schließen.“ Die
Landeskrankenhäuser haben aktuell 4044 Betten, davon 921 für den
Maßregelvollzug. In den letzten Jahren arbeiten die Landeskrankenhäuser ohne
Verluste und haben eine qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt.
Auch das Landeskrankenhaus Lüneburg hat einen
Maßregelvollzugsbereich. Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke und
suchtkranke Straftäter behandelt und so untergebracht, dass mögliche
Gefährdungen für die Allgemeinheit ausgeschlossen werden. Der Maßregelvollzug
soll somit auch sicherstellen, dass die Gesellschaft vor kranken Gewalttätern,
die gefährlich sind, geschützt ist. Maßregelvollzug ist, wie auch der
Justizvollzug, Ländersache.“
Begründung:
„Gegen die Privatisierung sprechen nicht nur wirtschaftliche
und sozialpolitische Gründe, sondern auch Sicherheitsrisiken. Der Schutz der
Bevölkerung ist eine der wichtigsten staatlichen Aufgaben. Die Betreuung von
kranken und gefährlichen Straftätern an ausschließlich profitorientierte
private Träger zu delegieren, gilt es zu verhindern.“