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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/174  

Betreff: Antrag der GRUPPE vom 08.08.2005 (Eingang 09.08.2005);
Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Papenberg, NicoleAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
29.08.2005    Kreisausschuss      
Kreistag
12.09.2005 
Kreistag (fortgesetzt am 10.10.2005) ungeändert beschlossen   
10.10.2005 
Kreistag (Fortsetzung vom 12.09.05)      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die GRUPPE beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.09.2005:

„Das Niedersächsische Umweltministerium wird gebeten, zur Verabschiedung im Niedersächsischen Landtag eine Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes zu erarbeiten. Als Änderung zum derzeit gültigen Deichgesetz (§ 14) soll darin festgelegt werden, dass eine Benutzung des Deiches auch zu touristischen Zwecken (Wandern, Radfahren) zugelassen wird.“

Sachlage:

Sachlage:

„Der Kreistag des Landkreises Lüneburg und seine Fachausschüse haben wiederholt die Frage des Wanderns oder Radwanderns auf den Deichen im Landkreis Lüneburg diskutiert (vgl. z.B. TOP 16 der Sitzung des Lüneburger Kreistages vom 10.11.2003 – Vorlagen – Nr. 2003/129). Während sich der rechtselbische Neuhauser Deichverband dieser Frage gegenüber sehr aufgeschlossen zeigt, lehnen die linkselbischen Deichverbände den Bau von Radwegen auf den Deichen kategorisch ab. Verschiedene Gesprächsrunden auf Städte- oder Samtgemeindeebene, auf Landkreisebene oder auf Ebene der Bezirksregierung / Landesvertretung haben zu keinen Ergebnissen geführt. Europaweite, aber auch regionale Förderprogramme (z.B. Förderfonds Hamburg / Niedersachsen) stellen spezielle Mittel für den Bau von Radwegen auf den Deichen zur Verfügung. Gerade vor dem Hintergrund der Ausweisung der Elbtalaue als Biosphärenreservat erscheint es angezeigt, die Menschen mit dieser einzigartigen Natur vertraut zu machen, was insbesondere durch Radwandern auf dem Deich als umweltverträglicher Tourismus sinnvoll erscheint.

Die Bedenken der Deichverbände, wie Probleme bei der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht oder Erschwernissen bei der Unterhaltung durch Schafbeweidung, sind durch entsprechende Zusagen der Kommunen ausgeräumt. Dennoch weigern sich die Verbände als Träger der Bauunterhaltung nach wie vor. Diese Haltung der Deichverbände entspricht erkennbar nicht dem Gemeinwohlinteresse. Von daher bedarf es einer Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes.“

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