Vorlage - 2005/174
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Beschlussvorschlag:
Die GRUPPE beantragt folgende
Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.09.2005:
„Das Niedersächsische Umweltministerium
wird gebeten, zur Verabschiedung im Niedersächsischen Landtag eine Änderung des
Niedersächsischen Deichgesetzes zu erarbeiten. Als Änderung zum derzeit
gültigen Deichgesetz (§ 14) soll darin festgelegt werden, dass eine Benutzung
des Deiches auch zu touristischen Zwecken (Wandern, Radfahren) zugelassen
wird.“
Sachlage:
„Der Kreistag des Landkreises Lüneburg und seine Fachausschüse
haben wiederholt die Frage des Wanderns oder Radwanderns auf den Deichen im
Landkreis Lüneburg diskutiert (vgl. z.B. TOP 16 der Sitzung des Lüneburger
Kreistages vom 10.11.2003 – Vorlagen – Nr. 2003/129). Während sich der
rechtselbische Neuhauser Deichverband dieser Frage gegenüber sehr aufgeschlossen
zeigt, lehnen die linkselbischen Deichverbände den Bau von Radwegen auf den
Deichen kategorisch ab. Verschiedene Gesprächsrunden auf Städte- oder
Samtgemeindeebene, auf Landkreisebene oder auf Ebene der Bezirksregierung /
Landesvertretung haben zu keinen Ergebnissen geführt. Europaweite, aber auch
regionale Förderprogramme (z.B. Förderfonds Hamburg / Niedersachsen) stellen
spezielle Mittel für den Bau von Radwegen auf den Deichen zur Verfügung. Gerade
vor dem Hintergrund der Ausweisung der Elbtalaue als Biosphärenreservat
erscheint es angezeigt, die Menschen mit dieser einzigartigen Natur vertraut zu
machen, was insbesondere durch Radwandern auf dem Deich als umweltverträglicher
Tourismus sinnvoll erscheint.
Die Bedenken der Deichverbände, wie Probleme bei der
Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht oder Erschwernissen bei der
Unterhaltung durch Schafbeweidung, sind durch entsprechende Zusagen der
Kommunen ausgeräumt. Dennoch weigern sich die Verbände als Träger der
Bauunterhaltung nach wie vor. Diese Haltung der Deichverbände entspricht
erkennbar nicht dem Gemeinwohlinteresse. Von daher bedarf es einer Änderung des
Niedersächsischen Deichgesetzes.“